Gras-Versteigerung.
Das diesjährige Heugras von den in eigener Administration stehenden ungefähr 60 Morgen haltende« Domanialwiefen der Gemarkung Bleidenstadt wird
Donnerstag den 20. Ium l. I. varzellenweise an Ort und Stelle versteigert.
Die Versteigerung beginnt um 9 Uhr Vormittags. Zusammenkunft an der Dorfbrücke an dem Vicinalwege nach Hahn.
Langen-Schwalbach, den 8. Juni 1872.
86 König!. Domärrerr-Steutarnt.
Bekanntmachung.
Donnerstag den 20. d. MtS. Vormittags 11 Uhr werden auf dem Kehrichtlagerplatz unter der Gasfabrik dahier:
ca. 400 Karra Hauskehricht unb Kohlenasche,
, 65 „ Straßenkehricht,
„ 12 „ Stalldünger aus dem Viehhofe,
„ 14 Ctr. grüne Glasscherben,
„ 6 „ weiße Glasscherben und
„ 2 „ Knochenabfälle
in verschiedenen Abtheilungen versteigert.
Wiesbaden, dm 13. Juni 1872. Im Auftrage:
_______________ Bieger, Rathsschreiber.
Bekanntmachung.
Zufolge Aufttags des Königlichen Amtsgerichts dahier vom 27. Mai d. I. werden Mittwoch den 19. Juni l. I. in hiefigem Rathhause folgende Gegenstände, nämlich: Eine Parthte eichene Diele, ein Sanape, eine Kommode, ein Schrank versteigert werden.
Wiesbaden, den 16. IM 1872. Der GerichtS-Executor. 594 _________________UlliuS.
Bekanntmachung.
Zufolge Auftrag» des Königlichm Amtsgerichts dahier vom
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1872
Dienstag den 18. Juni
Ko. 141
Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Stadt-
!k«is Wiesbaden findet am 20., 2L und 22. d. M. hier statt, d werden diejenigen MilitärpfSMze«, welche bei dem diesen SreiS-Ersatz-Geschäft nicht Mrückgeftellt worden
mgelegen haben. Die Königliche Departements-Ersatz-Commis- \JLjL fie» wird keine Reklamation berückfichttgen, wenn diejenigen An-
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Königlicher Polizei-Direttor.
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Mzeigen.
Reclamaüonsanträge werden in der Regel nur dann berück- Mgt, wenn sie der Kreis-Ersatz-Commisfion zur Begutachtung
Polizei-Verordnung, betreffend die Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs „ auf öffentlichen Straßen.
Unter Bezugnahme auf die §§. 5 und 6 der Königlichm Ber-
Bekanntmachung.
Am 24. d. M. von Vormittags 9 Uhr an soll im Hofe der Infanterie-Kaserne zu Wiesbaden eine größere Anzahl ausrangirter Bekleidungsgegenstände und Kochgeschirre gegen sofortige Baarzahlung in Preußischem Courant in klemeren Par- thien meistbietend versteigert werden.
WieSbadm, 15. Juni 1872. ± m __
427 Sesstsches K-üfilier»Regiment No. 80.
«d, also:
I) die als brauchbar bezeichneten,
Egender bestimmt:
l) die illenbogengaffe darf als Paffage für Steinfuhrm nicht mehr benutzt werden.
Wer ohne genügende EntschuldigungSgründe fehlt, wird nach r 116—179 der Militär-Crsatz-Jnstruction mit Geldbuße bis zu 10 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt, hat vorzugs- mise Einstellung, Behandlung als unsicherer HeereSpflichtiger, sowie den Verlust des etwaigen Anspruchs auf Befreiung oder Zu- rüchllimg vom Militärdienst und Reclamattonsgründen zu ge- värtigm. Unter Androhung gleicher Nachtheile werdm auch diejenigen Militärpflichtigen, welche bei dem Kreis-Ersatz» Seschäst ohne Entschuldigung gefehlt haben, aufgesordert, sich zu gestellrn, ihre Absicht aber vorher hier Zimmer 3
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. rdmmg über die Polzeivrrwaltnng in den neu erworbenen tUW," iandestheilen vom 20. September 1867 (G. S. pag. 1529 bis _____ ’33) wird mit Zustimmung des hiesigen Stadtvorstandes
1 f
2) die als dauernd unbrauchbar bezeichnete« g die zur Ersatz-Reserve I. und II. Classe designirtm
$ aufgesordert, sich an den oben genannten Tagen Mor- lasA ens r Uhr in dem hiesigen Rathhaussaale, Markt- L Mttatzt 5, grwätz der jedem Einzelnen noch zuge-
lKi.Obmdtn Vorladung einzufinden.
In Abwesenheit der Vorgeladenen werden ihre Angehörigen, Wer, Vormünder rc. rc. aufgesordert, dieselben ungesäumt in m Besitz der Vorladungen zu setzen, um rechtzeitig erscheinen zu
Die «ach den neuen Bauquartieren bestimmten Steinfuhren haben ihren Weg durch die Wilhelmstraße zu nehmen.
2) Das Aussteller» von Fuhrwerk in der Ellenbogengaffe ist
3) Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 1 bis 3 Thlr. oder entsprechender Haftstrafe geahndet.
Wiesbaden, den 20. August 1869.
Königliche Polizei-Direction. (gez.) Seyfried.
Vorstehende Polizei-Verordnung wird hiermit in Erinnerung ^Wiesbaden, den 15. Juni 1872. Der König!. Polizei-Director.
v. Straußs
gehörigen nicht erscheinen, deren Arbeitsfähigkeit dabei in Betreut kommt. Don dem Erscheinen dispcnfirt sind jedoch die Personen, welche nach einer von der hiesigen Bürgermeisterei aus- zchLnben Bescheinigung wegunferttg find, und deren Arbeits- md Anffichtsunfähigkeit durch ein Attest des hiesigen «reis- W!ur dargethan wird.
R erwarte, daß sich die Militärpflichtigen sauber gewaschen Md mit reinem »Hemde der Commission vorstellen, und wird derjenige, welcher unsauber erscheint, mit einer Executivstrafe von o Thalern oder verhältnißmäßiger Haft belegt.
Der Civil-Borfttzende der Kreis-Ersatz-Commission, von Strauß und Torney.
Wiesbadener Tagblatt
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
