Gegründet 1852. ,
Expedition: Langgasse No- 27.
jfg i; Samstag bett !♦ Jarmar 1S76*
ZUM neuen Jahr 1876.
Die Erde ruht gehüllt in weiß« Flocken, ■ Versunken in de-Z Winters tanzen Traum;
- Die Sterne funkeln hell ach Himmelsraum, EZ grüßen feierlich die Neujah'-rglocken Und mahnen tröstend uns mit jedem Schlage: „Vergeßt des Jahres überwund'ne Plage I"
„Werft hinter Euch, was schwer das Herz bedrückte, Begrabt deS alten Jahres Noch und Harm!" Wer ist so elend und an Trost so arm. Daß er räch; hoffend In die Zukunft blickte?
— Nur sreuo'gem Muthe kann der Sieg gelingen: D'mm wollen wir aut's Neue kämpfend ringen!
.Sie Äugen klar, die Mienen frisch und heiter!" Das sei die Losung für das neue Jahr;
— Ein fester Wille kräftigt wunderbar, Mit frohem Sinne.ou.mt man rüstig weiter, D rum wolle nicht in Kleinmuth bang verzagen, Magst Du auch schwer an Gram und Trübsal tragen
Wo in der Neujahrsnacht geweihter Stunde Ein Mutteraug am Krankenlager wacht, Da nahe sich ein Engel mild und sacht. Genesung bringend, —• lindernd jede Wunde: Da senke sich auf müde Augenlider Mit sanftem Schlaf der Gott des Traumes nieder!
Doch wo an weinesfroher Tafelrunde Ein heit'rer Kreis dem Bacchus Opfer bringt, Wo jubelnd man dem Jahr das Grablicd singt In der bedeut ungsvollcn zwölften Stunde: Da mög' der Gott des Weins es gnädig machen,. Ich wünsche Jedem — fröhliches Erwachen!
B. Ohrenberg,
Wegen des Neujahrsfestes fällt die Sonntags- Stummer aus und erscheint die nächste Nummer d. Bl. Dienstag Uh 1. -
Pie lEKgiedittoii«.
Holzversteigerung. ~
Montag den 10 Januar 1876, Vormittags 10 Uhr anfangend, ■ mimen in dem stskAischen Walddistrikt Nonneneichwald 2r Theil r '.mittelbar bei Neudorf, folgende Holzsortimente an Ort und Stell« t,ir Versteigerung-
200 Raummüer kiefernes Prügelholz und
125 Stück bergt. Willen 3r Elaffe.
Farsthaus Cbauffeehans, den 28. December 1875.
Der Königliche Oberförster.
321 __ Hepmach.
"Polizei-Verordnung
Auf Grund des ff. 11 der Königlichen Verordnung vom 20. Sep- rmber 1867 über oie Polizet-Verwattung ui d«n neu erworbenen iandesiheilkn und um den Lüßeren Störungen entgegenzutreten, oelche eine würdige Feier der Sonn» und Festtage beeinträchtigen, 'erorhnen wir unter Aufhebung der Polizei-Verord- mng vom 21. November 1867 für dm Umfang unseres ierwultungSbezirkr mit Ausschluß der ehemals Frankfurtischen und teffen-Homburgifchen LandeStheile, in welchen diese Angelegenheii iefeßlich geregelt ist, was folgt:
§. 1. Das Jagen während der gewöhnlichen Stunden be»
Gottesdienstes an Sonn- und Festtagen, sowie die Abhaltung von Treibjagden an diesen Tagen ist untersagt.
ff. 2. Zu den Festtagen im Sinne dieser Verordnung werden gerechnet die beiden Weihnachtstage, der NeujahrStag, der Oster» Montag, der Bußtag, Christi-himmelfahrt. Pfingstmontag, der Frohnlekchnamstag und der Eharfteitag.
ff. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese- Verbot werden mit Geldbuße bis zehn Thalern, im NnvermögenSfalle mit entsprechmder Haft geahndet.
Wiesbaden, den 13. Dezember 1875.
Königliche Regierung, Abtheilung deS Innern, (gez.f v. Meusirl.
Vorstehende Polizei-VerorvnunA wird hiermit zur allgemeinen U SeS* December 1875. Die Königl. Polizej-Direetion.
v. Strauß.
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Bekanntmachung.
Dienstag den 4. Januar, Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr anmngend, sollen in dem Hause Helenmjnatze 1 (Parterre) folgende roch sehr gut erhaltene Mobilien, als große Spiegel in Goldrahmen mit Eonsolen, ein Mahagoni Auszuht^' mit Sprungrahmen und Roßhaar-Matratzm.Kiffen, Deckbettes Sophä's. ein kurzer Mgel von Deffalitt, Teppiche, Gardinen, Küchengeräthe ec., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Wiesbaden, den 81. December 1875. cm Auftrage 6704 KaUS.
