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L w ^und der §§ Ä> f Äfe Aet die Einführung Die am 19. d. M §geh°^e ObstverstchEg vor. den Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen städtffchenBäumen aus ^ ^nrt6ferS tse" Ttßt K0Wn'
N E ^September 1867 wird nach Anhörung des hiesig-» Ge- was den Sttig-rernhieEurchbekannt gemacht wl^d
Lmcktderaths hiermit verordnet, was folgt: I Wiesbaden, den 29. Juli 18.2. I« RaMchreiber.
uff «ft rat^i^ derbindungSstraße zwischen Taunusstraße und i_______________ _______«B.eflet, na ogw,—
s,d- '< tz sowie die Trinkhalle in der Taunusstraße bleiben I Aufforderung.
«8b«ad der Curzeit vom 1. April bis 30. September jeden I Das städtische Wasserwerk betr.
^L§ in den Frühstunden von 6-8 Uhr von dem allgemeinen ! ätzten Wochen ist der Wasserverbrauch aus der
BerkchrauSgeschloffen u,ld nur für diejenigen Personen reservirt, i ^^chen Wafferleitung so bedeutend gewesen, daß eine nutz- ose welche Brunnen trinken. . I Vergeudung des Wafiers vielfach stattgcfunden haben mu« und
V2. Während der in §. 1 genannten Zeit darf m der I J trotz der Reichhaltigkeit des städtischen Wasserwerks, Taunusstraßc, soweit die Trinkhalle reicht, sowie in der Der- ] w,toc§ ,ut Sett no$ 1200 ZRaaS pro Almute oder ^1,600 Ohm bindungsstraße zwischen der Taunusstraße und dem Kranzplatze | ^Uch ergibt, doch Wassermangel zu befürchten fern, wenn ii nicht geraucht werden. I der nutzlosen Vergeudung nicht Einhalt geschieht.
J1 §. 3. Zuwiderhandlungen gegen §§ 1 u. 2 werden mit Geld- i den bemerkten 1200 Maas Wasser pro Minute würde 5J strafe von 10 Sgr. bis zu 3Thlr., an deren Stelle tat Unver- I ffit bcR gcfamKten Bedarf in hiesiger Stadt, „emschließlich des Ä mögMsfalle verhältnißmäßige Haststrafe tritt, geahndet. I Wassers für öffentliche Brunnen Md sonstige öffentliche Zwecke
'1181 §. 4. Diese Verordnung tritt sofort m Kraft. . . . ! nach seM-henden Lrfahrungssätzen die Hälfte vollkommen hm-
|. 5. Die Polizei-Verordnung vom 30. Ium 18.0 wird j Zur Zeit wird aber alles Waffer der Wafferleitung
El WiesbÄEden'io. Juli 1872. Der König!. Polizei-Director. I ""De?rü«fichtSlose Verbrauch drS Waffers ist bei denjenigen L | Konsumenten anzunehmen, welche durch Waflermeffer nicht con-
„ I befunden ein Gebetbuch, ein silbernes Häkelzeug, ein Hand- I ^olirt werden. . ..
Mi-I schub, ein zugeschr.ittener Aermel, eine Haarbürste Mit Kamm. I Da eine stetige Abnahme des Wasserquantums des badtt chen ^""'1' Wiesbaden 30. Juli 1872. Der König!. Polizei-Director. I WafferwerkS für die nächsten,,bekanntlch die wafferärmsten Mo- v. Strauß.__I uate angenommen werden muß, so wurde also leicht Wassermangel
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung wegen Verkaufs I eintreten können, oder es müßten Vor.ehrungen bezuguch d-r Cresclnz von 7 fiscUischen Grundstücken am 31. Juli c. Wasserverbrauchs getroffen werden, welche alle« Consumente« | Vormittag 10 Uhr bemerke ich noch, daß die fraglichen Grund- I gleich lästig fein würden. .
todt auf bet Bein zwischen der projectirtcn Albrechtstraße, der I Zur Verhütung des einen wie des andern eUaube ich m r . verlängerten Oranienstraße und der Moritzftraße gelegen sind daher die dnngende Aufforderimg, ftähtHdiett
1 und daß nähere Auskunft von dem Unterzeichneten ertheilt wird. I bei dem Wafferv^br^ch ft^Mcht«
Wiesbaden, den 30. Juli 1872. y _ W»ffrrl-itU«a spar?««» M Werlr M g-ye«
। 598 Meyer, Kreisgerichts-Secretär. I und das Waffer jedeusaus rrilyt uuuuq zu
MobiliervBersteigerüng. I Wiesb?/e??nM.'Juli 1872.
Donnerstag den 1. August l. I. Vormittags 9 Uhr sollen in I ' Die Verwaltung des städtischen WafferwerkS.
dem hiesigen Rathhaussaale gut erhaltene Holz- und Polster- I Fach, Stadtbaumeister.
Möbel. als: 4 nußbaumene Kommoden, 3 Kanape s mit I ------------------
12 Stühlen, Tische, Stühle, ein Kaunitz, 6 vollständige Betten, I BeicUwlMacyUNg.
I Consolschränke, Nachttische, Bilder, Spiegel, ein- imb zweithürige | Zufolge Auftrags des Königlichen Amtsgerichts daAn
1 «leiderfchränke, Küchenschränke, Teppiche, Rouleaux rc sowie 14 Juli l. I. werden Mittwoch.^^.JuliNachmMags eine große Partbie äritlicher Instrumente gegen gleich baare I 3 Uhr in dem Rathhause dahier folgende ^tobmen, namuch. SÄt tonmen. ein Kleiderschrank, eine Kommode und em Bett, versteigttt werden.
0 Wiesbaden, den 27. Juli 1872. Der 2te Bürgermeister. | Wiesbaden, den 30. Juli 1872. Der GenchtS-Executor. 11289 Eoulin. 596 Ullius.-------
dkLUKNlMUchUNg. | Leute Mittwoch^den^31. JMi.^Bormittag» 10 Uhr:
Mittwoch de« 31. Juli l. I. Nachmtttags 5 Uhr I $erfieigennig der CreSeeuz von sieben dahier?elegeuen fircalychm Srmid. toeiben an dem Hause deS Stadldieners Trapp M der Bleich- | stücken, rm KreiSzerichrSgebäude dahier, Zemmer No. 3. (S.-Lzvi.i.«.) Me dahier 61 laufende Fuß tannenes LattengelSnder mit ■ < UJlb 8l!tcau M Oberappellattonsgerichts-ProcuratorS
«ldenen Pfosten unb Schwellen, sowie eine Parthie Bruch- und I ^AAsanwal^ Vr. €. Grossmann, befinden sich nun- Backfleine meistbietend versteigert. 1 Ad-lbaidftratze 17 11245
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Wiesbadener Tagblatt.
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
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