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Wiesbadener Tsgblall.
Gegründet 1852.
Expedition: Langgaffe No. 27
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Samstag den 6. März
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^Wiesbaden' 3. März 1875. Königl. Kreisgericht.
Bekanntmachung.
Die Anfuhr vvnlöRmtr. buchenem Scheit- und Knüppelholz und 500 Wellen aus dem fiskalischen Walddistrikt Wiesbadenerhaag soll
Polizei-Verordnung.
QUt Erreichung größerer Schonung des Schlachtviehes bei TranS- X verordnen wir hiermit auf Grund des §. 11 der Allerhöchsten Lottauna vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung i» dm neuerworbenen Landestheilen für den Umfang unseres Ver- ivaltungSbezirks mit Ausnahme des Polizeibezirks der Stadt Frank- smt a. M. Folgendes:
8 1 Die Beförderung des Schlachtviehes kann nach wie vor mittelst' Tragens, Treibens oder Fahrens stattfinden. Es ist dabei iede brutale Behandlung der Thiere, insbesondere das Hetzen von Sund-n ohne Maulkörbe auf dieselben, heftiges Zerren an Lcitseilen, P'üaeln mit Knütteln, Stoßen mit Fäusten und Füßen zu unterlassen. Beim Ein- und Ausladen find die Thiere zu heben, nicht ^§ 2. Sei Transporten mittelst Fuhrwerks dürfen nur solche Thiere geknebelt werden, welche bei freier Bewegung ihrer notorischen Martigkeit wegen die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Schweine, Kälber und Schafe dürfen nicht geknebelt, Schubkarren zum Transporte nicht verwendet werden.
8 3 Bullen müssen bei allen Transporten mit einem Rajen» tisat oder einer Blende (Kappe) vor den Augen versehen und an den Füßen in üblicher Weise gefesselt werden, um das Durchgehen zu verhüten. Für jedes Thier müssen mindestens zwer kräftige Transporteure gestellt werden.
8. 4 Die zur Beförderung benutzten Fuhrwerke müssen so geräumig sein, daß die Thiere, ohne gepreßt oder gescheuert zu werden, neben einander stehen oder liegen können. Die ^pst ^er Thiere dürfen nicht vom Fuhrwerk herabhängen. Mr geknebeltes Vieh tst eine starke Unterlage von Stroh oder anderem weichen Material zu beschaffen.
An Raum ist zu rechnen:
1 Quadratmeter auf 2 Kälber,
1 „3 Schafe,
2 „ „3 Schweine gewöhnlicher Art.
§. 5. Geflügel jeder Art darf nur in Käfigen oder anderen luftigen Behältern befördert werden, für deren ausreichende Geräumigkeit die Bestimmung des §. 4 alinea 1 gilt. Der Trans- pott in Säcken ist untersagt, ebenso das Zusammenbmden einzelner Thiere, sowie das Tragen der Thiere an den Füßen.
§. 6. Insoweit für einzelne Orte des Regierungsbezirks ab» weichende gesetzliche Bestimmungen bestehen, bleiben dieselben in Kraft.
8. 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen wer- den, soweit sie nicht auf Grund des Strafgesetzbuch? eme höhere Strafe nach sich ziehen, mit Geldbuße von 1 bis 30 Mark oder verhältnißmäßiger Haft geahndet.
Wiesbaden, den 16. Februar 1875.
Königl. Regierung, Abtheilung -es Inner«.
Gefunden ein Portemonnaie, ein kleiner Schlüffel und ein Portemonnaie mit Inhalt. Der Königl. Polizei-Dtrector.
Wiesbaden, 3. März 1875. v. Strauß._________
Bekanntmachung.
Am 8. März c. werden 187 Reservisten auf eine Zeitdauer von 12 Tagen ohne Verpflegung in hiesiger Stadt emquarftert.
Diese Einquartierung vertyeilt sich aufbte Hauseigenthülmr der arosren Schwalbacherstratze, Schulberg, Michels- berg, Hochstätte, Kirchgaste, Fanlbrnnnenstratze, Schul gaste'und Mauritiusplatz.
Wiesbaden, den 3. März 1875. Der Ooetbürgerrneister.
Lanz.
Bekanntmachung.
Dieuflaa -en 9. März l. I. Vormittags 10 Uhr werden in dem Stadtwalde Distrift Höllkund lr Theil (Terrain für dir Anlage des neuen Todienhofs):
78 Raummeter buchenes Scheitholz,
127 „ „ Prügelholz,
2 „ eichenes Scheitholz,
30 „ „ Prügelholz,
38 „ „ Stockholz,
2 ,, Kastanienholz,
Bekanntmachung.
Zu den Controlversammlungen im Frühjahre 1875 haben zu erscheinen:
a) Die Mannschaften der Reserve,
b) die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaffenen und
c) die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mann-
Für den°Sta-tkreis Wi-sba-e« werden die Controlversammlungen wie folgt abgehalten werden m Hofe der Infanterie- ■*5 «...
2. G und^^am 16. März c. Vor-
3. M ^O^^R^unb's am 17. März c. Vor-
4. T U xVuni Z. am 18. März c. Vor
bf für die Mannschaften aus dem Amte Wiesbave«, namentlich aus den Ortschaften Aurin gen, Bierstadt, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstern, Georgen- born, Heßloch, Kloppenheim, Naurod Rambach und Sonnenberg im Hofe der Jnfanterie-Kasernezu W i e s b a d r n am 19. März e. Vormittags 8 Uhr.
Wiesbaden 9. Februar 1875. v. Axt,
Major und Beziks - Commandeur.
