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Wiesbadener Lagblatt

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++ Wiesbaden, 18. Juni. Herr Jos. Wiederspan hat einen Bauplatz von 11 Ruthen 27 Schuh an der Adolphsallee für 6029 fl. an Herrn Maurermeister Joh. Bös und Herr Alex. Hoffmann einen

81 da das Schulblatt nicht persönliches Mgenthum eines Einzelnen, sondern anerkanntes Organ des „Allgem. Nass. Lehrervereins" ist, dieser Verein also auch für die Gesammthaltung seines Organs moralisch mit verant- wörtlich bleibt,

„so entsteht für die Lehrerschaft Nafsau's, inbesondere aber für die. fertige Wiesbadens, die dringende Frage, wie dem derzeitigen liebel» „stände in der Leitung dieses Blattes abzuhelfen und demselben eine „den wahren Interessen der Schule angemessene Haltung zurückzu- „geben sei?"

Indem wir diese Fragen ruhig der Erwägung unserer Herren Collegen an- heimqeben, wollen wir darauf aufmerksam machen, daß dieselbe gerade jetzt von um so größerer praetischer Bedeutung ist, da die Generalversammlung des „Allgem. Nass. Lehrervereins" nahe bevorsteht, und dieser das Recht bei­wohnt, einen theilweisen oder gänzlichen Redactionswechsel eintreten zu lasten. v- w- .

D"u/'und ^erl°g'd^L.' Schellenberg'fchen Hof-Buchdruckerei in Wiesbaden."- Für die Herausgabe verantwortlich: I Greiß in Wiesbaden

In den jetzigen trüben Börsenzeiten ist die „Reue Börsen; ettung in Berlin der einzige Helfer Und gewissenhafteste Berather in allen Börsen- anqelegenheiten. Auskunft auch in Briefen erhält jeder, der sich als Abonnent ausweist, auf Anftage unenigeldlich, auch vermittelt die Redaction auf Wunsch den An- und Verkauf von Effecten gegen eine geringe Provision. Jeder Abonnent erhält außerdem den „Börsenkalender" gratis; dieser Kalender erscheint in der Regel wöchentlich und enthäll alle Verloosungen, General­versammlungen, Dividendenzahlungen, Einzahlungen u. s. w. in übersichtlich» Ordnung. Der Abonnementspreis für diese täglich erscheinende Zeitung be- trägi nur 5 Mark pro Quartal.

deputation stehen, eingerichtet, nachdem mehrere Jahre lang solche nicht statt- gesunden hatten. Es wurden, mit Vorveranschlagung mancher Ausfälle, eine allgemeine Vierteljahrs-Eonserenz in jedem ersten Quartal-Monat und 5 Fach-Conserenzen in jedem Vierteljahr in Aussicht genommen. Der Besuch dieser Conferenzen sand ohne Präsenzlisten statt. Die allgemeinen Cou- ferenzen wurden nicht nur zugleich sür die Lehrkörper der Privatschulen ein­gerichtet, sondern überhaupt als öffentliche angesetzt, so daß den Schulfreunden außerhalb der Lehrerkreise Gelegenheit geboten war, den Verhandlungen bei­zuwohnen. Die Fach-Conferenzen wurden zur Besprechung der Bedürfniffe in einzlenen Disciplinen der städtischen Schulen, besonders mit Rücksicht auf die Lehrpläne, bestimmt. Von den vier Fach-Conferenzen (im Saale der höheren Töchterschule) während des letzten Viertels des Jahres 1874 behan­delten zwei die neueren Bedürfniffe des Rechen-Unterrichtes, eine die Aufgaben des Turn- und eine die des Gesang-Unterrichtes in den Volksschulen, während die allgemeine Vierteljahrs-Couferenz (im Rathhaussaale) zu Anfang des Octobers als die erste überhaupt nur der geschäftlichen Organisation und der Wahl eines Conferenz-Bureau'S diente, das als Vertrauens-Vertretung der Lehrer dorn städtischen Schulinspector gewünscht wurde. Auf Anordnung der König!. Regierung lvurde vorn 28. December 1874 ab ein ForibildungS-Cursus für im Amte befindliche Lehrer in der Physik und Chemie abgehalten. Der ordentliche Lehrer des höheren Schulamts, Herr L a u tz, war mit der Abhaltung dieses Cursus beauftragt, den 19 Lehrer des diesseitigen Aufsichtskreises mit vielen anderen des Regierungsbezirks Wiesbaden besuchten. Der Cursus fand in einem Saale der höheren Töchterschule statt."

? Strafkammer vom 18. Juni. Am 26. April c. wollte der Tag- löhner Friedrich Fröhlich aus Schierstein, hier wohnhaft, vom Gange de» Hauses Hochstätte 30 aus den in diesem Hause befindlichen Laden des Victualienhändlets Lüdwig Winkler betreten. Als Letzterer ihm durch Verschließen der Thüre den Eintritt veriveigetie, trat Fröhlich auf die Straße vor die Eingangsthüre des Ladens und schlug mittelst einer Flasche zwei in dieser Thüre angebrachte Glasscheiben entzwei. Die Scheiben haben einen Gesammtwerth von 3 Mark 40 Pf. Friedrich Fröhlich ist 31 Jahre alt und bereits bestraft. Dem vorschriftsmäßig geladenen und nicht erschienenen Zeugen Winkler wird eine Geldstrafe von 6 Mark zuerkannt, die Sache ver­tagt und wird demnächst anderweiter Termin anberaumt werden. — Der Taglöhner Johann Eisenbach zu Flörsheim ist des verbotenen Schießens und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt. Am 16. Mai c. hat derselbe aus Veranlaffunz einer zu Flörsheim stattfindenden Hochzeit mit einer Pistole geschossen, ohne die Erlaubniß hierzu eingeholt zu haben. Als ihm der Polizeidiener die Pistole wegnehmen wollte, widersetzte sich Eisenbach der Consiscation, faßte den Polizeidiener, nachdem er ihn mit sich auf die Erde gezogen hatte, am Halse und riß ihm den Rockkragen ab. Als der Polizeidiener dennoch in den Besitz der Pistole gelangte, griff ihn der Angeklagte von neuem an, entwand ihm die Pistole wieder aus der Hand und entfernte sich mit derselben. Eisenbach ist noch nicht bestraft und wird deshalb wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Gesängnißstrafe von 6 Wochen und wegen unbefugten Schießens zu einer Geldstrafe von 10 Mark eventuell zu 2 Tagen Gesängniß, sowie zum Kostenersatz verurtheilt. — Der Metzgerbursche Wilhelm Klapper aus Mensfelden, 18 Jahre alt, wird angeklagt, daß er im Mai d. I. dem Metzgermeister Schütz hier, bei dem er in Arbeit stand, l1/« Psd. Leberwurst und 4’/« Pfd. gesalzenes Schweinefleisch im Gesammtwerthe von 2 fl. 30 tr., welche Gegenstände in seinem Koffer vorgefunden wurden, in der Absicht weggenommen habe, um sich dieselben rechtswidrig anzueignen. Der Angeklagte ist geständig, und wird zu 5 Tagen Gesängniß, sowie zum Ersatz der Kosten verurtheilt. — Die Taglöhnerin Katharina Geisler von Sterzhausen bei Marburg, 25 Jahre eit, bereits durch Urtheil der hiesigen Strafkammer im vorigen Jahre wegen Diebstahls mit 3 Monaten Gesängniß und wegen Führung falschen Namens mit 8 Tagen Hast bestraft, stand in der Zeit vom 19. Januar bis 6. Februar als Wäscherin bei Waschfrau Heim hier gegen Kost und Lohn in Arbeit. Bei Ablieferung der Wasche fehlten ein Frauenhemd, ent Paar geringelte Strümpfe und ein Taschentuch. Die Geisler war allem nut der Reinigung der Wäsche beauftragt, sie hatte auch die fraglichen Strümpfe selbst getragen, während das Hemd und Taschentuch nicht mehr zu Stande gekommen waren. Am 13. Februar fand sie sich bei der Ehefrau Kappus hier ein, schloß mit derselben einen Miethvertrag ab und nannte sich hierbei Katharina Schmidt aus Marburg. Auf besonderes Anhalten wurde ihr 1 Gulden Miethgeld verabfolgt. Sie hat aber nicht die Absicht gehabt, in den Dienst einzutreten, sondern sich das Geld zu erschwindeln. Im Mai ging die Angeklagte nach Homburg v. d. H., zog dort ohne Dienst herum und mtwendete tm Hause des Kutschers Kuhn daselbst ein Ktnderptqus- kleidchen, 5 Mark werth. Dasselbe schenkte sie einer Frau Steuernagel als Belohnung dasür, daß ihr eine Nacht Aufenthalt gestattet wurde, indem sie vorgab, sie habe das Kleidchen geschenkt erhalten. Den ersten ihr zur Last gelegten Diebstahl stellt die Angeklagte entschieden in Abrede, während fie den Betrug zum Nachtheil der Ehefrau Kappus und den In Homburg verübten Diebstahl zugesteht. Der Gerichtshof erläßt folgendes Erkenntniß: daß die Angeklagte Geisler wegen Diebstahls und Betrugs zu einer Gefäng- nißstrafe von 4 Monaten und zum Verlust der Ehrenrechte auf die Dauer eines Jahres zu verurtheilen, daß dieselbe dagegen von der Anklage der Entwendung eine« Hemdes, einem Paar Strümpfe und eines Taschentuchs

(Eingesandt.)

An die Lehrerschaft Wiesbadens.

Da das „Allgem. Nass. Schulblatt" unter Verkennung seiner wahren Ausgabe, „durch sachliche Erörterungen dem Wohle der Schule zu dienen', neuerdings mit großer Freigebigkeit einen beträchtlichen Theil seines kost­baren Raumes persönlichen Ausfällen widmet;

da diese Haltung des Blattes nur zu geeignet ist, ein ungünstiges Licht auf den Leserkreis desselben zu werfen, indem man bei demselben mehr Geschmack an persönlichen als an sachlichen Erörterungen voraussetzen

solchen von 3 Ruthen 36 Schuh ebendaselbst für 3736 fl. an denselben ver­kauft. — Herr Emil vrassert hat sein Haus Frankfurterstraße 13 an Herrn Carl Graap aus St. Petersburg sür den Preis von 56,500 Marl verkauft.

? (Jrrthum.) Ein hier wohnender Fremder, der seinen guten Freund in einem anderen Hotel gestern Morgen besuchen wollte, hatte die Nummer des betreffenden Zimmers vergessen und trat derselbe suchend in verschiedene Stuben ein. Dieses Verfahren erschien den Bewohnern auffallend, und es hätte nicht viel gefehlt, wäre der Fremde als ein verdächtiger Mensch bet Polizei überliefert worden.

« (Lustparthie der Feuerwehr.) Morgen Sonntag den 20. Juni unternimmt der 3., 4. und 5. Zug der Mainzer Feuerwehr eine Ver­gnügungsfahrt — nicht in Uniform — nach dem „Neroberg", „Speierrkopf u s. w. Auch Nichtmitglieder können daran Theil nehmen. Die vortreff, liche Capelle des Corps wird den Ausflug Begleiten, welcher nicht weniger angenehm zu werden verspricht als der vorjährige, an den noch Alle gern zurückdenken, die damals Theil genommen. — Auch die hiesige Feuerwehr wird sich, wie wir hören, dabei beteiligen.

* Das auf nächsten Sonntag von dem Gesangverein „Neue Concordia' auf dem „Speierskopf" projectirte Waldfest findet eingetretener Hindernisse wegen acht Tage später statt.

• Mit den Arbeiten an der Pferdebahn soll nächsten Donnerstag be­gonnen werden. , ,.

— Wir machen darauf aufmerksam, daß btejentgen Eltern, Pflegeeltern unb Vormünder der in den Jahren 1863 und 1874 geborenen Kinder die in dem Impftermin jetzt gebotene Gelegenheit zur unentgeldlichen Impfung, resp. Wiederimpfung der qn. Kinder (resp. Schulkinder) nicht unbenutzt vor­übergehen lassen sollten, weil, wie wir hören, die betr. Eltern rc., welche aus amtliches Erfordern nicht durch eine ärztliche Bescheinigung demnächst den Nachweis führen können, daß die Impfung erfolgt ober aus entern gesetzlichen Grunde unterblieben ist, gemäß §. 14 des Reichs-Jmpfgesetzes mit einer Geld­strafe bis zu 20 Mark werden belegt werden.

— Man schreibt aus Heidelberg, 12. Juni: „Heutehat zwischen zwei Studirenden hiesiger Universität ein Pistolenduell stattgefunden. Ein Mit­glied des Corps der Westfalen wat tm Senioren-Convent als Bursche vor- geschlaqen, zwei Corps — die Rhenanen und die Saxo-Boruffen — gaben ihre Stimmen gegen ihn ab und damit war der Antrag abgewiesen. In Folge dessen gab der Zurückgewiesene seine Entlaflung aus dem Westfalen- Corps und forderte nun den ersten Chargirten der Rhenanen, sowie den bet Saro-Botussen zu dreimaligem Kugelwechsel mit Pistolen auf. Gegen 4 Uhr Morgens begaben sich die Betreffenden in Begleitung eines Arztes nach dem Walde zwischen Schlierbach und Sietfargemüttb. Der erste Ganz mit dem Senior der Rhenanen verlief ohne Resultat. Der Senior der Saxo-Boruffen, stud. iur. v. Wedemeyer aus Ostpreußen, aber traf beim ersten Schüsse seinen Gegner stud. Ernst Riedel ans Stralsund so unglücklich in den Unterleib, daß der Tod alsbald erfolgte. Studiosus v. Wedemeyer ist bereits in das Amtsgefängniß abgeliefert.