Z Wiesbadener Tagblatt.
!§'">!; Amtliches Organ fiir die Stadt Wiesbaden.
1971.
Mittwoch »en 11. Oktober
n l<w.„ Balenttll Rotzbach Ehenuten tn Wlesoaoea geovee^, ®u<?f "St Mischen Joseph Segne, und Wilhelm Be-ge,
3) wer^das Aufhören eines steuerpflichtige« Gewerbes mcht anzeigt, bleibt, so lange er diese Anzeige unterlaßt, zur Bezahlung der Steuer verpflichtet.
§. 147 der Bnndcs-Gewrrbe-Ordnung vom 21.
18691
Mit Geldbuße bis zu 100 Thalern und im Unvermögensfalle mit
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2) zur Anzeige an diese Behörde ist auch Derjenige verbunden, der sein bisheriges Gewerbe im Orte zu betreiben aushort.
1) $3et ^^ungeordnete Anmeldung des Anfangs
od»r Aufhörens eines Gewerbes unterläßt, verfallt tn Einen Thaler Strafe, wenn das Gewerbe mcht steuer-
2) werden Anfang eines steuerpflichtigen Gewerbes nicht an- 7 zeigt, erlegt neben der rückständigen, dem Gewerbe auf- ruerlegenden Steuer für die Unterlaflung der Anzeige eme Strafe, die dem vierfachen Betrage der einsahngen Steuer
■ sÄWittwe belegene Hofraithe, bestehend in einem zweistöckigen :ped. obnbawe einem zweistöckigen Anbau und Hofraum, taxtrt zu
80^10^2500 fl sowie weiter ei« in hiesiger Gemarkung auf dem Neuberg den ick^ener Äcker von 92 Rth. 96 Schuh, tarirt zu 170 fl., tn dem M LMathhause bierselbst zwangsweise öffentlich versteigert.
- „ 739 Wiesbaden, den 14. September 1871.
sur euii44o Königliches Amtsgericht V.
rmiethw. ßWnnnftti Arh:mn.
Bekanntmachung.
Donnerstag den 12. October Nachmittags 41/* Uhr wird die diesjährige Kastanienernte aus der Plantage an der Platterflraye an Ort und Stelle versteigert.
Wiesbaden, 10. October 1871. Der Oberbürgermeister.
Lanz.
n Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, 7 zu dessen Beginne eine besondere volizeiltche Genehmigung (Concesfion, Approbation, Bestellung) erforderlich ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmigung unternimmt oder fort- setzt oder von dm tn der Geilehmtgung festgesetzten Bedingungen abweicht.
§. 148 der Bundes-Kew-rb,-Ordnung:
Mit Geldbuße bis zu 50 Thalern und im Falle des Unvermögens mit Gefängnißstrafe bis zu vier Wochen wird bestraf.:
1) Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, ohne dasielbe vorschrtstS-
■ Weittr^mache^ ich darauf aufmerksam, baß nach bem Gewerbe- ' steuer-Gesetze vom 30. Mai 1820 und 19. Juli .86..
i P Y) Jeder, der drei oder mehrere mödlirte Zimmer ver-
8 2) ^d-r Handwerker, der mit zwei und mehr Gehülfen oder
1 ' einem Gehülfen und zwei Lehrlingen arbeitet oder «n
offenes Waarenlager hält.
,________________— ----------,--- ,«r Gewerbesteuerzahlung verpflichtet ist. x .
Bekanntmachung. ^Derartige Gewerbetreibende, welche noch Nicht besteuert find,
1- April Das An- und Abmelden steuerfreier ' werden daher bei Vermeidung der gesetzlich^» Sttnfe«
13887 »nd steuerpflichtiger Gewerbe bett. \ aufgefordert, sich sofort noch nachttäglich zur Gewerbei.euer
me Woh- Nachdem ich durch meine Bekanntmachungm vom 28. December i anzumelden. v . „
-s ber y ii. W5rz d. Js. und 11. Juni d. IS. wiederholt aus , Ueber die erfolgten An- und Abmeldungen werden Beiche ni 13557 gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der An- und Abmeldung gungen ertheilt.
------ » ” - - ----- ------ ---—' - ----** Wiesbaden, 10. Oktober 1871. Der Oberbürgermeister.
Lanz.
n guter steuerpflichtiger mtb steuerfreier Gewerbe aufmtrksam gemacht > 291 habe, sind in der letzten Zeit dennoch verschiedene Conttaventione« < 829 9e8£lt die Gewttbesteuergesetzgebung constatitt worden und haben .
'n Nero-Wc Einleitung von Untersuchungen gegen die betheiligten Personen - Karst veranlaßt. {
900 Ich bringe daher jene Bestimmungm nachstehend nochmals zur
5 2qi allgemeinen Kenntniß:
~ -a7A §. 19 des Gewerbepener-GesetzeS vom 30. Mai
> ^0 1820: Ä ■ I
i) Wer ein Gewerbe betteiben will, es mag steuerfrei oder
—- EH ^EU«uß der EoKMunalbehörde des Otts davon ** ES. v. M. Vormittags 11 Ahr werden
au eina Die Lieferung von 26 Stück Hofbänken, sogenannte eiserne NähereiGartenbänke, sollen dem Mindestfordernden überttagrn werden, V Stzwozu ein Submiifionstermin auf
; t . Samstag den 14. Cctobet c. Bormitlags 10 tlfjt ßE CC5im Geschäftslocale der unterzeichneten Verwaltung, Rhemstraße )st 3M0. 25, anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen emzu- ,BietK 'ÄiLdm. dm 8. EMOS« 1871.
älJ428 Königliche Garnison-Verwaltung.
Gebrtz ™ bet Königlichen Polizei-Direction find die Sub- , d-- p'° 1872 für di.
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Z------- Bekanntmachung. !
c zu m Freitag den 13. October l. Js. Vormittags 10 Uhr werden die !
5' >en Conrad v. d. Heidt Eheleuten zu Frauenstetn gehortgen, i
Ifin dasigrr Gemarkung belegenenu^zu 90o fl. taxirten Jm«c^ , sbergs. »ilien bestehend in 8 Aeckern, 4 Wembergen und i Wtese, tn lundstravcm Rathhause zu Frauenstein zwangswene verstetg-rt.
V Wiesbaden, den 9. September 1871.
o n 41140 Königliches Amtsgericht
cped. 53i" " Bekarmtmachung.
Exp. 41! xreitaa den 27. October b. IS. Nachmittags 3 Uhr wirb die >4^1 vw Su xw .
-ei sch°den Valentin Roßbach Eheleuten in Wiesbaden gehortze, verhältnißmäßige^
