Wiesbadener Tagblati.
H-ry Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden. _ ________
lcMet No. L«7- Donnerstag -en 18. Juli L87S.
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Auszug aus den Beschlüffen des Gememderaths zu Wiesbaden.
Sitzung vom 6. Juli 1872.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Fehr und Vizelins (beide verreist) und Nathan und Rücker (beide durch Unwohlsein entschuldigt).
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1E9. Auf Vorlage des Etats über die Anlage eines Cement- röhrencanals, Chausirrunq der zwei Trottoirs nebst Pflasterung der Rinnen und Ausschüttung des Fohrdammes in der Blumenstraße in dem Theil zwischen dem Hainerweg und der Humboldt- straße, und der Erklärung der dortigen Hausbesitzer, wonach dieselben die sich auf ihr Grundeigenthum berechnenden Kosten dieser baulichen Anlagen tragen wollen, wird beschlossen, diesen Etat, im Kostenbeträge von 1538 Thaler 6 Sgr., zur Ausführung zu genehmigen und die Arbeiten alsbald zu vergeben.
1290. Die am 2. l. M. stattgehabte Vergebung der bei Her- gellung eines gestickten Kiestrottoirs mit gepflasterten Rinnen an - । der südlichen Seite der Platter Chaussee vorkommende Stick- und ii Decksteinbeifuhr und des Zerkleinerns der Decksteine, sowie des Grabens und der Beifuhr des Mosbacher Kieses und Pflaster- uen.3 sandes wird den Letztbietenden genehmigt.
1291. Desgleichen die am 6. l. 3JL stattgehabte Vergebung des bei der Herstellung eines gepflasterten Trottoirs auf der , östlichen Seite des Dambachthalwegs. sowie der Uwpflasterung alaM^ bet daneben bereits bestehendem Rinne vorkommenden Grabens
, md Beifahrens des Pflastersandes.
rasst S.< 1292.' Desgleichen die am 6. l. M. stattgehabte Vergebung »des bei der Herstellung eines gepflasterten Trottoirs nebst Rinne auf der Westseite der Victoriastraße vorkommenden Grabens und Wahrens des Mosbacher Pflastersandes.
, n 1293. Ebenso die am 6. l. M. stattgehabte Vergebung des st " bei der Neupflasterung der Fahrbahn und der beiden Trottoirs c.et Alf dem Schillerplatz vorkommenden Grabens und Beifahrens dis Mosbacher Pflastersandes.
6,7b 1294. Desglechen dir am 6. l. M. Pattgehabte Vergebung ™—- der bei der Chausfirung und Trottoirpflasterung in der Feldstraße »rkoNmenden Decksteinbeisuhr und des Zerkleinerns der Deck- : leine, sowie des Grabens und Beifahrens des Pflastersandes, j 1295. Ebenso die am 6. l. M. stattgehabte Vergebung des cgerstra« hi der Herstellung des auf der Ostseite der Frankfurterstraße telegenen Trottoirs vorkommenden Sand- und Kiesgrabens, sowie ürdig i iet Beisuhr des Sandes und Kieses.
:l. 991 1296. Die eingelaufenen Submissionen auf die bei der Pfla- semng einer Rinne an der Platterftraße vorkommende Pflafterer- itbeit werden eröffnet und wird beschlossen, diese Arbeit dem sckda« Masterer Karl Höhn von hier auf seine Offerte zu übertragen.
99l 1297. Auf Reproduktion der Verhandlungen bezüglich der ij-7771 kxpropriation des zu den Straßen in den Bauquartieren senk! 81O1XIV., XVIII u. XIX. (Bleich-, Wellritz-, Walram-, Franken- Md Hermannstraße) erforderlichen Grundeigenthums wird be- 16? 1 Löffln, auch die nicht in die Straßen fallenden Rkinderwerths- parcellen des Friedrich Wilhelm Kimmel und der Chr. Schlichter 8° Erben von 21 Ruthen 16 Schuhen und 19 Ruthe» 46 Schuhen
zu dem abgeschätzten Betrage von 180 fl. per Ruthe mit zu übernehmen.
Herr G D. Schmidt enthielt sich de* Abstimmung.
Herr Meckel erklärte ausdrücklich zu Protocoll, gegen diesen Beschluß gestimmt zu haben und zwar aus folgenden Gründen: Die Stadtgemeinde soll nicht mehr Grundeigenthum der einer Straßenanlsge expropriiren lassen, als zu dem wirklichen Straßenkörper nothwendig ist und wird dabei ein Minderwerth abgeschatzt, so kann derselbe gleich darauf geschlagen und den Bau luftigen aufgerechnet werden, während im anderen Fall dre Zinsen für die Stadt verloren gehen. Zudem hat die Stadtcasse ferne« solchen Geldüberfluß, um unnöthiges Grundeigenthum zu bezahlen.
1299. Die auf die dieffeitigen Schreiben vom 18. v. M. an die Verwaltung des Centralstndienfonds bei Königl. Regierung dahier an den evangelischen Kirchenvorstand dahrer und an Königliches Domänen-Rentamt dahier, die beantragte Eröffnung des XXII. Bauquartiers vor der Adelhaidstraße, insbesondere die desfallfigen Bedingungen für die in diesem Bauquartier be- theiligten Grundeigenthümer betr., ergangenen Antwortschreiben gelangen zur Kenntniß der Versammlung.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, erwidert, daß sie nicht geneigt sei, auf die den betheiligten Grund- eigenthümern gestellten Bedingungen einzugehen, da sie das ihr gehörende, hier in Betracht kommende Grundstück demnächst zu veräußern beabsichtige; der evangelische Kirchenvorstand, daß er in Betreff des AnschluffeS an die qu. Erklärung der Privat- grundeigmthümer vorerst noch zuwarten wolle, und Königliches Domänen-Rentamt gemäß Rescripts Königlicher Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen uub Forsten, vom 29. v. SOI., daß die in dem dieffeitigen Schreiben unter pos. 1 bis 7 bezeichneten Domänen-Grundstücke an die Justizverwaltung zur Errichtung von Gerichtsgebäuden abgetreten worden seren und wegen der unter pos. 8 bis 15 bemerkten Domanial-Grund- stücke bereits Anträge auf Veräußerung gestellt seien und deren öffentliche Versteigerung mit Nächstem bevorstehe. Königliches Domänen-Rentamt gibt daher anheim, bezüglich der Ersteren mit der Königlichen Justizverwaltung in nähere Relation zu treten; hinsichtlich der Letzteren nehme die Königliche Regierung dermalen noch Anstand, auf das Ansinnen der Stadtgemeinde einzugehen und solle das Resultat der Versteigerung abgewartet toei300. Auf das Gesuch des Jacob Balder und des Georg Philipp Wagner dahier um Ersatz des Pachter von den zu dem städtischen Krankenhaus durch Expropriation an die hiesige Stadt- gemeinde abgetretenen beiden Domanial-Grundstücken für das Jahr 1872 mit 8 Thlr. 18 Sgr. 7 Pf. und 9 Thlr. 12 Sgr. W Pf. wird beschlossen, den Gesuchstellern zu erwidern, daß diesem Gesuche nicht willfahrt werden könne, weil die Stadtgememde zum Ersatz: der Pachter nicht verpflichtet fei; es müsse ihnen überlasten bleiben, sich die Abschreibung der Pachtes Seitens des Verpächters zu verschaffen, da dieser von der Stadt nach gerichtlicher Ermittelung voll entschädigt morden sei.
1302—1311. Genehmigung verschiedener Rechnungen.
1312. Das Schreiben der Kaiserlichen Telegraphen-Dnection zu Frankfurt vom. 2. l. Mts. auf diesseitiges Schreiben vom 6. v. M., worin mitgetheilt wird, daß das Anerbieten des Ge-
