Wiesbadener Taablatt
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
1878
Montag den 17. Juni
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JL W . E. Das Gesuch des Feldgerichtsschöffen H. Weil
J Ausführung der Trottoirpflasterung und Canalanlage "SH M^henstraße betreffend, soll mit der betreffenden K
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Losten der ersten Anlage;
5) sLließlich sind für diese Wafferabgabe dieselben Bedingungen 1 maßgebend, unter welche« Wasser aus der neuen Leitung abgegeben wird und hat die Ermittelung des consumirten Wasserquantums durch einen Cal-.berhahn zu erfolgen.
1048. Aus Schreiben der Königlichen Garnison-Verwaltung Wer vom 29. v. M., betreffend die zur Wilhelmsheilanstalt zehorige Thermalwafferleitung, wird beschloffen, zu erwidern:
1) der Schacht in der Goldgasse, von welchem aus der Wil- heiAshellanstalt Thermalwasser zugeführt wird, ist mit eiserner Rahme und eisernem Deckel versehen; Rahmen und Deckel können tiefer gelegt und überpflastert werden;
2) nach der hier geltenden Gesetzgebung gibt es kein Eigen- thumsrecht an einer Quelle, wohl aber ein solches an dem Gründ und Boden, in welchem die Quelle entspringt und da der hier fragliche Grund und Boden zur Straßenfiäche gehöre, so könne derselbe Seitens der Stadtgemeinde nicht veräußert werden;
») eine auf der Straße lastende Servität der Thermalwasier- leitung sei bisher trotz des factischen Bestehens vieler solcher Leitungen nicht zuzestanden worden und könne auch für die Wilhelms-Heil-Anstalt nicht zugestanden werden;
4) die in pos. 4 des Schreibens der K. Garnison-Verwaltung v°« 29. Mai verlangte Zusicherung sei im Hinblick auf die Verordnung der vormaligen Naffauischen Landesregierung von 7. Juli 1860, die Erhaltung der Mineralquellen br- i treffend, überflüssig.
Gesuch des Feldgerichtsschöffen Weil dahier, i-7••«•»a vn ..... itl der
Ladenstraße betreffend, soll mit der betreffenden Karte m
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WM aus den Beschlüssen des Gemeinderaths zu Wiesbaden.
Sitzung vom 3. Juni 1878.
gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Knauer, Fehr und Rücker (verreist).
104?. Auf das Gesuch der Cementwaaren-Fabrikanten Mal- kweß & Schery dahier um Abgabe von Wasser aus der Holler- ionileituvg für ihren Geschäftsbetrieb wird beschlossen, diesem Sesulbe unter folgenden Bedingungen zu willfahren:
1) oie Gesuchsteller haben alle Kosten zu übernehmen, welche
. zur Herstellung eines Ablaufs aus der Hollerbornlritung vom Bullenstall bis in ihr Grundstück aufgewendet werden müssen;
2) bi'. Herstellung des Ablaufs in 20 Wim. weiten Bleiröhren mit allem Zubehör hat nach Anleitung und unter Aufsicht der städtischen Bauverwaltung zu erfolgen;
3) die Bleirohrleitung geht nach ihrer Herstellung, sowie sie in städtischem Sigenthum liegt, in den Besitz der Stadt über, wogegen letztere auch die Unterhaltung dieses Theils i der Leitung übernimmt;
4) falls die Stadt aus dieser Leitung später Wafler an andere Personen abgibt, erhalten die Gesuchsteller von diesen eine oon dem GeAeinderath festzusetzende Rückvergütung der
1050. Auf die Eingabe des Gärtners Gustav Roffel dahier um Ausführung der Canalanlage vom Dambachthal durch die Geisbergstraße wird beschlossen, dem Herrn Stadtbaumeister aufzugeben, mit der Ausführung dieser Anlage in nächster Woche zu beginnen.
1051. Herr Stadtbaumeister Fach erstattet Namens der Baucommission mündlichen Bericht wegen Einfriedigung des Louisen- Platzes und wird beschlossen, die Kosten einer passenden Einfriedigung im Budget pro 1873 vorzusehen.
1052. Auf den Vortrag des Herrn Stadtbaumersters Fach wird beschloffen, die Einfriedigung des alten Todtenhoss und die Verlegung des mittleren Wegs daselbst im Hinb-lick auf dm Kostenpunkt für dieses Jahr auszusetzen, hierfür jedoch die nöthigen Mittel im nächstjährigen Budget vorzusehe». ,
1053. Herr Gemeindevorsteher Nathan brmgt eine 6et verschiedenen Gruftm auf dem hiesigen Friedhöfe getroffene Einrichtung, wonach in dem Deckel der Gruft und in dem Deckel des Sargs mit Glasscheiben versehene Oeffnungen angebracht sind, so daß die Leiche von Außen sichtbar wird, zur Kenntniß.
Der Gemeinderath beschließt, derartige das Gefühl verletzende Herrichtungen in dm Gräbern unter Strafandrohung zu untersagen.
1056. Auf Vortrag des Herrn Oberbürgermeisters, die Ber- legunq der Feuerwache von dem Uhrthurm auf die zweite Elementarschule auf dem Michelsbrrge betr., wird beschloffen, diese Verlegung im nächsten Jahre in Ausführung zu bringe« und die Kosten derselben in das nächstjährige Budget auszunehmen.
1058. Auf Vortrag des Herrn Oberbürgermeisters, betreffend die Ausführung der in dem diesjährigen Budget vorgesehenen Straßen- und Canalanlagen rc., wird der Herr Stadtbauw erster beauftragt, mit der Ueberwölbung des Faulbachs in der Bleichstraße alsbald vorzugehen. _ .
1059. Das Schreiben der Kaiserlichen Telegraphen-Directron zu Frankfurt a. M. vom 29. Mai c., wonach die oberirdische Leitung in der Wilhelmstraße in eine unterirdische in der Voraussetzung umgewandelt werden soll, daß der Gemeinderath der Telegraphen-Verwaltung vom 1. October 1873 das alte Rathhaus unter den seitherigen Bedingungen auf weitere 4 bis 5 Jahre verpachtet und beim eventuellen Neubau eines Rathhauses in diesem die zur Unterbringung der Kaiserlichen Telegraphen- Station erforderlichen Räumlichkeiten miethweise überläßt, gelangt zur Kenntniß und wird beschloffen, der Kaiserlichen Telegraphen- Direction gegenüber sich bereit zu erklären, den wegen Benutzung des alten Rathhauses abgeschlossenen Miethvertrag unter den seitherigen Bedingungen vom 1. Oktober 1873 ab auf weitere zwei Jahre zu verlängern.
1060. Auf Schreiben der Königlichen Garnison-Verwaltung dahier vom 30. Mai c., den Canalbau, insbesondere den Umtausch von Grundeigmthum in der Bleichstraße betreffend, soll erwidert werden, daß der Gemeinderath in dieser Angelegenheit anderweite Vorschläge nicht zu machen vermöge.
1061/1062. Auf Jnscript Kgl. Polizei-Direction dahier vom 30. v. Mts., betreffend die Abänderung des §. 9 der Straßenpolizei-Verordnung vom 28. Januar 1872, soll erwidert werden, der Grmeindrrath könne sich nicht dafür aussprechen, daß das Einschlauchen von Wein auf die Zeit vor 8 Uhr Morgens be-
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