des zu
1437
Wiesbadener Tmchlatt.
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
Montag -en 7. Juli
No. 156
1873
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Steuer.
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Hofganz 9316 MH. 9156 iheres 9390
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sehen werden.
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Unter Bezugnahme auf die Polizei-Verordnung, betreffend das isfentliche Fuhrwesen in hiesiger Stadt vom 21. Juni d. I., wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der derselben ange
hängte Tarif mit Genehmigung des folgende Anordnungen erfahren hat:
hiesigen Gemeinderaths noch
Einspänner. Zweispänner. THIr. Sgr. Thlr. Sgr.
1 15
König!.. Kreisbauinspection. Zais.
Bekanntmachung.
Alle Besitzer von Droschken werden hierdurch angewiesen, ihre Tarife, aufgezogen mit der Nummer des Wagens versehen, im Kommissariat in der Neuen Colonnade zur Abstempelung in den Stunden Morgens von 8—10 und Nachmittags von 4—6 vorzulegen.
Es wird hierzu nur eine Frist von 8 Tagen und zwar bis incl. zum 10. d. M. bewilligt und die Säumigen mit einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. bestraft werden.
Bei Vorzeigung der qu. Tarife sind die bisher geführten alten Exemplare zurückzugeben.
Wiesbaden, 4. Juli 1873. Der Könizl. Polizei-Director.
v. Strauß.
Bekanntmachung.
Im Regierungsgebäude Abtheilung I. auszuführende Schreinerarbeiten im Betrag von 146 Thlr. sollen im Wege der Submission vergeben werden, wozu Termin zur Einreichung von Offerten auf
Dienstag den 8. d. M. Vormittags 11 Uhr
bestimmt wird.
Etat und Bedingungen können bei unterzeichneter Stelle einge-
Die »weite Rate der städtischen Steuer war am 1. Juli c. fällig - und soll in 14 Tagen eingezahlt sein.
Wiesbaden, den 4. Juli 1873. Maurer, Stadtrecbner.
Bekanntmachung.
Zufolge Auftrags des Königl. Amtsgerichts dahier vom 3. Juli d. I. werden in hiesigem Rathhause Freitag den 18. Juli Nach»
a) pos. 12 Künstliche Fischzuchtanstalt
b) pos. 44 Holzhackerhäuschen, künstliche Fischzuchtanstalt und zurück.....bleibt 2 7
Wiesbaden, 1. Juli 1873. Der Königl. Polizei-Director.
v. Strauß.
Bekanntmachung.
Friedrich Rossel, Adlerstraße 45, ist vom 1. d. M. von dem Gemeindevorstande hier als Hunde-Aufseher ständig in Dienst genommen worden und ist demzufolge angewiesen, alle Hunde, welche;
1) nicht gemäß der Verordnung Königlicher Regierung vom 5. Juni 1869 mit einem den Namen und die Wohnung ihres Eigenthümers tragenden Halsbande.
2) nicht mit der für die Stadt Wiesbaden vorgeschriebenen Steuermarke versehen sind,
einzufangen und, falls dieselben nicht nach Ablauf von 3 Tagen reclamirt worden sind, zu tödten.
Die Eigenthümer von Hunden können, wenn sie ihren Hund vermiffen und annehmen, daß derselbe eingefangen sein könnte, solches bei der unterzeichneten Polizei-Direction anmelden.
Wesbaden, 3. Juli 1873. Der Königl. Polizei-Director, von Strauß.
a d e r, Bekanntmachung.
9135 Die Heberolle der Kirchensteuer für die hiesige ---- evangelische Gemeinde pro 1873 liegt während der nächsten acht Tage, vom Erscheinen des diese Bekanntmachung ent- neben haltenden Blattes an gerechnet, zur Einsicht der Gemeindeglieder in geauf- Geschäftslokale der unterzeichneten Stelle während der Dienst- , auch stunden offen.
1 Etwaige Einwendungen gegen die Begründung oder die Richtigkeit der Steueransätze sind innerhalb der obigen Frist entweder in christlichen Eingaben oder zu Protokoll dahier zu erklären.
Wiesbaden, den 5. Juli 1873. Königl. Verwaltungsamt. Raht, Landrath.
Bekanntmachung.
> Unter Hinweisung auf meine Bekanntmachung W 1. l. M., die Aufnahme des Personenstandes zum Zwecke der Steuer-Veranlagung für das Jahr 1874 betreffend, mache ich darauf aufmerksam, daß nunmehr mit dem Einsammeln der Zettel begonnen wird.
Die Hauseigenthümer und Familien-Borstände wollen daher die Ausfüllung der Formulare rechtzeitig vornehmen und solche zur Abgabe bereit halten.
Die Hauseigenthümer besonders bleiben der Behörde dafür verantwortlich, daß die Verzeichnisse richtig aufgestellt und zur Abholung bereit gehalten werden.
Wiesbaden, den 7. Juli 1873.
Der Oberbürgermeister.
V____________________________Lanz.__________
Tagesordnung
jll der am Mittwoch den 9. Juli d. I. Morgens 10 Uhr dahier fattfindenden Stadtbezirksrathssitzung:
• 1. Verkauf von städtischem Grundeigenthum a) der Anton Grün Eheleute dahier, b) der Daniel Michael Schlink Eheleute dahier, c) der August Alfter Eheleute dahier, d) des Adolph Poincilit dahier;
; 2. Wirthschaftsconcessionsgesuch des Wilhelm Hoßfeld dahier in dem Hause Ecke der Dotzhcimer- und Schwalbacherstraße;
i 3. Recursgesuch des Färb- und Materialhändlers Eduard Brecher, dahier um Erlaubniß zum Verkauf von Spirituosen.
Wiesbaden, 5. Juli 1873. Königliches Verwaltungsamt:' ' Raht, Landrath.
