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Wiesbadener Sagblatt.

Gegründet 1852.

Expeditio«: Laaggasfe No. 27.

1873

Dienstag den 2. November

F 257

MSR»

3.

2336

behörde legitimiren können.

Dagegen bedarf keiner Legitimation:

a) wer die Fischerei in geschloffenen Gewäffern als deren Eigenthümer oder Pächter betreibt,

b) das in Gegenwart einer gehörig legitimirten Person

Georg Hofmann, Strumpfroaarenfager, 14 Langgasse 14.

urhaus zu Wiesbaden.

Mittwoch den 3. November Abends 8 Uhr:

BAhh im grossen Saale.

(Promenade-Anzug, für Herren schwarzer Oberrock.) Kinder habe« zum Balle keine» Zutritt.

Städtische Cur-Direction: F. Hehl.

Frisches Hirschfleisch

Job. Geyer, Hoflieferant, 3 Marktplatz 3.

W Tnterhosen und Unterjacken, |l Strümpfe nnd Socken, Flanellhemden, fertige und nach Maass in allen Qualitäten zu billigsten, festen Preisen bei

Versteigerung des Philipp Fehr- schen WaarenlagerS.

Bei der Mittwoch den 3. November 9 Uhr beginnen­den Fehr'sche» Versteigerung kommen zunächst Winter- sisffe, insbesondere Flanelle aller Art, verschiedene Sorten Tuch, Cachmir, Rips, Kleiderstoffe rc. zum Ausgebot.

Wiesbaden, den 1. November 1875. Der Maffe.Curator: 2801 Dr. Brück.

treffen heute ein bei r

2720 Angnst Engel, Taunusstraße 2.

... -. Bestellungen auf unsere Flaschen-Biere

i ÄÄÄSHS*. - M werden auch in d°r Gxpebitr°n d-s

bis zu einer Woche wird bestraft, wer in den unter 1 und 2 hatzener Tagblatls" Und DCt Herrn Albert bezeichneten Fällen bei Ausübung der Fischerei ohne einen eu.fajjbdlim, Langgasfe 53, entqegengenommen. vorschriftsmäßig ausgestellten Erlaubmßschem bezw. ohne du »ä H *' e t

unter No. 2 bezeichnete Bescheinigung betroffen wird. I Bierbrauerei « Eiswerk Indem ich dieses zur Kenntniß des beseitigten Publikums bringe, Dlül Ml»UVlül W JUiövi üi «v

kmerle ich, daß die sämmtlichen Aufsichtsbeamten, zu welchen nicht I 1074 tu Wiesbaden. ___

nut die Executivbeamten der staatlichen Sicherheits- und Localpolizei, I jonbern auch die vom Fischereiberechtigten hierzu bestellten und amt» I sich verpflichteten Fischereiaufseher und bezüglich der fiscalischen I Fisehereien auch die Königlichen Förster gehören, angewiesen sind, , .

Huf etwaige Contraventionen zu achten und die Bestrafung der Con° I vei tabenienten zu veranlassen. 2757

Wiesbaden, 26. October 1875. Der König!. Polizei-Director. --------<

»s«.«u6. | Fr,sche Schellfische

empfiehlt A. Schlrg,

2812 Königlicher H-s Lieferant

Frische Schellfische

Notiz. , I In Hochheim a. M. ist ein neues Haus mit Garten

Heute Dienstag den 2. November, Vormittags 9 Uhr: I /gg Ruthen Flächengehalt), in welchem bis jetzt Gastwirthschaft

F°rtsetzmg der Versteigerung von Kurz- und Wolleuwaaren, in dem hiesigen ^mben worden, mit geringer Anzahlung zu verkaufen. $aMtl6e _^R°thhaussaale. (s. beut. JBL) --------------- eignet sich auch als Landsitz oder zur Anlage einer Fabrik rc.

Näheres durch Bitter»* Geschfistsburean, Metzger- gaffe 13.__________________________________Mb

, iSm schwarzer Spitzhund, Jahre alt, wir» dillrg av- ' gegeben. Näheres Expedition. _

Etnige Körbe sehr guter Sützäpfel werden billig abgegeben I Mainzerstraße 15. Id

Bekanntmachung.

Die §§. 11 bis 17 und 49 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 (Gesetz-Sammlung Seite 197) enthalten die Bestimmungen Wich des Nachweises der Legitimation zur Ausübung der Fischerei.

Dieselben verordnen Folgendes:

1. Wer die Fischerei in Revieren anderer Berechtigten, sei es in geschloffenen oder nicht geschlossenen Gewäffern auSübt, muß mit einem von dem eigentlich Fischereiberechtigten oder dem Fischereipächter ausgestellten und von der Ortspolizeibehörde . -------*

beglaubigten Erlaubnißscheine versehen sein, denselben bei AuS- I

Übung der Fischerei stets bei sich führen und auf Verlangen '****" .« «Je** m " T, Q . ® ,

des Aussichtspersonals und der Localpolizeibeamten vorzeigen. I Mittwoch den 3. November: Besprechung über vr. Luther s

2. Wer in nicht geschloffenen Gewäffern (§. 4 deS Gesetzes) die 95 Thesen, eingeleitet von H'rrn Consistorialrath Lohmann. Fischerei aus eigenem Rechte oder als Pächter betreibt, muß Darauf gesellige Zusammenkunft zur Feier des 19,ähngen Bestandes sich beim Fischen stets durch eine Bescheinigung der Aufsicht?- | der Konferenz.________________________ ___________________

Naschen-Kier.