Wiesbadener Lagblatt.
■amilie, Gemeinde und
recht gern hier eine Stelle ein» von 1870—71, in welchem ganz
Druck und Verlag der £. Schellenberg'schen Hof-Buchdruckerei in Wiesbaden. — Für die Herausgabe verantwortliche I. Greiß in Wiesbaden.
Winter 1860—61 gleichkommt.
— (Rheinische Brauerei in Mainz.) Am 12. Januar Vormittags 11 Uhr findet im Casino zum Gutenberg die Generalversammlung der Actionäre statt, in welcher Decharge ertheilt, der Aufsichtsrath und die Revisions-Commission gewählt und außerdem Beschluß gefaßt werden soll über die Beschaffung der zur Reconstruction der Gesellschaft erforderlichen Betriebsmittel und über die dadurch nothwendig werdenden Abänderungen der Statuten. An die Actionäre ist inzwischen ein Circular ergangen, gezeichnet C. Mettenheim im Auftrage des Ausschusses der Actionäre, aus welchem zu ersehen ist, daß die Mittheilungen, welche unser Blatt seiner Zeit über die Verhandlungen in den Versammlungen der Gläubiger und Actionäre gebracht hat, in allen Theilen richtig waren. Die in der letzteren Versammlung gegenwärtigen Actionäre haben sich zwar einstimmig bereit erklärt, auf die gemachten Vorschläge einzugehen, jedoch ist anzunehmen, daß der größte Theil derselben nicht anwesend war. Nun heißt es in dem Circular: „Die Erhaltung des Etablissements ist jedoch nur dann gesichert, wenn sich sämmtliche Actionäre ohne Ausnahme und ohne Rückhalt zur Uebernahme von 30 Proc. ihres Actienbcsitzes von erwähnten Priorrtäts-Actien bereit erklären, da andernfalls, wenn auch nur ein kleiner Theil der aufzubringenden Summe zurückbleibt, die Liquidation des Geschäfts unausbleiblich ist, in welchem Falle die Aktien vollständig werthlos würden. (M. A.)
— Ein Freund der Baumzucht gibt uns aus dem Schatze seiner Erfahrungen folgende Mittheilung, der wir r"^1----
räumen. Er hat beobachtet, daß im Winter von 1870—71, in welchem ganz ebenso wie jetzt der Schnee den Boden bedeckte, ohne daß letzterer vorher gründlich durch- und hartgefroren gewesen, unter dem Schnee die Vegetation fortdauerte und der Saft bereits im Januar in die Bäume stieg, worauf, als im Februar bedeutende Kälte eintrat, eine große Anzahl der Bäume derartig durch den Frost litt, daß es wohl 30—40 Jahre braucht, um die Schwäche der erfrorenen Bäume wieder auszuheilen. Er behauptet daher, daß es gut sei, rund um die Bäume, etwa eine Elle breit, den Schnee zu entfernen, so daß der Boden um den Baum herum frieren kann, letzterer
und der bestehenden Polizei-Verordnungen zur Anzeige gebracht worden. Es umfassen oieselbm folgende Fälle: 6 Tödtungen und Mordversuche, 4 Aussetzungen von Kindern, 418 Diebstähle, von denen in 254 Fällen (also 6O°/o) die Diebe von der Polizei ermittelt wurden (in 1873 waren es 379 Diebstähle), 65 Betrügereien und Unterschlagungen, 5 Schrift- und Urkundenfälschungen, 10 Unzuchten, 3 Verletzungen der Schamhaftigkeit, 17 Widerstände gegen die Staatsgewalt, 3 Bestechungen, 4 Verbreitungen falschen Geldes, 26 Körperverletzungen und Mißhandlungen, 20 Beleidigungen, 4 Freiheitsberaubungen und Erpressungen, 10 Hausfriedensbrüche, 18 Sachbeschädigungen, 1 Hehlerei, 2 Preßvergehen, 5 Contraventionen gegen das Gesetz über das Versammlungsrecht, 1 Duell, 2 Hazardspiele, 3276 Ueber- tretungen, von denen 463 Fälle der König!. Polizeianwaltschaft zur Erledigung überwiesen, und 2813 Fälle (in 1873 2129), direkt von der Polizei-Direction durch vorläufige Straffestsetzungen geahndet worden sind; 81 Contraventionen gegen sanitätspolizeiliche Bestimmungen, 59 Contraventionen gegen baupolizeiliche Vorschriften, 104 Contraventionen gegen sittenpolizeiliche Vorschriften, 468 Anzeigen wegen Bettelei; ferner sind im Polizeibezirk zur Anzeige gekommen: 6 Selbstmorde, 80 plötzliche Todesfälle und Verunglückungen, 18 Brände; Verhaftungen kamen während 1874 vor: 1426, und zwar 1146 von männlichen und 280 von weiblichen Personen.
? In der gestrigen geheimen Sitzung des Genieinderaths wurde u. A. die Anstellung eines Wegbau-Aufsehers init einem Gehalt von 500 Thlr. beschlossen. —' Die Angelegenheit bezüglich der Einfriedigung des vorderen und Hinteren Weihers soll König!. Regierung zur Willfahrung vorgelegt werden.
? (Diebstähle.) In den letzten Tagen dahier gestohlen: 1) in der Moritzstraße eine Stellleiter, in welcher die Buchstaben F. W. schwarz eingebrannt sind, 2) einem hiesigen Schreinermeister 40—46 neue Borde, welche neben der Schule in der Lehrstraße aufgestellt waren. Da wohl angenommen werden kann, daß die hier gestohlenen Borde nicht als Brennholz, sondern zu anderen Zwecken benutzt werden, so dürste es möglich sein, durch diesen Hinweis die Ermittelungen der Polizei zu unterstützen.
? (Bettler.) Die Polizei liefert seit einigen Tagen eine Masse Bettler ein. Die Gesellschaft besteht aus Weibern, Kindern, jungen und alten Strolchen.
* Es sind dem Vernehmen nach Verhandlungen gepflogen worden, die den Eintritt der Stadt Frankfurt in den Wiesbadener Bezirkstag bei Gelegenheit der neuen Provinzialordnung zum Zweck haben. In Folge des gegenseitigen Entgegenkommens dürfte ein Abschluß in obigem Sinne zu erwarten sein, doch ist zur Zeit ein definitiver Beschluß noch nicht erfolgt.
— Der jetzt im Thauen begriffene Schnee hatte nach angestellten Beobachtungen eine Höhe von 10 Zoll erreicht, was dem Schneefall im
Oberbürgermeister mit, daß sein verstorbener Vater, nach dessen letztem Willen, den hiesigen Stadtarmen den Betrag von 500 sl. verwilligt habe. Der Vorsitzende theilt mit, daß das Legat bereits an die Stadtkasse bezahlt sei. Hiermit Schluß der öffentlichen Sitzung. . .
sp. Für die allgemeine Vierleljahrs-Conferenz der hiesigen Lehrerschaft am Freitag den 8. d. Mts. liegen folgende Thesen zu dem Hauptthema der Tagesordnung vor: I. Von dem Referenten Herrn Lehrer Hofheinz: 1) der Staat ist verpflichtet und berechtigt, Elementarschulen zu errichten; 2) der Staat muß darauf halten, daß diejenigen Staatsbürger in der Schule so gebildet werden, wie es seinem Zweck entspricht, will er andernfalls seine eigene Auflösung nicht shstematisch vorbereiten helfen; 3) der Staat muß, damit These 2 realisirt wird, die Oberaufsicht über die Schule führen und kann der Kirche in Bezug auf die Pflege des je betreffenden Religionsunterrichtes eine gewisse Mitwirkung und Neberwachung gestatten; 4) die vom Staate errichteten Elementarschnlen müssen allen sanitätlichen und pädagogischen Anforderungen ans's Strengste genügen; 5) die Ansprüche der Gemeinde an die Volksschule sind im Allgemeinen denen des Staates identisch; in Betreff der Lehrerwahl kann die Mitwirkung der Gemeinde nur eine beschränkte sein; 6) die Familieurechte an die Schule gipfeln in der Fordernng, daß die Schule die leibliche wie geistige Gesundheit des Kindes hegt und pflegt, damit es zu einem verständigen und brauchbaren Gliede der menschlichen Gesellschaft herangebildet wird; 7) etwaige Wünsche und Anträge Seitens der Familie an die Schule sind allein au die Localschulbehörde zn richten. II. Von dem Herrn Oberlehrer Lang werden folgende Thesen vertreten: 1) Zweck der Volksschule ist harmonische Bildung der Gesammtanlage des Kindes und seine Befähigung für das sociale Leben ans allgemeiner Grundlage; 2) an der gedeihlichen Entwickelung und Erreichung deS ZiveckeS der, Schule sind interessirt nach dem Verhältniß des Menschen als Familienglied, Gemeinde- und Staatsbürger, also auch die 3 Faktoren der allgemeinen menschlichen Gesellschaft: Familie, Gemeinde und Staat und sind deßhalb auch die berechtigten und verpflichteten Faktoren; 3) die Ansprüche auf die Organisation nnd Verpflichtung zur Erhaltung der Volksschule gestalten sich nach der Allgemeinheit obiger Begriffe und steht deßhalb zu a) dem Staate, als dem allgemeinsten dieser Begriffe: die Gesetzgebung über Schulpflicht, Dauer der Schulzeit, innere und äußere Einrichtung im Allgemeinen, Errichtung der Seminarien, Bildung der Lehrer,deren Anstellung, Aufsicht und Dotirnng, tzjderGemeinde eine Mitwirkung bei der Einrichtung ihrer Schule beziehungsweise Schulen, Anstellung und Dotirnng der Lehrer und Beaufsichtigung der Schule innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen, c) der Familie die Wahl der anerkannten Schulen — privaten wie öffentlichen nnd solcher Privatlehrer; 4) die Verpflichtungen als Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung und Dotation der Bildungsanstalten gestalten sich in ähnlicher Weise. Es fallen zu a) dem Staate resp. der Provinz ober bem Regierungsbezirke bie Bildungsanstalten der Lehrer und unter Heranziehung der Gemeinde die Dotirnng der Lehrer im Allgemeinen, b) der Gemeinde die Errichtung, Ansstattung nnd Erhaltung der Schule resp. Dotirnng im speciellen Falle, c) der F amilie Beschaffung der Lehrmittel beziehungsweise Beiträge an Schulgeld. III. Herr Lehrer Bantz behauptet: 1) die Volksschule ist Sache des ganzen Volkes; 2) der Staat — als das orgauisirte Volk — stellt die Grundzüge der äußeren und inneren Organisation der Volksschnle fest und überwacht deren Ausführung; 3) die Pädagogik muß der Leitstern bei allen Einrichtungen für da« Volksschulwesen fein und bleiben. IV. Herr Lehrer Frankenbach hat folgende Sätze eingereicht: 1) F, .
Staat haben Pflichten gegen bie Schule; aber sie stellen auch bie Forberung an dieselbe, daß sie die Schüler zu religiös-sittlichen und tüchtigen Gliedern der meuschlichen Gesellschaft heranbilde; 2) da die Schule eine Gemeinsache ist, kann den einzelnen Familien eine Einwirkung auf Lehrgegenstände und Lehrpersonal nicht zugestanden werden. Dagegen hat die Gemeinde durch erwählte Vertreter bie Schulzwecke zu fördern nnd diesen ist auch eine gesetzlich geordnete Mitwirkung bei Annahme nnd Verwendung der Lehrer zu gestatten; 3) im Allgemeinen fallen bie Forberungen be8 Staates mit beiten der Familie und Gemeinde zusammen; er muß aber um seiner selbst willen noch besonders fordern, daß die Schuljugend zum nationalen Leben, zum Patriotismus und zur rechten Freiheit herangebildet werde. Er hat darum nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den Schulzwang auszusprechen, Schulen zu errichten, für Bildung, Anstellung und Dotirnng der Lehrer zn sorgen, sowie die Aufsicht über das gesammte Schulwesen zu führen.
§ Wiesbaden, 5. Jan. Die 3. Soiröe der Herren E. Zech und E. Mahr hat gestern im weißen Saale des Curhauses Statt gefunden. Die Composttionen für Kammermusik, Sonate für Pianosorte und Violine in Es-dur von Beethoven, Trio für Pianoforte, Violine und Cello (Herr C. Grimm) erlitten eine gute Aufführung; in der G-moll-Sonate von Tartini und zwei Sätzen des Violin-Concertes von Mendelssohn bewährte sich Herr Mahr von Neuem als ein tüchtiger Künstler auf seinem Instrumente und in der Rubinstein'schen „Barcarole" und der Ausführung des Glarner- partes der größeren der genannten Werke ebenso Herr Zech als durchgebildeter Meister des Pianoforte's. Frl. Egner hatte den Vortrag mehrerer Lieder von Schubert, Schumann, Rubinstein übernommen und erwies sich hier als eine der Anerkennung verdienende Concertsängerin.
4- (Statistik über die bei der König!. Polizei-Direction tu Wiesbaden im Jahre 1874 behandelten Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen.) Während des abgelaufenen Jahres sind nnerhalb des Stadtbezirks Wiesbaden 4666 (2896 in 1873) Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen auf Grund des deutschen Strafgesetzbuches
nicht in den Saft kommt und gesund bleibt.
— (Eine Dame im Briefkasten gefangen.) Vor Kurzem hat sich, berichtet die „Ger. Ztg", in Gera ein Fall zugetragen, welcher wohl in seiner Art neu fein dürfte. Als der Stadtpostbote Abends gegen 5 Uhr den Briefkasten am Hause des Herrn Huth in der Heinrichsstraße leeren wollte, sand er an demselben eine junge Dame stehend vor, welche ihn um Befreiung aus ihrer Gefangenschaft anflehte. Dieselbe hatte nämlich einen Brief etwas tief in den Briefkasten einschieben wollen, sich dabei mit den Fingern zu sehr in die Oeffnung vertieft und war durch einen am Finger steckenden Ring am Herausziehen der Finger verhindert worden. Die Arme konnte nur dadurch aus ihrer Gefangenschaft erlöst werden, daß der Stadtpostbote die Thüre des Briefkastens öffnete und den hindernden Ring mit Mühe von innen von dem inzwischen geschwollenen Finger abstreifte.
