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Räthsel.
Meine Erste beut voll Segen Friedlich sich dem Auge dar; Willst des Geistes Kraft Du regen, Nütze sie im Spiele gar. Schnell dahin geht meine Zweite Und, beherrscht vom Menschengeist, Der Gedanke, ihr zur Seite, Eilt voraus, so weit man reift. Störend greift man Ganzes ein Und entsetzlich ist es stets. Aber soll und muß cs sein, Dann „mit Gott' und vorwärts gcht's!
Auflösung des Räthsels in No. 56: „Ehe".
deutung, die uns von sehr gut unterrichteter Seite zugeht, nicht unbeachtet lassen zu dürfen. (Trib.)
— (Holländische Werber in Deutschland.) Das Berliner „Tagblatt" schreibt: „Wie nian uns mittheilt, suchen holländische Geheimwerber in Deutschland Mannschaften anzuwerben für das holländisch-javanisch, Heer. Der Feldzug der Holländer gegen Atschin hat die auf Java stationirten Truppen in furchtbarer Weise gelichtet. Bon circa 11,000 Soldaten sind nur noch 3000 Mann am Leben, die übrigen 8000 sind dem Klima, der Cholera, den Sumpffiebern und den Waffen der Atschinesen zum Opfer gefallen. Da die Holländer nothwendig Mannschaften zu einer neuen Expedition gegen Atschin brauchen, selbst aber nicht gewillt sind, ihre Haut zu Markte zu tragen, so versuchen sie es, die arbeitlosen Elemente in Deutschland durch ein überaus hohes Handgeld zur Anwerbung für holländische Dienste zu verlocken So wird von ihnen denjenigen Recruten, die sie für Scharfschützen oder Artilleristen befähigt halten, ein Draufgeld von 450 bis 600 ft. zugesichert. Den vierten Thcil dieses Handgeldes soll der Angeworbene sofort jenseits der Grenze ausgezahlt erhalten, das zweite Biertel bei der Verschiffung, den Rest jedoch erst nach einem zwölfmonatlichen Aufenthalt in Java. Ein zwölfmonatlicher Aufenthalt in Java ist aber gleichbedeutend mit einer völligen Verzichtleistung aus Leben und Gesundheit, denn erfahrungsgemäß stirbt im Zeitraum eines Jahres von den aus Holland nach Java überführten europäischen Truppen — die Hälfte. Und dieser Procentsatz repräsentirt nur die Zahl Derjenigen, welche mit grausiger Regsamkeit der Sumpfkrankheit zum Opfer fallen; ungezählt find dabei die Unglücklichen geblieben, die in den Kämpfen mit den Eingeborenen ihr Leben einbützen. Allen Denen also, weiche eine Versuchung verspüren, den holländischen Werbern zu folgen, möchten wir den dringenden Rath geben, sich die Sache zweimal zu überlegen, wenn sie nicht durchaus lebensmüde ihr eigenes Verderben wollen."
— (Damen in Papier.) Die „Calicobälle" sind bereits ein überwundener Standpunkt. In Florenz hat eine etwas excentrische Dame einen Ball veranstaltet, auf welchem alle Eingeladenen in Anzügen aus Papier erscheinen mußten. Die Anzüge waren reizend, aber beim Tanzen erwiesen sich denn doch nicht alle als dauerhaft genug. Mehr als einer Toilette mußte mit etwas — Kleister nachgeholfen werden.
auch wenn zu diesem Zwecke noch keine Versammlungen stattgesunden haben und die durch Vermittelung Dritter vereinigten Mitglieder unter sich in noch gar keine äußerliche Berührung gekommen.
Berlin, 11. März Das Direktorium der preußischen Bank macht bekannt, daß dasselbe der fortgesetzt vorkommenden Falsificate wegen beschlossen habe, die preußischen Zehnthaler-Banknoten ganz aus dem Verkehr zmück- zuziehen. Die Umwechselung und Umtauschung erfolgt bis Anfangs April bei allen Bankcassen, später nur bei der Berliner Hauptbankcasse.
— Angesichts der 1876 in Philadelphia abzuhaltenden großen Weltausstellung läßt ein Deutscher in New-Iork, welcher der dortigen Rechts- und Verkehrsverhältnisse kundig ist, durch Or. A l e x a n d e r M e p e r' s „Handelsblatt" folgende Warnung an das deutsche Publikum und an die deutsche Reichsregierung gelangen: „Das Unternehmen der amerikanischen Weltausstellung geht nicht von der Regierung der Bereinigten Staaten aus, und die letzteren übernehmen für dasselbe keine finanzielle Garantie. Bisher haben sie eine finanzielle Unterstützung desselben überhaupt nicht beschlossen; sollte ein solcher Beschluß nachträglich noch gefaßt werden, so würde es sich nur um einen bestimmt abgegrenzten Zuschuß handeln, den sie zu den Kosten der Ausstellung leisten. Mit oder ohne solchen Zuschuß wird die Ausstellung ein bedeutendes Deficit ergeben. Das ist nun bei anderen Welt-Ausstellungen zwar auch der Fall gewesen und hat die Interessen der Aussteller nicht berührt. In Amerika liegen die Sachen aber in so fern anders, als die Gläubiger der Ausstellung unzweifelhaft das Recht haben würden, an den ausgestellten Objecten ein Retentionsrecht geltend zu machen. Es liegen Präcedenz- fälle vor, welche die Anwendbarkeit dieses Recht außer Zweifel stellen, und die europäischen Aussteller würden gezwungen sein, die Kosten der Ausstellung zu tragen. Dieser mißlichen Eventualität würde nur dadurch vorgebeugt werden können, daß ein besonderes Gesetz die Ausstellungsobjecte von der Anwendung des Retentionsrechtes eximirt. Die europäischen Regierungen würden in der Lage fein, sofort auf den Erlaß eines solchen Gesetzes und
Briefkasten. B. M.: „Hoher Adel und geehrtes Publikum." Ich dächte, wir wären über diesen albernen Ueberrest aus der glücklich geschwundenen Zeit der Bürger-Demuth hinaus! Die betreffenden Schreiber würden mit dem hohen Adel allein, wenn da» geehrte Publikum wegbliebe, schlechte Geschäfte machen. — F. R.: Es hängt ost sehr von dem Zufall ab, ob wir derartige Mittheilung bringen können oder nicht, da wir von betr. Seite sehr schlecht oder gar nicht unterstützt werden. — I. Au! — M.: Sie sind im Jrrthum, Drucksachen und dergl. kosten auch innerhalb des Stadtbezirks 3 Pf.! — R.: Der Ausdruck „Wir haben heidenmäßig viel Geld" stammt weder von Bismarck, noch von Graf Eulenburg, sondern von dem Generalfeldmarschall Freiherrn von Manteuffel, welcher jene Worte zu der Zeil sprach, als er mit General von Gablenz die Occupations-Armee in Schleswig- Holstein besehligte. — No. 100: „Kann ein Arzt für 12 Besuche 10 Thal« liquibiren ?" — Warum soll er denn das nicht können; jeder Arbeiter ist seines Lohnes werth und den Aerzten, welche zu jeder Tages- und Nachtstunde bereit sein müssen, ist eine gehörige Bezahlung wohl zu gönnen. — 0*: Ihre Beschwerde ist unbegründet, §. 2 des Reichsbankgesetzes lautet: „Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche gesetzlich in Geld zu leisten find, findet nicht statt und kann auch für Staatskaffen durch Landesgesetz nicht begründet werden". — E.: Warum unser „Weltblatt" die Nachricht von der Ankunft des Storch's nicht gebracht? — Der Storch kommt in Wiesbaden so oft, daß es vielen Leuten unangenehm ist, davon zu hören. — F.. B. — R.: In der Bibel heißt es : „Am Anfang schuf Gott u. s. w." Ts ist damit nicht die Zeit angegeben, wann, also stellt sich die Frage, wann war der Anfang, wo Gott schuf? — Halten Sie das Tagblatt für ein theologisches Blatt? Das fehlte grade noch, dogmatische Fragen zu erörtern. — D. beklagt sich, daß es ihm nicht gelang, zur Vorstellung der „Medea" einen Platz int Theater zu bekommen. — Trösten Sie sich mit unS; es ist uns grade so gegangen und der Güte eines Freundes, der mit einem bescheidenen Plätzchen, aus dem die Bühne fast nicht zu sehen ist, vorlieb nahm, Haden wir es zu danken, daß es uns möglich ist, heute
* (Gedenktage in der Woche vom 14.—20. März.) 14.: Todestag Klopstock's 1803. — 15.: Eroberung von Fehmarn 1864. Kriegserklärung an Frankreich 1813. — 18.: Aufstand der Paris ntune 1871. — 20.: Geburtstag des Prinzen Friedrich Karl 1828.
* Tas General-Postamt erläßt felgende Bekanntmachung, betreffend die Adresjirung der Postsendungen. Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müffen auf denselben Adressat und Bestimmungsort so genau bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu beachten: 1) Bet Postsendungen nach größeren Orten ist auf der Adresse die Wohnung des Adressaten möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an derselben Stelle der Adreffe, nämlich nuten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsortes, erfolge. 2) Bei der nach Berlin bestimmten Eorrespondcuz ist, außer der Wohnung des Adressaten, der Postbezirk (0., N., N.O. ec ), in welchem die Wohnung sich befindet, auf der Adreffe hinter der OriSbezcichnung „Berlin" zu vermerken. 3) Gibt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postverkehr als maßgebend anzusehen sind, ergibt sich an« dem „Verzeichniß gleichnamiger ober ähnlich lautender Postorte", das zum Preise von 1 Sgr. pro Exemplar durch Vermittelung jeder Rcichs- Postanstalt bezogen werden kann. 4) Wenn der im Reichspoftgebiet bele- geue Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Ortes auf der Adreffe noch des Näheren zu bezeichnen. Zn der- artlgeu Bezeichnungen eignet sich die Angabe deS Staates und bei größeren Staaten des politischen Bezirks (Provinz, Regierungsbezirk n. s. w.), in welchem der Bestimmungsort belegen ist, oder auch die Angaben von größeren Flüffen („an der Oder", „an der Elbe", „am Rhein", „am Main" sc.), oder von Gebirgen („am Harz", am „Riesengebirg" ec.). Nicht minder sind zusätzliche Bezeichnungen, wie „in Thüringen", „in der Altmark", „in der Lausitz" k., für den Zweck geeignet. 5) Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Posta'istalt ist auf der Adreffe außer dem eigentlichen Bestimmungs- orte^ioch diejenige Postanstalt auzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adreffaten bewirkt werden bz. die Abholung erfolgen soll. 6) Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremden Post- gebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, fo ist außer dem Ortsnamen noch das betrefiende Land bz. der Landestheil auf der Adresse anzugeben. Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einer schleunigen Ueberkunft der Sendungen an die Adressaten wesentlich beitragen und es liegt daher im eigenen Interesse der Correspoudenten, die Adressen hiernach genau auzusertigeu.
— S e. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches d-n Vice-Cousul Travers in Cairo zum Consiil des Deutschen Reiches daselbst zu ernennen geruht.
— Die Vorschriften des Preußischen Bereinsgesetzes über politische Vereine (§§. 8 und 16) gelangen nach einem Erkenntuiß des Obe r- Tribunals vom 23. Februar c. schon zur Anwendung, wenn der betr. Verein die Erörterung politischer Gegenstände in Versammlungen bezweckt.
auf befriedigende Erklärungen der Regierung ber Bereinigten Staaten hinzuwirken. Gegenwärtig, wo es noch barouf ankommt, ben Erfolg ber Ausstellung sicherzustellen, würbe die Regierung voraussichtlich auch geneigt sein, jeden entgegenkommenden Schritt zu thun, während in einer späteren Zeit, wenn Prioatrechte erst begründet sind, es fast unmöglich fein dürste, der Anwendung derselben entgegenzutreten." — Wir haben geglaubt, diese An
„ ____________________________ einen Bericht über jene Vorstellung zu bringen.
Druck und Verlag der L. Schelleiiberg'fchen Hof-Buchdruckerei in Wiesbaden. — Für Die Herausgabe verantwortlich: I. Äreiß in Wiesbaden.
(Hierbei 1 Beilage.)
