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Montag den 20. Januar

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Bekanntmachung.

Mittwoch bert 22. Januar l. Js., Bormittags 9 Uhr anfangend, sollen in dem Hause AdolphSallee 3 die zu dem Nachlasse der verstorbenen Gräfin Caroline Forbes gehörigen, sehr gut erhaltenen Mobilien, als: Kanape'S, Kommoden, Schränke,

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Wellen.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§. 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei- iöerwaltung vom 20. September 1867 wird nach Anhörung des Ermeinderathes für den Umfang der Stadt Wiesbaden hiermit

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am Montag den 27. Januars suder a und Katze«!

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20 Raummeter buchenes Scheitholz,

390 Prügelholz,

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11,600 Stück buchene, meist Pländerwellen;

~ Distrikt Grotzem

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht darauf, daß in neuerer Zeit häufig falsche Kaffen- weisungen ä 5 Thlr. zum Vorschein kommen, machen wir iedrrboltdarauf aufmerksam, daß wir Demjenigen, welcher zuerst mn Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher preußischer assenanweisungen oder preußischer Banknoten der olizeibehörde dergestalt nachweist, daß er zur Untersuchung ge- ogcn und bestraft werden kann, eine nach den Umständen zu be- m«rnde Belohnung bis auf Höhe von 500 Thaler ahlen werden.

Berlin, den 11 Januar 1873.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Wedel!. Löwe. Hering. Rötger.

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Chausseehaus, bett 8. Januar 1873.

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1873.

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Bekanntmachung.

Das Militär-Ersatz-Geschäst pro 1873 betreffend.' -

Unter Bezugnahme auf die Vorschriften der §§ 58 und 59 der Militär-Trsatz-Jnstruction und der Ausführungs-Verordnung vom 26. März 1868 werden alle dermalen dahier sich aufhalten­den männlichen Personen, welche:

a) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. December 1853 geboren und Angehörige des deutschen Reiches sind;

b) dieses Alter bereits überschritten, aber fich noch nicht vor einer Ersatz-Aushebungsbehörde zur Musterung gestellt;

c) sich zwar gestellt, über ihr Militär-Verhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, auch dir mit Rekruten-Urlaubspaß versehenen Militärpflichtigen

hiermit aufgefordert, fick» sofort zum Zwecke ihrer Ausnahme in die MitttLr-Stammrolle an de« Vormittagsstunden von 812 Uhr dahier (Zimmer Nr. 21) zu melden und dabei ihre Geburts- scheine, sowie die etwaigen sonstigen Atteste über ihr Militar- verhältniß (LoosungSschein und GestellungSattest) vorzulegen.

Die in hiesiger Stadt Geborene« find zur Vorlage eines Geburtsscheines nicht verpflichtet.

Für die dahier heimathsberechtigte« oder hrer geborenen, aber abwesenden Militärpflichtigen müffen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung bewirken.

Die Unterlassung dieser Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu zeh« Thaler oder entsprechender Gesängnitzstrafe geahndet.

Militärpflichtige, welche in Anbetracht HSuSltcher Verhälrniffe Zurückäellung oder Befreiung vom Militärdienste beanspruchen, haben die dcssallfigen Gesuche bis zum 15. Februar l. IS. dahier vorzulegen. , v ,

Nicht rechtzeitig eingerrichte Gesuche könne« keine D.. oWuifl«.

Lanz.

verordnet, was folgt:

' Wer der Bestimmung des §. 59 der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21, Juni 1869 zuwider auf den Straßen hiesiger Stadt oder überhaupt im Bereiche der Letzteren öffentlich Musik aufführt, Schau­stellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lust­barkeiten öffentlich darbietet, wobei ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaltet, ohne hierzu vorher die polizeiliche Genehmigung eingeholt zu haben, wird mit Geldbuße von 10 Sgr. bis zu 3 Thalern oder im Unvermögeusfallr mit entsprechender Hast

bestraft.

§. 2. Die Polizei-Verordnung, öffentlich Musik aufführen betreffend, vom 20. Januar v. I. tritt hiermit außer Kraft.

Wiesbaden, 13. Januar 1873. Der Kgl. Polizei-Director.

v. Strauß.

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Der Oberförster. Heymack.

Wiesbadener TagblaK.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

Bekanntmachung.

Montag den 3. Februcr 1873 Vormittags 11 Uhr werden di', den Conrad von der Heidt Eheleuten zu Frauenstein gehörigen, zu 905 fl. taxirten 8 Aecker, 4 Weinberge und 1 Wiese in dafiger Gemarkung in dem Rathhause zu Frauenstein zum dritten Male zwangsweise versteigert, wobei bemerkt wird, daß die Genehmigung demnächst ohne Rücksicht auf den Schätzungs- Verth der Immobilien auf jedes Letztgebot ertheilt werden wird, sofern nicht die Bestimmungen des §. 59 poa. 3 der Cxecutionr- vrdnung entgrgenfiehen.

Wiesbaden, den 28. December 1872.

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Holzversteigerurlg.

In den unten näher bezeichneten Staatswald-Distrikten der Oberförsterei ChauffeehauS kommen die unten genannten Hölzer, jedesmal des Vormittags um 10 Uhr anfangend, an Ort und Stelle zur Versteigerung:

Am Dienstag drn 21. Januar iw Distrikt Nothen- kreuzikopf 3r Theil, am Georgeuborver Feld:

100 Stück buchene Stangen I. Klaffe (Langwiede),

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