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Wiesbadener Tagblatt

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

No. «8

Mittwoch den 2«. März

1878

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des Kaufmanns Gustav Wolff von hier um Gestattung der Errichtung einer Backsteiubrennerei, Erbauung einer Arbeiterhütte und des Grabens eines Brunnens auf seinem im FelddistriktAn dem Nußbaum" belegenen Grund­stücke,

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des Metzgers Daniel Christ dahier um nachträgliche Con- cession zum Betriebe der Metzgerei in dem Hause Nero­straße 27,

des Metzgers Wilhelm Frenz dahier um nachträgliche Concesfion zum Betriebe der Metzgerei in dem Hause Häfnergaffe 17,

des Metzgers Philipp Jäger von hier um nachttägliche Conceifion zum Betriebe der Metzgerei in dem Hause Kirchhofsgasse 2,

des Gaßwirths Emil Weins von hier um Gestattung der Vornahme verschiedener Bauveränderungen an seinem m der Bahnhofstraße 7 belegenen Wohnhause, des Sternhauers Heinrich Chrifimann von hier um Gestat- tung der Errichtung eines Steinhauer-Werkplatzes und einer Bretterhütte auf einem Acker an der Biebricher Chaussee, des Tünchers Philipp Friedrich Trkel von hier um Ge­stattung der Äacksteinfabrikation auf seinem im Feld­bistrikteAltebach" belegenen Grundstücke,

des Bauunternehmers Heinrich Fausel von hier um Gestattung der Erbauung dreier Landhäuser auf seinem rmFelddistrikteHainer" belegenen Bauplatze statt der früher genehmigten zwei Landhäuser,

der Frau Amtmann Usener Wittwe von hier um Ge­stattung der Vergrößerung ihres an der Mainzerstraße belegenen Landhauses durch einen Anbau und

des Mechanikers Valentin Körner von hier nm Gestat­tung der Ueberbauung der Thorfahrt seines in der Som- . merftraße 3 belegenen Wohnhauses

Willfahrung unter den von König!. Kreisbauinspection vor- ^ichlagenen Bedingungen beantragt werden.

«08. Zu dem Gesuche des Jacob Heus von hier um Ge­stattung der Errichtung einer Arbeiterhütte bei seiner Backstem- »rmnerei am Schiersteiner Weg soll Willfahrung, wie vorgebracht, beantragt werden. '

409. Nach Kenntnißnahme der Erklärung des Wilhelm Berner von hier, wonach derselbe, wenn ihm alsbald gestattet werde, von dem städtischen Eigenthum aus eine Einfahrt in seinen hinter ver Adlerslraße belegenen Garten anzt «legen und die städtische Böschung zu diesem Zwecke zu durchbrechen, sich verpflichtet, für Mn Fall die Stadtgemeinde in jeder Beziehung schadlos zu

""ch demnächst das städtische Eigenthum, welches dem jetntgen zugeschmtten oder zur Straßenanlage rr. vor demselben

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verwendet wird, mit den Preisen an die Stadtkasse zu vergüten, welche vom Gemeinderath festgesetzt werden, wird beschlossen, die auf Grund dieser Erklärung auf Widerruf bereits gestattete Anlage der fragliche» Fahrt nachträglich zu genehmigen.

410. Zu dem Gesuche des Waschereibefitzers Heinrich Hescher von hier um Gestattung der Errichtung eines Waschhauses im Nerothal soll berichtet werden, daß die Errichtung des kleinen Waschhauses nicht wohl werde versagt werden können, dagegen könne dem Gesuchsteller keine Zusicherung ertheilt werden, daß beständig Wasser in dem Bache laufe und wenn von dem Gcsuchsteller eine Waschvorrichtung in dem Bachbette beabsichtigt sein sollte, so könne dieselbe nur auf Widerruf und nach vorheriger Einholung der Genehmigung gestattet werden.

411. Auf Reproduktion des Gesuches des Kaltwasterheilanstalt- befitzers Samuel Löwenherz von hier um Gestattung der Par- cellirung und Bebauung seines Grundeigenthums im Nerothale wird beschloffen, zu berichten, daß unter der Voraussetzung, daß alles Material zur Errichtung der Futtermauer auf dem Terrain des Gesuchstellers an- und abgefahren und daher der Promenade­weg nicht verunreinigt werde, unter folgenden weitnen Bedin­gungen von hier aus gegen die Parcellirung und Bebauung des fraglichen Grundeigenthums nichts einzuwenden sei:

1) in dem projcctirten Privatweg des Gesuchstellers ist ein ordnungsmäßiger Canal zur Abführung des Hausgewässers anzulegen;

2) die Einfriedigungs- resp. Futtermauer sowohl als auch das Alignement der Häuser tst durch den Bezirksgeometer ab­stecken zu lasten;

3) die Häuser wüsten auf der Rückseite mindestens 3 Meter von der Nachbarsgrenze entfernt bleiben;

4) die näheren Bedingungen sind bei Vorlage der Special­pläne zu stellen.

412. Die Baucommission erstattet Bericht zu dem Gesuche des Maurers Daniel Schlink von hier um Gestattung der Er­bauung zweier Wohnhäuser an der Ecke der Adelhaid- und Oranienstraße und wird nach dem Anttage der Commission be­schloffen, zu berichten, daß unter den von Königlicher Kreisbau- mspection vorgeschlagenen Bedingungen und unter der weiteren Bedingung von hier aus gegen die Genehmigung destelbeu nichts etnzuwenden sei, daß Gesuchsteller sich dahier zu Protokoll ver­pflichte, die auf seinen Bauplatz aus den Straßen- und Canal­anlagen sich berechnenden Kosten zu tragen, so zwar, daß er die betreffenden Beträge für den Grunderwerb, für die Canalanlaae, für die Chausfirung der Fahrbahnen und für die Trottoir­pflasterung jedesmal längstens binnen zwei Monaten nach der Anforderung an die Stadtkafle entrichtet.

413. Weiter erstattet die Baucommisfion Bericht zu dem Gesuche des Steinhauers Franz Weber von hier um Gestattung der Erbauung eines Wohnhauses aus seinem an der Platter- straße hinter dem Todtenhofe belegenen Grundstücke und wird nach dem Anttage der Commission beschlossen, zu berichten, daß von hier aus insslange auf Abweisung des Gesuches «»getragen werden wüste, bis Gesuchfteller nachweise, daß seine Hochliegende, sur Frrhrwen fast unerreichbare Baustelle durch einen ordnungs- maßrgm Fahrweg zugänglich sei; die beiden nach dem fraglichen Grundstücke führenden Feldwege seien von dem Nerothal aus viel

Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderaths zu Wiesbaden.

Sitzung vom 4. März 1872.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher G. D. Schmidt (durch Unwohlsein entschuldigt), Glaser und Vigelius.

Zu den Gesuchen:

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