Wiesbadener Tagblati.
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
No. Ä57.
Mittwoch den 1. November
I§71.
Bekanntmachung.
Die dirccte Lieferung von Brod mid Fourage für die Truppen in den nachstehend genannten Garnisonen für das Jahr 1872 soll im Wege des öffentlichen Submisfivns- und event. Licitations- Verfqhrms verdungen «erden. Zu diesem Behuf wird ei» diesseitig« Deputirter die nachstehenden Termine abhalten.
Es kommt zu Verdingung:
Am 2. November Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Jena die Brod- und Fourage-Lieferung für Jena.
„ 3. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rathhause zu
Weimar die Brod- und Fourage-Lieferuug für Weimar.
* 6. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rachhause zu
Gotha die Brod- und Fomage-Lieferung für, Gocha.
»7. , Bornnttaas 10 Uhr in dem Rathhause zu
Eisenach die Brod- und FoumgsÄeferung für Eisenach.
" 8. « Vormittags 10 Uhr in dem Rathhause zu
Coburg die Brod- mtb Fourage-Lieferung für Cobürg.
- 9- - Vormittags 10 Uhr in dem Rathbause zu z
Hildburghausen die Brod- und Fourage- ? LUfemmg für Hildburghausen
* l0. „ Vormittags 10 Uhr i« dem Rathhause zu
Meiningen die Brod- und Feurage-Lie- fenmz für Meiningen.
» 13. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rathbause zu ?
Rotenburg die Brod- und Fourage-Ae- 1 ferung für Rotenburg.
» 14. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rathbause zu <
Hersfeld die Brod- und Feuraqe-Lieferuna 8 für Hersseld.
- 1b. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rachhanse zu
Fulda die Brod- und Fsürnae-Lieinrung ’■ für Fulda.
* 16. , Vormittags 10 Uhr in dem Rathhause zu ■
Hanau die B"od- uud Fouraae-Lieferuna für Hanau. " {
» 17- - Vormittags 10 Uhr in dem Geschäft s-Local
des Proviant-Amts zu Frankfurt die Brod- l Lieferung für Frankfurt.
• 20. , Vormittags 10 Uhr in dem Rathhause zu I
Homburg v. d. H. die Brod- und Fou- O1 rage-Lieferung für Homburg v. d. H.
" 21. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rathhause zu
Wiesb-rdrrr die Brod- und Fourage- „„ Lieferung für Wiesbaden und Biebrich.
' 22. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rathhause zu
Diez die Brod- und Fourage-Lieferung für Diez, Oranienstsin, Nassau und «eit bürg.
' Z3‘ • Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu
Marburg die Brod- und Fourage-Lieferung für Marburg.
Am 24. November Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Fritzlar die Brod- und Fourage-Lieferung für Fritzlar.
„ 27. „ Vormittags 10 Uhr in dem Geschäfts-Lokal
der Corps-Intendantur der Fourage-Lieferung für Wilhelmshöhe.
„ 28. „ Vormittags 10 Uhr in dem Rathhause zu
Arolsen die Brod- und Fourage-Lieferung für Arolsen.
Geeignete Unternehser, welche fich über Lieferungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszuweifen vermögen, insbesondere ortsangesessene Bäcker und Oeconomen werden aufzefordert, ihre schriftlichen
Offerten und zwar für jeden Garnisonort besonders versiegelt
mit der Aufschrift „Submission auf Brod- und Fourage-Lieferung pro 1872" bis zur Terminsstunde für Frankfurt a. M. an das Proviant-Amt daselbst, für Wilhelmshöhe an uns, für die übrigen Garnisonorte an die betreffenden Bürgermeisttr-Aemter franco einzusmom, oder im Falle der persönliche« Anwesenheit uaserm Deputirteu vor Eröffnung des Termins auszuhäudigen. Die persönliche Anwesenheit ist wegen des event. eintretenden Licita- tions-VerfabrenS wünschenswerth. Bei angemessenen Forderungen wird der Zuschlag im Termine ertheilt. Die Offerten find in Tbalern und Silbergroschen auf einen festen Preis für ein Brod ä 3 Kilogramm (---- 6 Pfund des jetzigen Gewichts) und für den Cmtner Hafer, Heu und Stroh zu richten. Nachgebote bleibm unvcrückftcktiat. $ie LieferMgs - Bedingungen find in unser« Bureau, bei iy.m Proviant-Amt in Frankfurt a. M. und bei den betreffenden Bürgerumster-Armteru yir Einsicht auszelegt.
Eaffel, den 12. Oclober 1871,
KLnialicke J«t<«»a«tur 1f. Arnree Corps.
PoRzer-Berordnung.
Auf Grund bet §§. 5 und 6 des Gesetzes üb« die Einführung der Polizei-Verwaltung 'in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 wird nach Anhörung des hiesigen Gemeinderathes hiermit für den Umfang der Stadt Wiesbaden verordnet, was folgt:
§. 1. Bei sämmtlichen Schiefereindeckungen ist zwischen der Dacheinschalunz und dor Kaminwand ein Raum von mindestens 1»/, Zoll frei zu lassen und sodann mit Schiefer zu überdeckm.
tz. 2. Zuwiderhandlungen werden mit der im §. 367 ad 14 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Strafe geahndet.
§. z. "Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Wiesbadm, 18. Oktober 1871. Königl. Polizei-Directio«.
v. e.
________ Höhn.
Edictalladung^
lieber das Vermögen des Moritz Linz zu Wiesbadm ist der Concursproceß erkannt worde«.
Dingliche und persönliche Ansprüche daran find Dimstag dm 7. November l. I. Vormittags 9 Uhr persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten dahier geltend zu machm bei Vermeidung des Rechts nachtheüs des Ausschlusses von der vorhandenen Vermögensmasse.
Wiesbadm, deck S. Oktober 1871.
505 Königliches Amtsgericht IV.
