«mi fftt Sauiaxbeit Leucht.
1878
Dienstag den 2. April
No. 77
Dürrholz.
1
ib
NI
6
900 Stück buchene Wellen, 3'/t Klafter Stockholz;
c. tm Distrikt Hintere Neroberg Lr Theilr
5 Klafter eichenes Scheitholz 1 „ buchenes „
VI» „ „ Prügelholz,
Die Versteigerung beginnt in der Nähe der
«« 27. März 1872. Der Oberbürgermeister.
Lanz.
Bekanntmachimg.
Frau Rosa Mack will Abreise halber Mittwoch den 3. April, Vormittags 9 Uhr anfangend, in ihrem Hause Blumenstraße 7 dahier eine Einrichtung von diversen Möbeln, als: GarnMiren in Polstermöbel«, Betten, Tischen, Teppichen, Schränkern Glas, Porzellan, Küchen- und Gartengeräthe «., gegen gleich baare Zahlung versteigern lasim. „ m „
Wiesbaden den 15. März 1872. Der 2te Bürgermeister. 13149 Coulin. _
Bekanntmachung.
Freitag den 5. April Vormittags 11 Uhr sollen in dem Rathhause dahier verschiedene Kleidungsstücke rc. gegen Baar-
®« 2t««T»**
Coulin.
Bekanntmachung.
Das An- und Abmelden steuerfreier und steuerpflichtiger Gewerbe betreffend.
Nachdem ich durch meine Bclannimachungen vom 28. Decemder 1870, 11. März, 11. Juni und 10. Ortober 1871 wiederholt auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der An- und Abmeldung steuerpflichtiger und steuerfreier Gewerbe aufmerksam gemacht habe, find in der letzten Zeit dennoch verschiedene Con- travcntionen geggn die Gewerbefteuerzcsetzgebung constatirt worden und haben die Einleitung von Untersuchungen gegen die bethei- ligten Personen und deren Bestrafung veranlaßt.
Ich bringe daher jene Bestimmungen nachstehend nochmals zur allgemeinen' Kenntniß:
§. 19. des Gewerbesteuer-Gesetzes vom 30. Mai
1) Wer ein Gewerbe betreiben will, es mag steuerfrei oder pflichtig sein, muß der Communalbehörde des OrtS davon Anzeige machen; , , r v
2) zur Anzeige an diese Behörde ist auch D-rjemge verbunden, der sein bisheriges Gewerbe im Orte zu betreiben aufhort.
*17111 desselbe«» Gesetzes:
1) Wer die im §. 19 angeordnete Anmeldung des Anfangs oder Aufhörens eines Gewerbes unterläßt, verfällt in Einen Thaler Strafe, wenn das Gewerbe nicht steuerpflichtig ist;
2) wer den Anfang eines steuerpflichtigen Gewerbes nicht anzeigt, erlegt neben der rückständigen, dem Gewerbe aufzuerlegenden Steuer für die Unterlassung der Anzeige eine Strafe, die dem vierfachen Betrage der einjährigen Steuer gleichkommt;
3) wer das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes nicht anzeigt, bleibt, so lange er diese Anzeige unterläßt, zur Bezahlung der Steuer verpflichtet.
§. 147 der Brmdes-Gewwbs-Ordrmrrg vom 21.
Juni 1869: .. e „
Mit Geldbuße bis zu "100 Thalern und tm Unvermogensfalle mit verhältnißmätziger Gefängnihsirafe bis zu 6 Wochen wtrd bestraft:
1) Wer de« selbstständigen Betrieb eines stehende« Gewerbes, z« dessen Beginne eine besondere polizeiliche Genehmigung (Concession, Approbation, Bestellung) erforderlich ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmigung unternimmt oder sort- setzt oder von den in der Genehmigung festgesetzten Bedin- guagen abweicht.
§. 148. der Bundes Gewerbe-Ordnung:
Mit Geldbuße bis zu 50 Thalern und im Falle des Unvermögens mit Gefängnißstrafe bis zu vier Wochen wird bestraft
1) Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, ohne daffelbe vorschriftsmäßig anzuzeigen.
Weiter mache ich darauf aufmerksam, daß nach dem Gewerbesteuer-Gesetze vom 30. Mai 1820 und 19. Juli 1861:
1) Jeder, der drei oder mehrere möblirte Zimmer ver- miethet,
2) jeder Handwerker, der mit zwei «nd mehr Gehülfen oder
einem Gehülfen «nd zwei Lehrlingen arbeitet oder ein offenes Waarenlager hält und
3) jeder Lohnfuhrmann oder Hauderer, welcher sem Gewerbe mit 2 und mehr Pferden betreibt, zur Gewerbesteuerzahlung verpflichtet ist.
Derartige Gewerbetreibende, welche noch mcht besteuert sind, werden daher bei Vermeidung der gesetzliche« Strafe« ausgefordert, sich sofort noch nachträglich zur Gewerbesteuer anzumelden.
Ueber die erfolgten An- und Abmeldungen werden B-schemi- guuaen ertheilt. Der Oberbürgermeister.
Wiesbaden, 28. März 1872. Lanz. _
Dienstag de« 2. April l. J. Vormittags 19 Uhr kommt in dem hiesigen Stadtwalde Distrikt Neroberg folgendes Gehölz zur Versteigerung: ö „
». im Distrikt Vordere Neroberg 2r Theilr
30 eichene Stämme von 700 Cbkfß.,
3 Klafter eichenes Scheitholz,
4 „ „ Prügelholz,
25 „ buchenes Scheitholz,
18 „ „ Prügelholz,
1425 Stück buchene Wellen,
200 „ eichene ,
9 Klafter Stockholz;
b. im Distrikt Hintere Reroberg 1r Theilr
VI» Klafter eichenes Scheitholz,
8‘M „ buchenes ,
13 „ „ Prügelholz,
Wiesbadener Tagklal
AmkÜches Organ für die Stadt Wiesbaden.
