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AmÜiches Organ für die Stadl Wiesbaden.
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1873.
Montag den 27. Januar
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wird, ebenfalls 1 Sgr.;
3) wenn aber ein Mehrstöckiger, weiter Schornstein mehrere Einsteigöffnungen hat, für jedes Einsteigen 1 Sgr.;
4) für das Reinigen eines engen, sog. russischen Kamins vom Flugruße mittelst Besen und Kugel, gleichviel wie hoch dasselbe ist und durch wie viel Stockwerke dasselbe geht, 1 */» Sgr.;
6) für das Ausbrennen eines russischen Kamins, ohne Rücksicht auf dessen Höhe, mit Einschluß der unmittelbar darauf vor- zunehmenden gewöhnlichen Reinigung 5 Sgr.;
6) für das Reinigen eines Bäckerschornsteins und zwar eines einstöckigen 2 Sgr., eines zweistöckigen 3 Sgr., eines dreistöckigen 4 Sgr., eines vier- und mehrstöckigen 5 Sgr.;
7) die Vergütung für das Reinigen von Fabrikschornsteinen bleibt zunächst der Uebereinkuust der Betheiligten Vorbehalten. Wird eine solche nicht erreicht, so unterliegt sie der Feststellung der König!. Polizei-Direction. Sie soll nicht weniger als 15 Sgr. und nicht mehr als ein Thaler be- tragen;
°) werden die Dienstleistungen des Kaminfegers außer der regelmäßigen Fegperiode oder abweichend von der ange-
Wohnhause, belegen in der Bleichgraße zwischen Ludwrg Burk und Christoph Brömser, sowie drei Aeckcr, belegen .Alte Bach zusammen 14,810 fl. taxirt, an Ort tmb Stelle öffentlich merst- ^^Tste zur Versteigerung kommenden Immobilien sind Bauterrai« und werden als solche in Bauplätze versteigert.
Wiesbaden, dm 6. Januar 1873. ,,, w_
37 Königliches Amtsgericht IV.
sagten Zeit in Anspruch genommen, so sind außer den nebengenannten Taxen noch 21/» Sgr. Extragebühr zu entrichten. Wiesbaden, den 15. Januar 1873.
Der Kömglrche Polizei-Director.
v. Strauß. __
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Aufforderung. .
Mit Beziehung auf die in No. 2 der diesjährigen Zeitschrift des Vereins naffauischer Land- und Forstwirthe erlassene Einladung des Directoriums dieses Vereins zur 45. Derrhetlung der Preise aus der Luiseustistuug werden Dtkjemgm, welche Ansprüche auf diese Preise erheben wollen und sich m der hiesigen Gemeinde aufhalten, aufgefordert, sich int Laufe dieses Monats noch bei dem Unterzeichneten zu melden, um die erforderlichen Zeugniffe für sie ausfertigen, oder etwa tn Händen habende ältere Zeugnisse erneuern zu können. Er wird hierbei bemerkt, daß die zu vertheilenden Preise ausdrücklich mit für Ackerknechte und Viehmägde bestimmt sind welche sich in langjährigem treuen Dienste vorzugsweise Mit Feldarbeit und Pflege des Viehes beschäftigt haben. Diejenigen, welche bereit-
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Die betreffenden Gewerbetreibenden werden ausdrückäch darauf »Merksam gemacht, daß die nach §. 5 der Eichordnung vom 16 Juli 1869 zugelassenen Maaßgrößm für Schankgefäße von m'niger Gehalt als 1 Bitte nur in
,) Stücken der Halbirungstheilung, als: '/-, */<, , */i6, _____
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iprciell geeicht sein muffen. Hiernach dürfen also in den bisher | e!nect
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Wiesbaden, den 23. Januar 1873. I £) «nem §oljpaU,
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I p- ^Erauy. i gen.«r unb Dörr, im Ganzen taxirt zu 22,000 Gulden,
zu« erstenmale zwangsweise versteigert.
Wiesbaden, den 20. December 1872.
37 Königliches Amtsgericht II. ,
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. Grund des §. 77 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 werden für die Schornsteinfeger des Polizeibezirks der Stadtge- --------------------------------— ,
meinte Wiesbaden in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde I BekcmMmachUNg.
enter Aufhebung des §. 16 und des 2. Satzes des §. 17 der I gnotitag den 10. Februar l. I. Nachmittags 2 Uhr werden in Instruction der vormals Herzog!. Raff. Landesregierung vom I ^tnt Gemeindezimmer zu Frauenstein die den Hermann Mar« 8. November 1854 (Verordnungsblatt S. 240) folgende Taxen | xloff Eheleuten daselbst gehörigen Immobilien, bestehend in festgesetzt, und zwar hat vom 15. Januar 1873 an der Kamin- I e;nem zweistöckigen Wohnhaus nebst Stall rmd Hofraum, belegen sezer an Gebühren anzusprechen: I in der Judengosse, sowie 14 Aecker, Mammen 2010 fl. taxirt,
für das Reinigen eines einstöckigen weiten oder Steig- I ,um zweitenmale öffentlich zwanasweise versteigert, schornsteins 1 Sgr., für das Reinigen eines zweistöckigen I Wiesbaden, den 7. Januar 1873.
Steigschornsteins l1/» Sgr. und für jedes Stockwerk weiter I 37 Königliches Amtsgericht II
*/« Sgr. mehr, wobei bemerkt wird, daß bei Kücher.schorn- I ben 94 L-hruar d. Js. Nachmittags 3 Uhr werden
steinen das Stockwerk, in welchem sich die Küche befindet, I di- ^ Con mSmafie der J. H. Baer Wwe., der Firma als besonderer Stock berechnet wird; das Dachgeschoß aber 1 8 H Ba!r Wwe L Söhne zu Wiesbaden und beten Theil- Bmutzung findet" ** WlUU Schornstem Immobilien , ^bestehend in^ cmem ozwüstöckigm
2) für das Reinigen eines zu einer Dachwohnung gehörigen besonderen Steigschornsteins, welcher als einstöckig berechnet
