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Wiesbadener Tagblall.

Gegründet 1852.

Expedition: Langgasse No. 27._____

JVi SO«. Mittwoch -en 7. April

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Bekanntmachung.

Die Umwechselung der süddeutschen Scheidemünzen gegen Reichs­münzen ist bei unterfertigter Kaffe von heute ab bis einschließlich 18. April eingestellt und kann während dieses Zeitraums nur bei dem Königlichen Domänen-Rentamts und der Königlichen Steuer- lasse I. Hierselbst stattfinden.

Wiesbaden, den 7. April 1875.

315_________Königliche Regierungs-Hauptkasfe.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 77 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 245) werden für die Schornsteinfeger des Polizeibezirks der Stadtgemeinde Wiesbaden in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde unter Aufhebung des §. 16 und des »weilen Satzes des §. 17 der Instruction der vormals Herzog!. Raff. Landesregierung vom 8. November 1854 (Verordnungsblatt Seite 240) folgende Taxen festgesetzt, und zwar hat vom 1. April 1875 an der Kaminfeger an Gebühren anzusprechen:

1. Für das Reinigen eines einstöckigen weiten oder Steigschorn- steins 10 Pfg.; für das Reinigen eines zweistöckigen Steigschorn- steinS 15 Pfg. und für jedes Stockwerk weiter 5 Pfg. mehr, wobei bemerkt wird, daß bei Kuchenschornsteinen das Stockwerk, in welchem sich die Küche befindet, als besonderer Stock gerechnet wird, das Dachgeschoß aber nur dann, wenn von dem letzteren aus der Schorn­stein Benutzung findet;

2. für das Reinigen eines zu einer Dachwohnung gehörigen be­sonderen Steigschornsteins, welcher alsjeinstöckig berechnet wird, eben­falls 10 Pfg ;

3. wenn aber ein mehrstöckiger weiter Schornstein mehrere Ein- fieigöffnungen hat, für jedes Einsteigen 10 Pfg.;

4. für das Reinigen eines engen sogenannten russischen Kamins Dom Flugruste mittelst Besen und Kugel, gleichviel wie hoch dasselbe ist und durch wie viele Stockwerke dasselbe geht, 15 Pfg.;

5. für das Ausbrennen eines russischen Kamins, ohne Rücksicht auf deffen Höhe, mit Einschluß der uumittelbar darauf vorzu- mhmenden gewöhnlichen Reinigung 50 Pfg.;

6. für das Reinigen eines Bäckerschornsteins, und zwar eines einstöckigen 20 Pfg., eines zweistöckigen 30 Pfg., eines dreistöckigen 40 Pfg., eines vier- und mehrstöckigen 50 Pfg.;

7. die Vergütung für das Reinigen von Fabrikschornsteinen bleibt zunächst der Üebereinkunft der Betheiligten Vorbehalten; wird eine solche nicht erreicht, so unterliegt sie der Feststellung der Königl. Polizei-Direction. Sie soll nicht weniger als 1 Mark 50 Pfg. und nicht mehr als 3 Mark betragen;

8. werden die Dienstleistungen des Kaminfegers außer der regel­mäßigen Fegperiode oder abweichend von der angesagten Zeit in Anspruch genommen, so find außer den nebengenanntcn Taxen noch 25 Pfg. Extragebühr zu entrichten. Königl. Polizei-Direction.

Wiesbaden, 1. April 1875.______________v. Strauß._______

Holzversteigerung.

Nächsten Freitag den 9. April Vormittags 10 Uhr werden in dem fiskalischen Distrikt Gcwachfenesteinernkopf (in der Kastanienallee):

2 Raummeter Kastanien-Prügelholz und 675 Stück dergl. Wellen (III. Claffe) nochmals öffentlich an Ort und Stelle versteigert, wozu die Steig­liebhaber eingeladen werden.

Fasanerie, den 3. April 1875. Königliche Oberförstern.

203____________________________________Flindt.________

Staatssteuer

für den Monat April resp. pro II. Quartal 1875 ist bis zum 8. l. Mts. fällig.

Wiesbaden, den 5. April 1875.

______________________Königlich- Steuerkasse I.

Curhaus zu Wiesbaden.

Mittwoch den 7. April Abends 8 Uhr:

BALh im grossen Saale.

(Promenade-Anzug, für Herren schwarzer Oberrock).

________________________Städtische Cur-Direction: F. Hey'l.

Mittelschule in der Lehrstraße.

Die Eröffnung des neuen Schuljahres findet Montag den 12. April Vormittags 7 Uhr für die Knaben, 9 Uhr für die Mädchen statt. Die Anmeldungen zur Aufnahme find Samstag den 10. April Vormittags von 7 Uhr unter Vorlage des Impfscheins, für solche, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, des Revaccinations- scheins bei dem Unterzeichneten zu bewerkstelligen.

Wiesbaden, 5. April 1875._______________Lang, Oberlehrer.

Holzversteigerung.

Montag den 12. April l. I., Vormittag« 10 Uhr anfangend, werden in hiestgem Gemeindewald

a) Distrikt Bauwald:

14 eichene Baustämme von 28 Festm.,

51 Raummeter eichenes Brandholz,

525 Stück eichene Wellen und

24 Raummeter Stockholz;

b) Distrikt Altenhaag:

2 buchene Werkholzstämme von 0,32 Festm., 35 birkene 8

124 Stück birkene Stangen I. Claffe I von

6 II. s 10,82 Festm.;

e) Distrikt Mormach:

950 Stück buchene Spaichgerten von 9,50 Festm.,

14 birkene Stangen von 0,72 Festm. und

51 Raummeter Weichholz-Knüppel versteigert.

Der Anfang wird im Distrikt Bauwald gemacht.

Naurod, den 5. April 1875. Der Bürgermeister.

256_________________________________ Schneider.

Holzversteigerung.

Mittwoch den 14. April l.J. und de« folgende« Tag, jedesmal Morgens Punkt 10 Ahr anfangend, wer­den im hiesigen Walddistrikt Schieb versteigert;