187L
Krettag -en 24. Januar
No. 80
Bekanntmachung, I
gjiit Genehmigung der Königlichen Regierung ist das Gebiet I bet Stadt Wiesbaden in folgende zwei Sanitätsbezirke getheilt, | nämlich: I
I. Die von der Platterstraße, dem Michelsberg, der Markt-1 sttaße bis zu« Schlosse, einer vom Schlosse südlich an der I evangelischen Kirche bis zum Museum hinziehenden Linie und der I Franksurterfiraße südlich belegenett Häuser umfassend. I
II. Die davon nördlich belegenen Häuser umfassend. I Indem Bubi, genannten, dem südlichen Bezirke, sind dem Kontal. j • iireiS-PhyfikuS Herrn Medicinalrath Dr. Bickel, in dem anb II. I Mannten, dem nördlichen, dem König!. Kreiswundarzt Herrn I Dr. Sack die sanitätspolizeiliche» Geschäfte übertragen. Die Der-1 richtungr« der genannten beiden Medicinalbeamten in sanitäts-1 polizeilicher Beziehung bestehen in Folgendem:
1) haben dieselben in ihrer Eigenschaft als Polizei-Bezirksärzte 1 sich in dem ihnen angewiesenen^Bezirke ohne einen besonderen I Auftrag dazu abzuwarten in geeigneter Weise von allen I denjenigen Uebelständen Kenntniß zu verschaffen, welche I Krankheiten erzeugen können und deren Weiterverbreitung I Vorschub leisten ; sie haben ihre dieSfallsigen Beobachtungen I der Königl. Polizei-Direction mitzMheilen;
2) haben fie von allen ihnen bekannt gewordene» Uebertretungrn I der Bestimmungen der Reichs-Verordnung vom 25. März I v. I., betreffend de» Verkehr mit Apothekerwaaren (Reichs« I gesetzblatt S. 85), insofern dieselben feftgestellt sind, der I Königl. Polizei- resp. Staatsanwaltschaft Anzeige zu machen; I für den Fall des blosen Verdachts haben sie bei der Königl. I Polizei-Direction die Anstellung der erforderlichen Ermitte-1 lungev, resp. die Jaspection der betr. Debits-Stellen zu I beantragen; I
3) haben fie allen sanitätspolizeilichen Requisitionen der Polizei-1 Direktion, insbesondere solchen, zum Zwecke der Begut-1 achtung von Eßwaaren, Getränken, Brunne» und Wasser- i leitungen, Kanälen, Wohnungen, Schulen, Gefängnissen, I Fabriken, gewerblichen Anlagen, Krankheiten und Todesfällen I zu entsprechen und die im Interesse des Dienstes erforder-1 lichen Untersuchungen des Gesundheitszustandes Königlicher I Beamten vorzunehmen und über den Befund in der vorgeschriebenen Form gutachtlich zu berichten;
। 4) haben sie endlich halbjährlich und zwar am 1.' April mtb am 1. Oktober einen Bericht über die Gesundheitsoerhält« | Nisse ihres Bezirks, event. nach Benehmung mit ihren ärztliche» College« unter besonderer Berücksichtigung der Entstehung md Verbreitung ansteckender Krankheiten zu erstatte».
De« KreiS-PhyfikuS als Organ der Medicinal-Polizei des Stadtkreises Wiesbaden verbleiben dir den Kreis-Physikern bestimmungsmäßig zustehenden Obliegenheiten, namentlich:
1) die Beaufsichtigung der Apotheken und die PrüsMg der Apotheker-Lehrlinge und Apotheker-Grhülfen;
2) die Nachprüfung der Gemeinde-Hebammen imb die Prüfung derjenigen Personen, welche zum Hebammen-Unterrichte zugelassen werden wollen, sowie die PrüfMg der Bader (Heilgehülfen);
Wiesbadener Tagblaü
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
N die Führung der Medicinal-Personen-Tabelle und. die Er« Ö stattung der dieselbe betreffenden Anzeigen und Bertchte;
4) die regelmäßigen Visitationen der Materialwaarenhandlungen, die Inspektion der Bäder Md die ErstattMg des jahrüchm
5) die^Aufstellung der Gmeral-Jmpftabelle und dir Abfassung des General-JmpfberichtS.
dm 20. PE.EE
v. Strauß.
Gciunden ein Benag Geld. 7" .
WieSbadm, 23. Januar 1873. Der «gl.
Einkommensteuer für 1873.
Nachdem nunmehr allen Einkommensteuerpflichtigen d:e Benach« richtigungsschreiben der Einschätzungscommission zugeferttgt find wird mit Beziehung auf das Gesetz vom 1. Mar 1851, wonach die Steuer in den ersten 8 Tagen eines jeden Monats im voraus einzuzahlen ist-ersucht, die Rate der Einkommensteuer pro Januar alsbald an unterzeichnete «affe zu entrichten und auch für die folgenden Monate die Einzahlung «ach der angesuhrten gesetzliche» Bestimmung zu leisten. 1U141
Wiesbaden, den 23. Januar 1873. , - „„
10141 König!. Steuertaffe I., Lomfenstraße a. An den Bürgerausschuß der Stadt Wiesbaden.
Die Mitglieder des Bürzerausschusses lade ich zu einer Sitzung "^Freitag den 24. d. MtS. Nachmittags 4 Uhr \ in den Rathhaussaal ergebenst ein.
Tagesordnung:
1) Ablage des UhrthurmeS.
2) Wahl der Budget-Commission.
I Wiesbaden, 22. Januar 1873. Der Oberbürgermeister. _ Lanz.
" ' Bekanntmachung. ”
Die festgesetzten Klassensteuerliste« für das.laufende Jthr I liegen von Donnerstag den 23. l. M bis einschlieMch den XWÄ“ » SÄ SSt
I vom 13. Mai 1867 darauf aufmerffam, daß den Steuerpfüch- I tige» gegen ihre Beranlagimg die Reelamation an die I Königliche Ncqierung dahier und »egen die Entscheidung I der Königliche« Regieruug der Necurs an das Finanz" I Eation ist aber innerhalb
| frist von 8 Monaten (vom ersten Tag« nach Ablauf der I Offenlegungsfrist an gerechnet) r»nd der Reenrs an da» I Muanz-Minifterinm gegen die Entschewuug ber Konigachm I Regierung binnen einer Präelnsivfrist von tz Woche« I nach dem Empfange jettet Entschndung bet der Königlichen I Polizei-Direction dahier einzuretchen.
| AahlMg der veranlagten Steuern wird durch die Recla«
