Gegründet 1852.
Expedition: Langgasse No. 27.
M 36. Freitag -en
Auszug aus dem Sitzungs-Protocoll des Gemeiude- raths zu Wiesbaden vom 25. Januar 1875.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath vollzählig.
158. Auf das Gesuch de- Schreiners Heinrich Schlicht hier um Herstellung des Trottoirs und der Straßenbeleuchtung in der oberen Bleichstraße vor seinen dort errichteten Neubauten soll erwidert werden, bei der jetzigen Jahreszeit könne eine Trottoirpflasterung nicht vorgenommen werden und müsse die Herstell rng des Trottoirs und der Straßenbeleuchtung überhaupt bis dahin ausgesetzt bleiben, bis das in die Straßenlinie fallende Terrain des Gesuchstellers in städtisches Eigenthum abgetreten und auf den Namen der Stadt im Stockhuche Überschrieben sein werde.
159. Das Gesuch des Oberfeldschützen Stöppler um ließet- lassung der nöthigen Pflastersteine zur Fortführung des Rinnenpflasters am Walkmühlweg bis zu seinem Neubau daselbst wird nach dem Anträge der Bau-Commission abgelehnt, weil eine unent- geldliche Ueberlassung von Pflastersteinen principiell nicht zulässig ist.
160. Das Gesuch der Wittwe Carl Eckerlin um Genehmigung ’ zur Errichtung eines Gartenzauns um ihr Besitzthum in der verlängerten Hellmundstraße soll nach dem Gutachten der Baucommission auf Widerruf und unter der Bedingung zur Genehmigung empfohlen werden, daß die Antragstellerin gehalten ist, den Zaun ohne besondere Entschädigung wieder zu beseitigen, sobald von den Bauinteresienten die Straße offen gelegt wird.
161. Auf die Eingabe des Badewirths Heinrich Herz vom 29. December v. Js., wonach derselbe die alsbaldige Auszahlung von 5235 fl. Grundentschädigung für das ihm abgenommene und zur verlängerten Wellritzstraße verwendete Grundeigenthum nebst Zinsen vom 1. März 18?t an beansprucht, wird nach dem Gutachten der Baucommission zu erwidern beschloffen, ein Anspruch des :c. Herz an b|e Stadr wegen demselben angeblich abgenommenen Straßen- terrains sei nicht anzuerkennen, da demselben überhaupt kein Terrain von der Stadt abgenommen sei; mit seinen etwaigen Ansprüchen sei derselbe an das Konsortium der Grundeigenthümer des 26. Bauquartiers zu verweisen, da die Vertrags Verhandlungen mit diesen vom 30. März 1874 wegen Eröffnung des Bauquartiers bis jetzt noch nicht zum Abschluß gekommen find. Bei diesen Verhandlungen sei übrigens ausdrücklich Vorbehalten worden, daß die Stadt bei Eröffnung des Bauquartiers keinerlei Vorlage zu machen habe.
162. Auf den Antrag der Baucommission wird beschloffen, die Uebcrgänge zur Stiftstraße in der Röderstraße pflastern zu laffen.
164. Das Gesuch des GastwirthS Philipp Ditt um Concession zur Anlage einer Kegelbahn unter seiner Bierhalle, Kirchgaffe 25 a, soll zur Genehmigung empfohlen werden.
165. Das Gesuch des Färbers Karl Anton Steib um Concession zur Errichtung eines Wohnhauses auf seinem Besitzthum an der Grabenstraße soll nach dem Gutachten der Baucommission in Berücksichtigung der ärztlichen Verhältniffe zur Genehmigung befürwortet werden, obgleich der verbleibende Hofraum ein sehr geringer sein wird. Es soll jedoch verlangt werden, daß zuvor das nach der neuen Baulinie in die Straße entfallende Terrain in das Eigen- thuni der Stadt überschrieben wird.
166., Auf das Gesuch des Zimmermeisters Johann Sauer um Genehmigung zur Ausbesserung des Feldwegs von feiner Besitzung
12 Februar 1873.
bis an die Ringstraße wird beschloffen, demselben zu gestatten, den fraglichen Feldweg auf seine Kosten unter Leitung der städtischen Bauverwaltung mit festen Bruchsteinen regelmäßig zu stücken.
167. Zu dem RecurSgesuche des Joseph Thurn wegen verweigerter Concessio t zur Errichtung eines Wohnhauses auf seinem Grundstück im Distrikt Rödern, soll nach dem Gutachten der Baucommission berichtet werden, der Gemeinderath müsse bei der Ablehnung des Gesuchs aus den bereits früher angeführten Gründen verharren. Es sei allerdings richtig, daß Bauten unter ähnlichen Verhältniffen an Feldwegen bereits mehrfach auSgesührt seien, indessen sei der Gemeinderath, nachdem er die aus solchen Bauten ausnahmslos dem Gemeinwesen erwachsenen großen Nachtheile erkannt habe, der Er- theilung der Genehmigung derselben stets entgegengetreten: er habe sich mit denselben niemals einverstanden erklärt und Bebaute, daß in höherer Instanz dieser Standpunkt nicht eingenommen sei, weil dadurch seines Erachtens erhebliche Uebolstände für die Stadt erwachsen seien resp. noch erwachsen würden. Wenn der rc. Thurn behaupte, der Gemeinderath habe mittelst Beschlusses vom 28. September v. I. seine Einwilligung zur Benutzung des Grundstückes als Baustelle ertheilt, so sei diese Behauptung völlig unrichtig und damit auch die darauf bafirtm Schlußfolgerungen zurückzuweisen.
169. Das Gesuch des Johann Rückert von hier um Concession zur Errichtung eines Wohnhauses und eines Hintergebäudes auf seinem Grundstück an der Aarstraße soll nach dem Gutachten der Baucommisfion unter folgenden Bedingungen zur Genehmigung empfohlen werden:
a) daß die ptojectirte und vollständig wasserdicht herzustellende Cisterne sämmtliche Abwasser aufnimmt und keinerlei Ablauf erhält;
b) die der Aarstraße zugewandte Fronte des Wohnhauses mindestens 5 Meter von bet Chauffe-Planums-Kante entfernt bleibt und der Straßenachse Parallel" gestellt wird;
c) Baulinie und Höhenlage vom Bezirksgeometer angewiesen werden;
d) die Gebäude mindestens 3 Meter von den Nachbargrenzen entfernt bleiben und
e) vor Ertheilung der Concession vom Antragsteller die Verpflichtung übernommen und in das Stockbuch eingetragen wird, btt Kosten eines Canals tn der Aarstraße pro rata der Länge seines Grundstücks der Stadt zu entrichten, sobald diese die Canalanlage beschließt._____________(Schluß folgt.)
Bekanntmachung.
In dem Zeitraum vom 12. bis einschließlich 19. b. Mts. muß, um die übrigen Kassegeschäfte bewältigen zu können, die Arnwechs- luttfl süddeutscher Scheidemünzen gegen Steichs- münzen eingestellt werden und kann während jenes Zeitraums der Umtausch nur bei dem Königlichen Domänm-Rentamte und der Königlichen Steuerkaffe I. stattfinden.
Wiesbaden, den 11. Februar 1875.
316__________Königliche Regiernrigs-Hauptkasse.
Gefmiden eine goldene Votstecknadel, ein Schlüssel, ein Muff, ein Pulswärmer, ein Stock und ein Schlüssel.
Wiesbaden, 9. Februar 1875. Der König!. Polizei-Director.
v. Strauß.
