Dienstag den 25. März
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j. I Bekanntmachung.
rtzes Oer die Polizei- I Mittwoch den 9. April l. I. Vormittags 9 Uhr sollen i« Lokale "K I des unterzeichneten Amtsgerichts/ Zimmer No. 22, die dem
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Einladung zum Abonnement.
Das .Wiesbadener Tagblstt", amtliches Organ für die Stadt W,esbadeN'Fcheintavch ferner M lvir Ausnahme der Sonn- und Festtage, in unveränderter Weise. Der Abl>nnemenispreisbetragt hier .n Wresbade« 4Ö fr. vierteljährlich; auf Wunsch der verehrlichen hiesigen Abonnenten wird das Blatt für weitere 12 kr. in ^us.gedrachr. Mr auswärts tritt zu dem obigen AbonnementSpreis der entsprechende Postaufschlag, du.ch dre Lsnvpsst rm.B z r Kaiser l. Postqmts dahier bezogen beträgt der vierteljährliche Preis 14 Sgr. 9pf. tttta ateb
Da die in dem „Wiesbadener Tagblatt« aufgenommenen ««zeigen m einen mehr als doppelte« UND drst- fachen Leserkreis hiesiger Stadt, als in irgend einem anderen der hier ersche* u e» d e n B l a t ter 3e.2ng^en, w sind dieselben von dem größten Erfolg und der besten Wirkung, also auch in ieder Bezieht»«g ViK ^lttgst n. ' Bestellungen auf das mit dem 1. April l. I. beginnende 2. Quartal beliebe man ür hrer ber Expe itron Langgasse 27, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern zu.«achm, wobrrwer «^^«er!en, daß von den Letzteren ohne ausdrückliche vorherige Bestellung nicht weiter gelrefert wird, während^dws ber den h.estgen verehr!. Abonnenten in bisheriger Weise geschieht. 010 * xp ~
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Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen für die ! beurlaubten Mannschaften des Stadtkreises Wiesbaden finden im Hofe der Jnsanterie-Kaferne hierselbst, wie folgt, statt:
Am 81. März er. Vormittags 8 Uhr für Diejenigen, deren Familien-Ramen mit den Buchstaben A. bis inel. änfängt; ■
f am 1. April er. Vormittags 8 Uhr für Diejenigen,
Wiesbadener Tagblatt
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
Polizei-Verordnung.
Auf KruM Her U. 5 und S Mweftt „ , ------—,-----
Verwaltung vom 20. September 1867 w rd nqch Anhörung des I unterzeichneten Amtsgerichts, Zimmer No. 22, die dem
Gemeinderaths und mit Genehmigung Königlicher Regierung für I Maurer Philipp Bieger zu Bierstadt gehörigen, in der
den Umfang des Polizeibezirks der Stadt Wiesbaden hiermit i Gemarkung Bierstadt belegend» Immobilien, bestehend in einem
verordnet, was folgt: ! WohnhMe mit Anbau, Stall, Hofraum und einem Acker, taxirt
§. 1. Backstein-Meiler und Brennereianlagen dürfen mner- I .u ö3q « ,unt etfteKStale zwangsweise versteigert werden, halb der ersten Ringstraße gar nicht und außerhalb der ersten I Wiesbaden, den 1. März 1873.
Ringstraße in einer geringeren Entfernung als 200 Meter von I 37 KönialiÄes Amtsgericht
der ersten Ringstraße selbst, von geschloffenen Bauquartieren, I «pfAittrtmnfhnno "
von einzelnstehenden Landhäusern, der Sonnenbergerstraße, der ^ekaNNttnachUNg.
Parkst, aße und dem Nerothal, welche vorzugsweise von dem | Mittwochs den 26. l. Mts.^ VormUtagS 9 N.D Mm dw zu Curpublikum frequentirt werden, nicht errichtet werden. | dem Nachlasse des Schuhmachers Johann Nrco ans Mu
No. 71.
Gegenüber kleineren Gebäuden, wie Arbeitswohnunzen, Gärtnerhäuschen rc., sowie Gebäuden, welche gewerblichen Zwecken dienen, ist die Einhaltung dieser Entfernung Nicht^vorgeschrteben.
s, 2. Ausgenommen hiervon find die Werler, rc. für. Brande, welche nur vorübergehend zur Nutzung des Bodens, BchM Er- zielung der Backsteine, welche zu einem auf demselben Grundstöcke von dem Tigenthümer zu errichtenden Gebäude verwendet werden
I sollen, veranstaltet werden. • . • * -
-----— - — . ... I letzteren Falle bedarf es der Anweisung des Platzes nach deren Familien-Namen wat den Buchstaben F. vis I PMuM der Zulässigkeit (in sanitätlicher und sonstiger Beziehung) Imv!. F. anfängt; ; . ! Seitens der Königlichen Polizei-Direction. In diesem Falle
am 2. April er. Vormittags 8 Uhr für Derjenigen, I büxfea auf bem Platze nicht mehr Backsteine gebrarmr werden, deren Familien-Name« mit den Buchstaben K. bis I voraussichtlich zu dem zu errichtenden Gebäude nöthig find. iacS B* anfängt; , . ! 8 3 Wer Backsteinmeiler rc. errichten will, hak im Falle
1 am 3. April er. Vormitttags 8 Uhr für Drelemgen, I fcc§y'e 2 .uüor unter Vorlegung eines Situationsplanes unter deren Familicn-Uamen mit den Buchstaben S. bis | Anzahl Steins, welche gebrannt werden sollen, der
inel. a. attfängt. I Pglirei-Directton MitthÄlung davon zu machen.
i._ DK zur Disposition ihres Truppentheils Beurlaubten und zur I e 4 Bestimmung. dieser Polizei-Verordnung zu«
Disposition der Ersatz-Behörden Tntlaffmen müffen ebenfalls I Uelt M Geldbuße von 10 Sgr. bis zu 10 Thlr., erscheinen. , I unvermöaensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
i) Dagegen haben fich die zur Landwehr gehörige» Mannschaften I » 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Publikation nicht zu gestelleu. in Kraft. Alle Backsteinmeiler - mit Ausnahme der- auf un-
Eme besondere Ordre für reden Resermsten und Dispositwns- I beftimJte oett bereits concesstonirte» größeren Backfteinbrennerel- .Urlauber erfolgt nicht, sondern es dient diese. Bekanntmachung I A^aaen — welche an diesem Tage de» obigen Vorschriften nicht als Befehl für jeden Einzelnen. I -MureLen müffen bis zum 1. November 1873 entfernt werden,
f Wiesbaden, den 8. Februar 1873. I Wiesbaden. 11. Märzl873. Königliche Poli.zei-Direction.
Wiesbaden, 8. Februar 1873. Der Kgl. Polizei-Director. ^svaven, ^iarz-^. * V.:
v. Strauß.I Höh n.
