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Donnerstag den 12. October

No. »40

Bekanntmachung.

Donnerstag den 12. October Nachmittags 4*/i Uhr wird die

Mit Geldbuße bis zu 100 Thalern und im Unvermögensfalle mit verbättnißmäßiger Gefängnißftrafe bis zu 6 Wochen wnd bestraft :

n Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, zu besten Beginne eine besondere polizeiliche Genehmigung (Concession, Approbation, Bestellung) erforderlich ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmigung unternimmt oder fort­setzt oder von den in der Genehmigung festgesetzten Bedm- gungen abweicht.

§. $48 der Bu»des-Gewerbt-Ordnu«g:

Mit Geldbuße bis zu 50 Thalern und im Falle des Unver­mögens mit Gefängnißftrafe bis zu , vier Wochen wird belast:

1) Wer ein stehendes Gewerbe begmnt, ohne dastelbe vorschrists- WeiEmach/ ich daraus aufmerksam, daß nach dem Gewerbe­steuer-Gesetze vom 30. Mai 1820 und 19. Juli 1861:

1) Jeder, der drei oder mehrere möblirte Zimmer ver- miethet und

2) jeder Handwerker, der mit zwei und mehr Gehülfen oder einem Gehülfen und zwei Lehrlingen arbeitet oder et« offenes Warenlager hält,

zur Gewerbesteuerzahlung verpflichtet ist.

Derartige Gewerbetreibende, welche noch nicht besteuert find, werden daher bei Vermeidung der geseflttchen Strafe« aufgefordert,sich sofort noch nachträglich zur Gewerbestmer ““SiSe erfolgten An- und Abmeldungen werden Bescheint-

Wiesbadener Tagblatt

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden. —-

h-esigem Tbeater gefMden und hierher abgegeben ein j §. 147 fecif Bundes-Gewerbe-Orduung vom 21»

Reaerstchirm. I Jutti 1869:

Wiesbaden, 11. October 1871. König!. Polizei-Direction. t " Seyfried.

Bureau der Königlichen Polizei-Direction sind die Sub- s «issions-Bedingungen auf die Lieferung der pro 1872 für d'.e Lcrrections- und Centtal-Gefangenen-Anstalt zu Eberbach er­forderlichen Naturalien bis zum 22. d. M. einzusehen.

Etwaige Neflectanten wollen sich gefälligst melden.

Wiesbaden, 9. Oktober 1871. Konizl. Polizei-Direction.

__Seyfrred.___

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 26 Stück Hofbänken, sogenannte eiserne Gartenbänke, sollen dem Mindestforderndeu übertragen werden, wozu ein Submisfionstermin auf

Samstag den 14. October c. Vormittags 19 tthr im Geschäftslocale der unterzeichneten Verwaltung, Rhemstraße No. 25, anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen enrzu- sehen sind.

Wiesbaden, den 8. October 1871.

428______Köuialichs Garuifs« Verwaltung.

Bekanntmachung.

Das An- und Abmelden steuerfreier und steuerpflichtiger Gewerbe betr. Nachdem ich durch meine Bekanntmachungen vom 28. December v. Js., 11. März d. Js. und 11. Juni d. Js. wiederholt aus die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der An- und Abmeedung steuerpflichtiger und steuerfreier Gewerbe aufmerksam gemache habe, sind in der letzten Zeit dennoch verschiedene Conttaventtonen gegen die Gewerbesteuergesetzgebung constatirt worden und haben die Anleitung von Untersuchungen gegen die betheiligten Personen veranlaßt. ,, , „

Ich bringe daher jene Bestimmungen nachstehend nochmals zur allgemeinen Kennlniß:

§. 19 des Gewerbesteuer-Gesetzes vom 89. Mai 1 mtßer ein Gewerbe betreiben will, cs mag steuerfrei oder pflichtig fein, muß der Communalbehörde des Orts davon

2) ^Anze^?an'diese Behörde ist auch Derjenige verbunden, der sein bisheriges Gewerbe im Orte zu betreiben aufhört.

1) f&Oi^im** ^19^angeordnete Anmeldung des Anfangs oder Aufhörens eines Gewerbes unterläßt, verfällt in 6inen Thaler Strafe, wenn das Gewerbe nicht steuer-

2) wtt^den Anfang eines steuerpflichtigen Gewerbes nicht an­zeigt, erlegt neben der rückständigen, dem Gewerbe auf- zuerlegenden Steuer für die Unterlaffung der Anzeige erne Strafe, die dem vierfachen Betrage der einjährigen Steuer aleichkommt;

3) wer das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes nicht anzeigt, bleibt, so lange er diese Anzeige unterläßt, zur Be­zahlung der Steuer verpflichtet.

^SesSoO. October 1871. Der Oberbürgermeister.

_______________ Lanz.________

Bekanntmachung,

bett, die Verloosung der Partial- Obligationen aus dem Anlehen der Stadt Wiesbaden von 500,000 ft. bei dem Bankhaus- der Herren M. A. von Rothschild & Söhne zu Frank­furt a. M.

Bei der heute stattgefundmen zweiten Verloosung dieser Pattml«. Obligationen sind folgende Nummern gezogen worden:

I 14 Stück Lit. A. 6. 100 ft. No. 1. 130. 263. 262. 1. 14 Mucr ut. 298. 299. 362. 675. 999. 412.

576. 759. 760 und 1000,

II 5 „ B. a. 200 ft. No. 53. 137 . 305. 419 und 499,

III. 3 „ „ C. a. 500 ft. No. 1. 134 Md 400,

IV. 1 , „ D. a. 1000 ft. No. 44,

welche am 1. Februar 1872 bei dem Bankhause der Herren M A. von Rothschild 4 Söhne zu Frankfurt a. M. oder auch bei der Wiesbadener Stadtkaffe zur Auszahlung kommen werden. Wiesbaden, 10. October 1871. Der Oberbürgermeister.

Lanz.