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1878.

Dsunerftag »en 2. Januar

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W W drr Localitäten im alten Rathhause am Marktplätze abgeschlossenen 3 a MiLthvertrag zu kündigen, so daß dieselben mit dem 1. October

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2357. Auf Bericht des Herrn Stadtrechners Maurer vom 0 !. M., die Beschaffung von Geldmitteln für verschiedene grö- >er» Zahlungen betr., wird beschlossen, dm Hrn. Oberbürger­meister vorbehältlich der Zustimmung des Bürgerausschuffes, des S.rdtbezirksrathes und der Königlichen Regierung zu ermächtigm, x*. 000 bis 24,000 Thaler bei dem VorsLuZverein als Jnterims-

Die Ersatzwahl des Gemeinderaths Zmd Bürgerausschuffes betr.

Bei der am 11. December er. stattgehabtm Ersatzwahl der mit Ende dieses Jahres gesetzlich ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderathes und Bürgerausschuffes sind gewählt worden:

1) Ws StadtvorScherr Die Herren Dr. Arnold Pagen­tzecher, Hosichloffer Wilhelm Philippi, Landesbankrath Hugo Reusch und Spengler Ehr. Schreiner.

2) Als Bürgerarrsschtttzmitglieder: Die Herren Dach- decker Carl B e ck e l, Sattler Franz Becker, Schreiner Christian Birnbaum, Kaufmann Anton Burkart, Kaufmann Anton Cratz, Landwirth Joh. Philipp Cron, Kappenmacher Eduard Fraund, Kaufmann Valentin Groll, Schreiner Heinrich

Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderaths zu Wiesbaden.

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No. 1

Reglement

für die Erhebung der Curtaxe in Wiesbaden und dir Veraus- ' gabung der Karten zum Besuche des Eur^ufiS daselb!

Nachdem die Cur-EtabliffementS zu Wiesbaden m^rtstche Derwaltmg übergegangen sind, wird mit GiNehuugung der K g Uchm R^ierung Hierselbst über die Erhebung etner- Curtaxe und die Entrichtung eines Eintrittsgeldes für den B.fuch des Cut- »ftVÄ di° w« d« Mo? ta

i vom 15. November 1869 wird aufgehoben.

> Vom 1. Januar 1873 an wird die nachstehende Earraxe erhoben:

I. Jahres-Taxe für das Kalenderjahr:

für eine Person ...........£ **7 <

| für eine Familie von 2-4 Personen. . . . | "

von mehr als 4 Personen . . t» »

| il. Saison-Taxe, für einen fechrwöchrntl.chen

I Aufenthalt in hiesiger Stadt:

I für eine Person . . . . .......*

I für eine Famile von 24 Personen . ... 4 -

I für eine Famlie von mehr als 4 Personen . .

IÄÄ Äi I «L S» «d-- Ly Ä-s I werden zur Curtaxe nicht herangezogeu: Aerzte und.Wundarzt-, I verwundete Militärpersonen ohne Ofstctersrang. allr bei vermand- I je» und bekannten Familien rn hiesiger Stadt Gastfreundschaft ! genießende Fremde und Geschäftsreisende. .. .

P § 2 Die Erhebung der Curtaxe findet statt »ach dem fünf- I ten Tage der Ankunft des CurgasteS in hiesiger Stadt, den Tag der Ankunft^ Mt^einOtechmt. SuTta?e wird demCurgastedie

gleich bei der Zahlung der Curtaxe abzuliefern.

" s7 4. Die Zahlung der Curtaxe berechtigt zur Benutzter sämmtlicher städtischen Cur-Anstalteu (Kochbrunnen, Trinkhaü Curhaus rc.) insbesondere auch zum Besuche der Lese- und «ptel- zimmer im Curhause, der Harmonie-Concette im Curfaale und der Mittwochsbälle daselbst, befreit sodann von Bettragen zur Curmusik, sowie von Collecten und Sammlungen für Woylthattg- keitr-Anstalten und Vereine der Sradt. Die Stadtgemnnde über­nimmt eS, die letzteren aus den Etträgnffsen der Curtaxe zu entschädigen Die Inhaber der Curtax - «arten find jedoch ver- pfiichtet, die letzteren beim Besuche der Lese- und Spielzimmer im

«tzttttg vom 13. December 1872.

Keaenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herrm Vorsteher G. D. Schmidt, Nathan unb Knauer (sämmtlich entschuldigt).

Heiland, «-»«-mlulmt Id°l, MLLtzSl-LLi- ÄiwKi'MSKÄÄ Spengler Carl Stemmler, Spengler PhiüPP stemmt er "Ä MM D«

1873 geräumt werden.

ö 2364. Auf Schreiben Königlichen Amtsgerichts vom 10.1. M. in Sachen der Ttadtgemeindr Wiesbaden, Beklagte, gegen August Gerhard von hier, Klägers, wegen Besitzstörung, wird beschlossen, den in dem Termine vom 10. I. M. verabredeten Vergleich zu genehmigen.

Wiesbaden, de« 26. December 1872.

Für diesen Auszug: Joost, Bürgermeisterri-Secretär.

stehm aufzunehmen. I

2359. Auf Vorlage des AdjudicationsdecreteS Königlrche« ! " Amtsgerichts V. dahier vom 27. v. M., die Erwerbung der zu I ten B-uquartteren XIV., XVIII. und XIX. der Stadt Wies­baden umschließenden Straßen erforderlichen Grundeigenthums betr., wird beschloffen, vorerst eine Berechnung derjenigen Be- | tröge, welche die Grundeigentbümer der fraglichen Bauquarttere | iüt den Erwerb des zu den Sttaßrnanlag-n erforderlicheri Grnnd- eigenthums an die Stadtgemeinde zu bezahlen haben, durch den Bezirksgeometer aufstellen zu lassen und alsdann die hiernach verbleibenden Restbeträge für das abgetretene Grundeigenthum zur Auszahlung an die betreffenden Grundeigenthürner auf die Etadtcaffe anzuweisen.

2363. Mit Rücksicht darauf, daß zu verschiedenen Zwecken, namentlich für das Meldcwesen, noch Bureaulocalitäten zu be­schaffen find, wird auf den Antrag des Hrn. Oberbürgermeister» besLloffen, den mit dem Kohlenhändler Emil WillmS bezüglich