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Wicsbadcmr Sagblatl.

Gegründet 1852.

1873

Donnerstag den LS April

Expedition: Kanggasse No. 27.

Betreffend die Einzahlung von Steuern.

m0* vielfach wird von den Steuerpflichtigen an die Executoren m« Ansinnen gestellt, Steuerbetrüge anzunehmen und an unterzeich- «i! Kaffe abzuliefern; in der Regel geschieht dieses, wenn Pfand- Nnsieigerung anberamnt ist.

ES wird deshalb, Bezug nehmend auf die Bemerkung 3 auf tat Steuerzetteln, speciell darauf aufmerksam gemacht, daß es U Executoren untersagt ist, Gelder anzun^hmen.

Wiesbaden, 13. April 1875. Kgl. Steuerkasse I.

Bekanntmachung.

Mntag den 19. d. Mts. Vormittags 10 Uhr soll bei der ^zeichneten Stelle die Lieferung von:

420 Meter weiße hänfene Leinwand für Hemden,

360 Drill für Hofen,

8 wollener Westcnstoff,

252 gedruckter Stoff für Frauenkleider,

15 Frauenschürzen,

120 dunkel-karrirter Flanell für Unterröcke,

80 Stück karricte baumwollene Männer-Halstücher,

60 Taschentücher,

36 Meter Kattun für Frauen-Halstücher,

480 weiße hänfene Leinwand zu Betttüchern,

43 grobes Tischtuchgebild,

32 feines

108 ungebleichtes Wergentuch,

60 sogenanntes Gerstenkorn,

75 wnße hänfene Leinwand für Küchen Handtücher,

180 Wergentuch für Strohsäcke,

180 Futterleinen-Cannefaß und

6 Stück Bettvorlagen

auf dem Submisfionswcge vergeben werden.

Lieferungslusttge wollen ihre Offerten unter der Adreffe:

-Submisston aus Kleiderstoffe

bis zum 19. d. Mts. Vormittags 9 Uhr nebst den Mustern franco hierher einsenden.

Die Bedingungen können hier eingesehen werden.

Hchberg, den 12. April 1875. "

154 _________Die Heil, und Pflege-Anstalt.

An den Bürgerausschuß der Stadt Wiesbaden.

Die Mitglieder des BürgerausschuffeS lade ich zu einer Sitzung auf Freitag den 16. April Nachmittags 4 Uhr in den Rathhaussaal ergebenst ein.

Tagesordnung:

1) Wahl einer Commission zur Prüfung der 1873er Rechnung der Cur-Verwaltung. ... ,

2) Bericht der Prüfungs- Commission zur 1874er Leiyhaus- Rechnung. __r , ...

3) Aufnahme einer schwebenden Schuld von 5700 Thaler für die Cur-Verwalung und

4) Genehmigung zur Prozeßführung.

Wiesbaden, den 13. April 1875. Der Oberbürgermeister.

Lanz.

Notizen.

Heute Donnerstag den 15. April, Bormittag- 9 Uhr:

Versteigerung von Mobiliargegenständen aller Art re., in dem Saale oe» Deutschen Hofes, Goldgass« 2. (S. heut. Bl.)

Vormittags 11 Uhr: . .

Termin zur Einreichung von SubmisstonSofferten aus die Anfuhr von ctrca 1000 Cbkm. Pflastersteinen, bei dem hteftgen Stadtbauamte, Ztmmer No. 29. (S. Tgbl. 85.)

Mittags 12 Uhr: '

Termin zur Einreichung von Submissionsofferten auf die an dem Vorschuß» veremsgedände zu Wiesbaden vorkommenden Arbeiten und Lieferungen, in dem Bureau des Borjchußvereins, Ellenbogengaffe 2. (S. Tgbl. 79.) Nachmittags 4 Uhr:

Versteigerung verschiedener, zu einer Ladeneinrichtung geh origer Segen- ftände :c in dem Hause Aiarktplatz 9. (S. Tgbl. 86.)

Krüh- und Spät-Kartosfetn zu veik. Dotzheimerstr. 14. 7701

Feldpolizeiliche Bekanntmachung.

Es wird daran erinnert, daß die Benutzung der Feldwege zu anderen als landwirthschafllichen Zwicken nur nach vorher em ge­holter Erlaubniß der Bürgermeisterei gestattet ist und Zuwiderhand- langen mit Geldstrafe bis zu 3 Thlr. - 9 Mark geahndet wird.

Wiesbaden, den 13. April 1875. Der Oberbürgermeister.

I. V.: Coulin.

Bekanntmachung, bett, die Verpflichtung der Vorsteher und Vorsteherinnen von öffentlichen Lehranstalten oder Privatschulen bei der Ausführung der auf Grund des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 erlassenen Verordnungen.

Auf Grund der 88. 1 und 13 des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874, daS mit dem 1. d. M. in Kraft getreten ist, ferner im Anschluß an das kürzlich veröffentlichte Regulativ der hiesigen Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern vom 6. Märzd.J., und an eine Verfügung derselben Regierung, Abtheilung für Kirchen» und Schulsachen, vom 24. März d. I. (II, 2049), welche in meinem Bureau eingesehen werden kann, werden die Dirigenten oder Vor­steher und Vorsteherinnen aller der städtischen Schuldeputation unter­stellten öffentlichen Lehranstalten und Privatschulen hierdurch ver» pflichtet, folgenden Bestimmungen zu genügen:

1. Die genannten Vorstände haben unverzüglich mit der Aus­stellung der im laufenden Monat durch mich an die Ortspouzel- Behörde einzuliefernden diesjährigen Jmpflisten vorzugehen. In diese Listen sind, nach den Geschlechtern getrennt, neben genauer Angabe des Geburtsjahres urrd Tages jedes Zöglings, sowie des Namens, des Standes und der Wohnung der Elteru oder Pflege- eltern, alle diejenigen Schüler und Schülerinnen aufzunehmen, welche im laufenden Jahr« das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, also im Jahre 1863 geboren find; *

2. bei Schülern oder Schülerinnen, welche nach vorgelegtem ärzt­liche n Zeugnisse in den 'etzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden find, ist m den genannten Jmpflisten unter einer besonderen Rubrik m genauer Weise der betreffende Vermerk zu geben; ,

3. von jeder Jmpfliste ist eine zweite Ausfertigung zu bewirken;

4. die in doppelter Ausfertigung hergestellten Jmpflisten find be­stimmt vor dem 24. d. M. an mich einzureichen.

Wiesbaden, 9. April 1875. Der Städtische Schulmspcctor.

Dr. Kuhn.