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Ervedttiorr: Langgasse No. 27

27,48%

25,14% 0,n%

12,06%

1,01%, 14,98%, 21,71%, 13,86%,

14,46%,

(1568)

(47) (692) (1003) (640)

(669)

1) die Elementarschule der Stadt . .

2) die Elementarschule in Clarenthal .

3) die Mittelschule in der Lehrstraße .

4) die Mittelschule am Markte. . .

5) die höhere Töchterschule . . . -

6) die höhere Bürgerschule mit der Vor­bereitungsschule ......

Da hast Du wohl irgend ein armes Mädchen in Sinne, Fritz?" fruq sie plötzlich, die Frage vom Zaune brechend.

Ihr Sohn wußte sofort, worauf sie hindeutete und das Blut stieg ihm in die gebräunten Wangen bis dorthin, wo die durch die Mutze vor den Sonnenstrahlen gefchützte Stirne in fast blendender Weiße erschien — weiß wie die Perlenzähne, die unter seinem kleinen schwarzen Schnurr­bart hervorblitzten.

„Wär's Euch hart, Mutter, wenn ich 'mal ein armes Mädchen sollte "heimsühren?" frag er zurück.

„Nicht, wenn's 'n braves, tüchtiges Mädchen wäre," antwortete sie fest.

„Der Vater aber?"

Der denkt wie ich," lautete die Entgegnung, — „erst die Ehrbar- leit und dann der Reichthum. Aber, Fritz" - setzte sie zögernd hinzu, — „muß es denn 'ne Arme sein? — grade Du, — könnt st so viele Angesehene kriegen! Bist Du wirklich so weit?" .

„Nein, nein!" versetzte ihr Sohn lebhaft, — „so weit sind wir noch lange nicht und ich weiß noch gar nicht, ob sie mich--- — Vater.

unterbrach er sich, „wir wollen dreschen heut', — das paßt sich grade, ich komme nach. Mutter, seht nach der San, und richtet Euch aus s Schlachtfest! Ich gehe heut Abend, wenn's Helle bleibt, nach Ebersberge, da will ich Fleischer-Franzen bestellen."

Es muß nicht Wunder nehmen, den Sohn also bestimmend und an- vrdnend über die Beschäftigung seiner Eltern verfügen zu hören. Es ist der Brauch unter der Landbevölkerung der Provinz, welche wir schildern, daß die Eltern, wenn sie ein gewisses Alter erreicht, sich gewissermaßen zur Ruhe begeben und die Führung der Wirtschaft dem Sohne über- laffen, vornehmlich wo, wie in diesem Falle, dieser der einzige.

(Fortsetzung folgt.)

* Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl ist am 15. Juni Nachmittag« in Straßburg ringetrosten und hat im „Commandantur-Palast Wohnung

über die Schulverwaltung der Stadt Wiesbaden im Jahre 1874. - Fortsetzung.) Der dritte Abschnitt ist „die Verwaltung der öffentlichen städtischen Schulen" überschrieben und sagt u. A.: „Die Unterhaltung sämmtlicher städtischer Schulen geschieht .ediglich aus Mitteln der Stadt, abgesehen von einem unbedeutenden traditionellen Zuschuß btS Central-Studienfonds (rund 166 Mark) zur Besoldung des Lehrers rn Clarenthal. Die Erwerbung und Bebauung der Grundstücke zu Schulzwecken, sowie die Unterhaltung der Gebäude fällt außerhalb des Special-Etats 37 im städtischen Budget, welcher die „Laufenden Ausgaben für die Schulen umfaßt, und dem der Special-Etat 12, betreffend die „Laufenden Einnahmen für die Schulen", entspricht. Die genannten Grundstücks- und Baukosten werden bislang in den Conten des Stadtbauamts ungetrennt mit verrechnet. Di- Einnahmen für Wohnungs- oder Kellerei-Pächte aus den zu Schulzwecken verfügbar gemachten Grundstücken der Stadt verrechnen sich w>ed« besonders im Special-Etat 1, der die „Zeitpacht"-Einnahmen enthält. Aus diesen Gründen muß gegenwärtig davon abgesehen werden, m die Kostenberechnung für den städtischen Schulbetrieb einen Ueberschlag darüber mit auszunehmen, wie hoch der Werth des Zinses im Jahre für dre rn Grundstücken und Bauten angelegten Capitalien sich beläuft. Die Hauptruckstcht unter den regelmäßigen lausenden Ausgaben erfordert hiernach der Aufwand an Be­soldungen. Die Grundsätze für die Besoldungen des städtischen Unterrichts- versonals gelten im Wesentlichen für alle Schulen gleich. Tue Besoldungen im Jahre 1874 erfolgten nach der Anstellungs- und Gehaltsordnung vom Jahre 1869 mit den seit dem 1. Juni 1872 gütigen Gehalts-Ansatzen und Zulage-Perioden. Dieses Statut kommt hier zunächst zum Abdruck, indem für die im Jahre 1869 angenommenen Geldwerthe die beträchtlich höheren, im Jahre 1872 genehmigten und hier aus der Thaler- m die Mark­währung umgerechneten Besoldungssätze angegeben werden. Es wird so­dann die neue Ordnung der Anstellungs-, Gehalts- und Pensions-Ver­hältnisse der Lehrer und Lehrerinnen abgedruckt uud ein Gesammt Ber-

1 zeichniß der städtischen Lehrer und Lehrerinnen am Schluffe des Jahres 1874, Imme eine detaillirie Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen für die Schulen, wonach sich die ersteren 1874 auf 236,604 Mark 77 Pfg., dre letzteren au 120,437 Mark 80 Pfg. beliefen. Der Zuschuß aus der «tadtkasse betragt 116,166 Mark 91 Psg. Rechnet man zu diesem Betrage noch dre Kosten der reinen Verwaltung hinzu, so ergibt sich als Gesammt-Summa aller Com- munal-Zuschüsse zur Unterhaltung des Schulwesens überhaupt 121,020 Mark 51 Psg., welche Summe gegen den budgetmäßigen Ansatz 6421 Mark 36 Psg. geringer ist. Nach den Posten der Mehr-Ausgaben ist annähernd das An- theils-Verhältniß der einzelnen Schulen am gesammten Communal-Zuschuß zu bestimmen. Darnach erhielt von diesem Zuschuß a) die Elementarschule in der Stadt 34,86%, b) die Elementarschule in Clarenthal 0.85%, c) dre Mittelschule in der Lehrstraße 27,48%, d) die Mittelschule am Markt 25,14%, i e) die höhere Töchterschule 0,n%, f) die höhere Bürger- und die Vorbe- l «itungsschule 12,oe%, zusammen 100%. Die gefundenen Procentbestmr- mungen über den Antheil der Schulen am gesammten Communal-Zuschuß

gewinnen an Jnterefle, wenn ihnen die procentirten V-rhältnißzahlen gegen- über gestellt werden, nach denen die einzelnen städtischen «chulen lunsichtlich des Schulbesuches an der Gesammt-Frequenz betheiligt waren. Die Gesammt- Frequenz aller städtischen Schulen betrug nach der statistischen Zusammen­stellung 4619 Köpfe; hiervon hatte:

33,05%, bei 34,se% Zuschuß, 0,65% „

löo.

Hiernach ist klar, daß die beiden höheren Schulen die Stadt verhAtniß- mäßig weniger belasteten al« die Volksschulen. Die höhere Tochterschule deckt/durch ihre Einnahme nahezu alle laufenden Kosten chrer wsterhaltung und erforderte nur geringen Zuschuß aus der Stadtcasse. B« der höheren Bürgerschule mit der Vorbereitungsschule standen die Antherle an der Gesammt- srequenz und am Gesammtzuschuß in fast gleichem Berhältmß (l4,48% Freguenz aeaen 12 06% Zuschuß). Die Volksschulen wogen durch ihre Einnahmen nur einen geringen Theil ihrer Kosten auf. Die Antheile an der Gesamm - requenz und am Communalzuschuß standen rn nahezu gleichem Verhaltniß ür die Elementarschule der Stadt (33,»s% Frequenz gegen 34-s /o Zuschuß). Dagegen waren, von der kleinen Schule in Clarenthal abgesehen, verhall- nisimäsiia theuer die beiden Mittelschulen, von denen die in der Lehrstraße

14%/^rmuen’ gegen »7 48% Zufchuß aufwies. Aus diesen Erwägungen ergibt^sichin^Allgemeinen ÄwÄ

ber Pstege der allgemeinen Volksschule durch die Pflege der höheren Standes- chuleri keinen Abbruch gethan hat. Der Theil der Bevölkerung, welcher die zöhere Bürgerschule mit der Vorbereitungsschule und die höhere Töchterschule reguentiren ließ, trug die Last der höheren absoluten Kosten dieser Schulen elbst durch die Erlegung hoher Schulgeld-Beträge. Dieses Grgebmsi befriedigt ms Gefühl der Gerechtigkeit sicher. Die bedeutenden Unterschiede zwffchen den Zuschuß-Ansprüchen der Mittelschulen einerseits und denen der Elementar- schulen andrerseits erscheinen nicht ohne Werteres gerechtfertigt. Ist doch seit dem Jahre 1873, wie im Folgenden sich zeigen wird, der Stand der Elementar- iibule in der Stadt gegen das Jahr 1858 so beträchtlich gehoben worden, baß dieselbe, abgesehen von untergeordneten Specialitaten, nunmehr das leistet, was die Verfügung der Herzog!. Nass. Regierung vom April 1858 von der Organisation der Mittelschulen hier in Wiesbaden als gehobener Elementarschulen forderte. Hinsichtlich des bedeutenden Frequenz-Unterschieds aber zwischen den beiden Mittelschulen selbst (14,93% in der Lehrstraße gegen 21 n% am Markt) bei umgekehrtem Verhältniß ihrer Zuschuß-Zsiftrn (27>i ,o in her Lehrstraße gegen 25,14% am Markt) ist hervorzuheben, daß derselbe lebigM Don der Cirrtheilung der Stadt in zwei Bezirke herruhrt, wonach ,eder Mittelschule eine feste Grenze gezogen ist, jenseits welcher ihre Frequenz Zuwachs nicht erhalten kann." Der vierte Abschnitt handelt von der „inneren Einrichtung der öffent­lichen städtischen Schulen". Die innere Organisation der städtischen Volks, schulen hat sich aus der Grundlage der Nass. Schulgesetzgebung von 1817 vollzogen, hat aber die, wesentlich aus die sogenannte nnclassige Elementar­schule ^abzweckenden Bestimmungen dieser Gesetzgebung hlnsichtl,chderCla,f-n- eiutheiluug und der Lehrziele der einzelnen Cl-ss-n weit Üb-AlSo fiellte der Organisationsplan für die reine Elementarschule der Stadt vom 21. April 1858 und vom 31. October 1863 bte Aufgaben dieser Schule m wesentlich zweckdienlicherer Weise fest als die altere Gesetzgebung. Die Or­ganisation der beiden Mittelschulen nach der Verfügung vom 19. April 1858 überschritt die Grenzen, welche das Schuledict von 1817 der allgememen Volksschulbilduug zog, viel erheblicher. Eine weitere Hebung des städtischen Volksschulwesens^ war bedingt durch di- Anpassung der Lehrpläne an dw Vorschriften der „Allgemeinen Bestimmungen des Komgl. Preußischen Ml- nisters der geistlichen, Unterrichts- und Medicmal-Angelegenheiten vom 15. October 1872, betreffend das Volksschul-, Präparanden- und Semlnarwefen Kür die beiden Mittelschulen der Stadt waren hierdurch unbeträchtliche Aendcrungen bedingt, da dieselben durch ihre ursprüngliche Emrichtung, ab­gesehen von dem sacultativen französischen Unterricht, rm Großen und Ganzen diejenigen Leistungen zu verfolgen hatten, welche die „Allgemeinen Bestim­mungen" für die mehrclassige Volksschule vorschreiben. Bedeutender war di- Umgestaltung der Lehrpläne für die einclassige Elementarschule m Clarenthal und für die Elementarschule in der Stadt als eine mehrclassige Seit dem Winter von 1873 zu 1874 hat sich nun die Ausgestaltung der Lehrpläne für die Volksschulen nach den „Allgemeinen Bestimmungen vollzogem Hervor- zuheben ist, daß auf Anfrage der König!. Regierung vom 6. October 1873, betreffend das Verhältniß der beiden der Stadt zu d n nach

den „Allgemeinen Bestimmungen" organifirten, sogenannlm Falk' chen Mit telschulen, die städtische Schuldeputation unter dem4^Dcbr.l873 nach eiugeholtem Gutachten der betreffenden Oberlehrer, beschlossen hatte w er Karen die hiesigen Mittelschulen entsprechen den Anforderungen des Reau lativs'vöm 15. October 1872 nicht, aber nichts desto weniger rrscheme ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Verhältnissen und nach der Orgam sation der übrigen Schulen so lange wünschenSwerth, bis da« zu °rwarttnde UnterrichtSgefetz ihre definitive Umgestaltung klar lege. (67. PrMocolt der "tädt Sckiuldev Nr. 10.) Für den >m Jahre 1874 -rrerchten Stand des städtischen Bolksschulwesens gilt demnach im Ganzeni dieS: die Olemeumr- s^rirs- in (X'fnrpntFnf arbeitete al8 einclafflnc Vollst chule tin finite oer au-

der Stadt erfüllten sowohl in

den Knabeu- wie in den Mädchen-Abtheilungen die Ansorderungen der „All.