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1873

Mittwoch de« 11. August

zu Wiesbaden.

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1476. Die emgelaufenen Submissionen auf die bei der New

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te« J nmg des Hanprstranges der Wasierlestung in der Kavellenstraye | dauernd'belastet werden würde

11® nach seinem Grundstücke daselbst und Abgabe von Wasier zu - i m“,!uu «*•*»««••

123A lichm und späterem häuslichen Gebrauch zu willfahren, da der laffteüe Bauplatz des GesuLstellers an ein mit Wasser versorgtes Grund- 12441 M unmittelbar anzrenzt.

12521 1476. Die emgelaufenen Submissionen auf die be. der N.u .12461 Pflasterung der Fahrbahn und der beiden Trottoirs aus dem 12489 Schillerplatz vorkommende Pflastererarbeit werden eröffnet und 12525 wird beschlossen, diese Arbeit dem Pflasterer G. D. Birk von ^12558 hier aus seine Offerte zu übertragen.

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_M „Das Oeffrrm und Schließen des an Mr Prwatlntung sich oe- nterii findlichen städtischen Haupthahncs darf nur nach vorheriger «n- ;icub zeige bei der Verwaltung des Wasserwerks durch Ardelter lärm: Letzteren vorgenommen werden. Sollte dies dennoch aus Wra.-

8® lchung des Besitzers oder eines lNiethers der ange chlosstnen ; Privatleitung, ohne daß Gefahr im Verzug Kegen oüle, durcy

andere Personen als Arbeiter des WaMrwerks geschehen, so unterliegt der Besitzer der betreffenden Privatleitung derstlmn

JB Conrentionalstrafe, wie sie in dem Zusatz zu dem §. 12

PseE stimwungen über die Abgabe von Wasier an Prwate sei.gsictzt HW find'; und -

8739

Wiesbadener Tagblalt

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

1477. Herr Stadtbaumeister Fach berichtet Namms der rrir«». w ä käs itnh Ausbesieruna vorerst noch abgesehen werden

1170 1481 Genehmigung verschiedener Rechnungen.

ilZ'Auf Schreiben des Hn.. SchuMspectors Rektors Polack vam ‘>4" l Mts betreffend die Wiederherstellung de inneren R«E- tu' älteren UtemenlarMulseMuM. b!'“K ?“n,kÄ,

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die BornahM der nöthigen Reparaturarbetten in J« schule am Markte, wird beschlossen, den Hrn. Stad baumerstetz.

1 »art? äääsuä“ «sä*. SjS Mi« to.eff.nb di-

I der städtischen Schuldeputarion beschlossen, zu erwrvern, daß

« Rückstckt auf die durch Ueberfüüung einzelner Klaffen der teb.n

1 Mn entarfebulen demnächst bevorstehende Trennung Wlcher Mas­st« in Parallelklasien der fragliche Saal nur bis Ollern 1873 's L iSÄÄÄÄÄn

I Gewerbe-Vereins anheim gestellt werden, ob ihm mW .. I Ä «1-

I dahier um Ueberlassung eines größeren ^adlffchen «chM^- s

I für zwei Wochenabende zur Abhaltung semer Proben und Aus

I siellung eines Piano's daselbst wird, weil em geeignetes -o!al -"'N "L-°LV Äw.«

I Y^5‘„nm'U9n l Mit« betreffend die Thermal-Wasserlertung I der'Wilhelms-Heilanstalt'' wird beschlossen, zu erwidern^ d« Ge- 1 meinderath könne nicht zugestehen, daß durchdieAnlage

. 1 ön 'r§ in der Mühlgasse die Ergiebigkeit der Thermalquelle oer - I Wilhelms-Heilanstalt beeinträchtigt worden sei, wie er auch eme

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Ltilia ruaestandene Wasserabgabe faktisch nicht beanflanoen werde, 4«m‘®efi* tes 8. H. Beben «o« Stoe.»M >■«*; I b&.IteSoSanKtnra SB.»W

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nosien von Sonnenberg um Gestattung der Benutzung der P M ' 5„ luaI Transport einiger Ruthen Sonnenbrrger Bruchlleme

an den Beckel'schen Neubau in der Gartenstraße wstd avgelcdnt.

1487 Auf das Gesuch des Zimmermeisters Friedrich Meinecke von hier um Austausch von städtischem Grundeigcnthum m der eRfsiAatflfie lBackbettstäche) soll erwidert werden, daß vorerst städtisches Grundeigenthum daselbst nicht veräußert werden >o e.

1« «Mia aus den Beschlüssen des Gemeinderachs

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Sitzu«g vsm LS. Jutt 1873.

«...uwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren I (gegenwari g s3ßt^w Rücker und Bigelrus |

(die beiden Letzteren verreist).

1475 Auf den Antrag der Commission für die Verwaltung j

12374 kt. asMifdie« Wasserwerks wird beschlossen: _ . |

VuA der vielfach beobachteten Wasservergeudung von Consu- I ^ welche das Wasier nach Einschätzung beziehen, entgegenzu- wickm' den 8. 12 der Bestimmungen über die Abgabe von Wasier I Äsatc tu folgender Weise zu modisiciren und zu ergänzen: I ffiera an einer Privatleitung Wasier in nachkäsizer oder wuth- | tsilliaer Weist vergeudet wird, namentlich die Hahne nach swes- I Le« Gebrauch nicht sofort wieder geschlossen, oder wen» remraturbedürftige Hähne und Leitungen nicht alsbald wter er »ReidÄt bergewüt werden, oder wenn die Hähne gar nur des- hsib offen gelasim werden, damit schlecht angelegte \

im gU'titer nicht einfrieren, oder damre man im sowmer stets ; einen kühlen Wasserstrahl hat so verfällt der Besitzer der b^tref- ; fernen Privatleitung m em- Convent,onalsirafe von 1—3 im WiederholnnqSfalle Hi zu 5 Thaler. Werden dte auferlegten Strafen nicht 3 Tage nach Aufforderung bezahlt, oder werd gegen Mae Bestimmung an einer Privatleitung mehr als zweimal m einem I h: gefehlt, so erfolgt die gänzliche Abschließung der be­treffenden Privatleitung;

b) um dem Mißstand vorzubeugen, daß die an jeder Pnvat- leituvg befindliche«, der Stadt gehörigen £WW-t n'cht vm unbesuaten PersvNiN geöffnet oder geschlossen werden, wodurch SS dst Controst über die D-uer des Wafferbezugs w : möglich gemacht wird, anderntheils leicht Bclchadigungen an den ■ der Stadt gehörigen Haupthähnen stat finden können, die : und 15 in nachfolgender Weise zu modisiciren und zu ergänzen.