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D 40Hieltet

;246 Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

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1878,

Dienstag -en 16. Januar

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Königliches Amtsgericht IV.

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Indem ich königliche Regierung von dem drohenden Fort­schreiten dieser Krankheit in Kenntniß setze, welche von der fran­zösischen Regierung als eine „Landplage" bezeichnet wird und gegen welche bisher ein anderes Mittel als gänzliches Verbrennen der inficirten Weinftöcke und Reinigung der Erde, in welcher sie gewachsen, nicht aufgefunden worden ist, veranlasie ich die König­liche Regierung, durch wiederholte öffentliche Bekanntmachung in ihrem Amtsblatts das betheiligte Publikum von der Gefahr zu benachrichtigen, welche sich immer mehr den deutschen Grenzen nähert und das Publikum vor dem Beziehen von Weinreben aus den östlichen Gegenden Frankreichs ausdrücklich zulwaruen.

Berlin, den 13. December 1871

Der Minister für d!e landwirthschafttliche« Angelegenheiten.

Im Distrikt Lauter 3t Thcil a:

Stück rothtannene Stämme mit 228,69 Feilmeter, ntca ■ 8470 nass. C.'; es befinden sich darunter sehr

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11.87.'

Längen in Biebrich belegenen Gebäude nebst Garten in dem Rathhause daselbst zwangsweise versteigert.

Wiesbaden, den 2. Januar 1872.

505 Königliches Amtsgericht V.

Bekanntmachung.

Die am 4. d. Mts. abgehaltene Kehrichtoersteigerung auf dem städtischen Lagerplatz unter der Gasfabrik dahier ist genehmigt worden, was den Steigerern hierdurch bekannt gemacht wird.

Wiesbaden, 15. Januar 1872. Im Auftrage: Bieger, Rathsschreiber.

Bekanntmachung Bekanntmachung.

Seitens der französischen Regierung sind Mittheilungen hierher ! Samstag den 24. Februar l. Js. Nachmittags 3 Uhr werden aelanat welche über das weitere Fortschreiten der in meiner . die dem Heinrich Noll von Breckenherm, jetzt zu Biebrich, ge- Versügung vom 21. Februar v. Js bezeichneten, in Frankreich *n hl*m

aufgetretenen Krankheit des Weinstocks nähere Auskunft enthalten. Diese durch ein Jnsect, welches an der Wurzel des Weinstocks lebt und dem man in Frankreich die wissenschaftliche Benennung Philloxera vastatrix bergelegt, hervorgerufene Krankheit hat sich vorzugsweise in denjenigen Departements- und LandeStheilen ausgebreitet, welche am östlichen Ufer des Rhone belegen sind, wo sie z. B. im Arrondissement d’Orange 3600 Hektare, den dritten Theil aller dort befindlichen Weinberge, gänzlich zerstört hat. An dem westlichen Ufer des Rhone hat sie sich, wenn auch in geringerem Umfange, in den Departements du Gard l’Ardöche und l’Herault, außerdem aber auch in Bordelais gezeigt. Nach den angestellten Untersuchungen gehört das mit bloßem Auge kaum erkennbare Jnsect der Ordnung der Hemipteren und darunter den Blattläusen an. Dasselbe lebt in ungeflügeltem Zustande auf der Wurzel des Weinstocks, die es zugleich zerstört. In geflügeltem Zustande zeigt fich das Jnsect nur selten, lebt dann ittd. « über der Erde und in diesem Zustande scheint dasselbe, von

Donnerstag den 18. Januar k. I. Vormittags 10 Uhr werden die zur Concursmaffe des Karl Igstadt von Dotzheim ge­hörigen, in Dotzheimer Gemarkung belegenen Immobilien, be­stehend in einem zweistöckigen Wohnhans nebst Scheuer und fünf Grundstücken, zusammen 6985 fl. taxirt, in dem Rathhause zu Dotzheim zum zweitenmale öffentlich versteigert.

Wiesbaden, den 14. December 1871.

Vorstehender Mmistenal-Erlaß wird hierdurch zur öffentlichm ----- Kenntniß mit der an das betheiligte Publikum gerichteten Auf- forderung gebracht, der Königlichen Regierung Hierselbst oder der Kcsa unterzeichneten Polizei-Direction sofort Anzeige zu machen, wenn MX iS, Spuren der bezeichneten Weinstocks-Krankheit im diesseitigen Bezirke fich zeigen sollten. König!. Polizei-Direction.

Wiesbaden, 8. Januar 1872. v. «.

v. Strauß.

911 Luftströmungen fortgetragen, die Krankheit in weitere Entfernungen zu verbreiten.

Feuerwehr.

Nach der am 6. October 1869 veröffentlichten Feuerwehr- und Löschordnung der Stadt Wiesbaden ist jeder hiesige Bürget, Bütgetsfoh« und tempotät hier wohnende Gewerbetreibende verpflichtet, vom 20. bis zurückgelegterrr 40. Lebensjahr- Dienst in der hiefizen Feuerwehr zu thun.

Befreit von diesem Dienste find nur Diejenigen, welche durch ärztliche Atteste, körperliche Gebrechen oder Kränklichkeit nachweisen können.

Dienstleistung durch Stellvertreter ist nicht gestattet, dagegen kann auf Ansuchen, gegen Entrichtung eines je nach den Ver- mögensverhältniffen durch die Commission für das Feuerlöschwesen zu bestimmenden GeldbettagS von 10 bis 30 Thlr., für immer von dem Feuerwehrdimste entbunden werden.

Mit Bezug auf Vorstehendes werden alle hi-figen Einwohner

Holzversteigerung.

Nachstehend bezeichnete Hölzer aus den Staatsforsten der Oberförsterei Wiesbaden sollen mit Creditbewilligung bis ersten September l. Js. am Donnerstag den 18. und Freitag den 19. Januar l. Js., jedesmal um 10 Uhr Vormittags anfangend, an Ort und Stelle versteigert werden:

schöne, starke Stämme,

„ lärchene Stämme mit 22,74 Festmeter, circa 840 nass. ®.',

„ rothtannene Gerüststangen 1. El.,

2 Raummeter Nadelholz (Scheite),

10 „ „ (Prügel),

1925 Stück „ -Reiserwellen,

85 Raummeter „ (Stockholz,)

2 „ „ (Abraum und Spähne.)

Sämmtliches Holz liegt bequem zur Abfuhr, ganz in der Nähe der Chauffee von Wiesbaden nach Hahn; das Brennholz kommt am zweiten Tage zum Verkaufe.

Zusammenkunft auf der eisernen Hand.

Fasanerie, den 5. Januar 1872.

Königliche Oberforsterei.

245 Flindt.