I Wiesbadener Tagblatt. Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
1873,
GerrrHag den 13. Januar
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Es werden demgemäß im öffentlichen Verkehr nicht mehr zn-
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darren, Kuockmkochereien und Knochenvleichen, Zuberertungs-An- l e) Alle Gewichte, welche Namen oder abgekürzte BezeichnMgen stallen für Tdierhaare, Talgschmelzen, Schlächtereien, Gerbereim, | von Namen enthalten, welche tn der Maß- und Gewichtsorvnung Abdeckereien, Poudretten- und Düngpulverfabrikm, Stauanlagen 7 entweder gar nicht oder nicht in dem bisherigen Sinn«! gevrauM für Wassertriebwerke (§. 23). . m ; werden, ilfo alle nach Lothen, Neukothm, Qmnttn, HalbgraW-
Das vorstehende Verzeichniß kann, je nach Eintritt oder Weg- | men, Oertg-n, Quentchen, Cent, Korn oder Rrchipreumgcn > - fall der im Eingang gedachten Voraussetzung, durch Beschluß des < zeichneten Stücke. ..
Bundesrathes, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden z Diejenigen Gewichte hiervon, welche ruckfichtlich ihrer sro?e Reichstages, abgeändert werden ß zulässig und nach Tilgung der obigen Bezelchnungenbiszum
tz. 17. I i. IM 1872 stempelfähig bleiben, werden Wetter unten ansge-
Dem Anträge auf die Genehmigung einer solchen Anlage müssen s führt werden. o M
die zur Erläuterung erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen - k) Alle Gewichte, welche nur w.r ,->a> t. h 8 beigefügt werden. Ist gegen die Vollständigkeit dieser Vorlagen - Einheitsnamens bezeichnet sind. . q, Don nichts zu erinnern, )0 wird das Unternehmen mittelst einmaliger A rszenommen hiervon find die gutzeaerueu Ge ch Einrückung in das zu den amtlichen Bekanntmachungen der Be- Pfund aufwärts. h n bisberiaen
Hörde (§. 16) bestimmte Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, k Dieselben blerben innerhalb des Bezirks, deffrn bisherigen mit der Aufforderung, ettvnge Einwendungen gegen die neue | Stempel sie tragen, so lange zukasig, bis -tn. neue Ber ch g g Anlage binnen vierzehn Tagen anzubringen. Die Frist nimmt e und Stempelung erforderuch wird. . .
ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an welchem das die Be- z Dre Stempelung dieser SUbeffernen Gewichte mit dem Reichs kanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben worden, und ist für ; stempel ist gestattet, wenn die denselben mangelttde B z-«ch g alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln be- ? hinzvgrfügt ist. - a
ruhen, präkluftvrsch! | Letztere darf sich jedoch Nicht auf Kilogramme, fondern nut a
b) Die Decimalgewichte für Brückenwaagen von
1,5 . 1 . 0,5 . 0,i . 0,i Loth. c) In der Decimal-Eintheilnng die Stücke von
. 0,05 Pfund oder 5 Quim.
:, Schnell-1 o'oos „ , 5 Halbgramm oder Oertgen.
; 0,0005 „ * 0,5 „ - n --
Dachpappen- und Dachfilzfabriken, | d) Die Einsatzgewichte, sowohl im Ganzm als in einzelnen
Es gehören dahin: Schießpulverfabriken, Anlagen zur Feuer- r ,, werkerei und zur Bereitung von Zündstoffen aller Art, Gasbe- - 7 Jo reilunas- und Gasbewahrungs-Anstalten, Anstalten zur Deml- - . ” lation von Erdöl, Anlagen zur Bereitung von Braunkohlentheet, - Nch' Steinkohlemheer und Coaks, sofern sie außerhalb der G win- Bel» nungsorte des Materials errichtet werden, Glas- und Rußhütten, : . Kalk-, Ziegel- und Gypsöfen, Anlagen zur Gewini-unz roher - v® Metalle, Röstöfen, Metallgießereien, sofern fix nicht bloße Tigel- ■< Hili «ießercien find, Hammerwerke, chemische Fabriken aller Art, Schnell- z bleichen, Firnitzstedereien, Stärkefabriken, mit Ausnahme der Fa- j „ ' briken zur Bereitung von Kartoffelstärke, Stärke-, Sy'upsfabnken, lsfev Wachstuch-, Darmsaiten-, Dachpappen- und Dachfilzfabriken, j auck Leim-, Thran- und Seifensiedereien, Knochenbrennereien, Knochen- i
Verschiedene tn jüngster Zeit argen die Bestimmungen der Ge- - Gesunden ein leinenes Herrnhemd mtt feinen Brustfaiten, ge wTfJrbninta vom 21. Juni 1869 begangene Contraventionen, zeichnet A. L. 6, roth. .
welche nur aus Unkenntmß des Gesetzes statlfanden, veranlassen - Wiesbaden, 9. Januar 1872. Komgl. Pollzei-Dtrectton. mich, die Gewerbetreibenden hiermit ausdrücklich darauf aufmerk- ? «•
sam zu machen, daß die Gewerbeordnung seit dem 1. October 1869 t __ °‘ ------
hier in Kraft getreten und es die Pflicht eines jeden Gewerbe- ' SMntttttmfidmna
tatato ist. M mit d« B-Mm-UMM d«s-Idm tetat«. ,U ! „„„ S Äf«Ä«
«amentliÄ auf die 88. 16 und 17 aufmerksam, Commiiston vom 16. v. Mts. ist der Termin für die Umstempe- wett^gegen^diese in letzter Zett vielfach gefehlt ist, und laffe sie 1 lung mit be” 8te^,'tempcI blS
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W«sbaden, den 10. Januar 1872. Politti-Director l bei der praktischen Anwendung des §. «9 der Eichordnung ergeben .cet comm. i hg^n, wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der
® ' Normal-Eichungs-Commission vom 23. Februar 1870 Nachstehen-
§. 16. ! des wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
tz Zm Errichtung von Anlagen, welche durch die örtliche Lage z Unzulässig werden vom 1. Januar 18.’2 analle Gewichts- ««d oder die Beschaffenheit der Betriebsstätte für die Besitzer oder - stücke, welche rucksichtlich ihrer Große und Großenbezeichnung mit 7788 Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für das Publikum den allgemeinen Bestimmungen der Maß- und GewichtSordnung 7°2° überhaupt erhebliche Nachtheile, G.fahren oder Belästigungen her- nicht im Einklänge sind. ....
7^54 beiführen können, ist die Genehmigung der nach den Landesge- ; e* —••*— s«
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