Einzelbild herunterladen
 

Z Wiesbadener Tagblatt.

!§'">!; Amtliches Organ fiir die Stadt Wiesbaden.

1971.

Mittwoch »en 11. Oktober

n l<w.„ Balenttll Rotzbach Ehenuten tn Wlesoaoea geovee^, ®u<?f "St Mischen Joseph Segne, und Wilhelm Be-ge,

3) wer^das Aufhören eines steuerpflichtige« Gewerbes mcht anzeigt, bleibt, so lange er diese Anzeige unterlaßt, zur Be­zahlung der Steuer verpflichtet.

§. 147 der Bnndcs-Gewrrbe-Ordnung vom 21.

18691

Mit Geldbuße bis zu 100 Thalern und im Unvermögensfalle mit

.. — . ■ *• . • ff ft C. Vll ä L2 niMiv T T *

2) zur Anzeige an diese Behörde ist auch Derjenige verbunden, der sein bisheriges Gewerbe im Orte zu betreiben aushort.

1) $3et ^^ungeordnete Anmeldung des Anfangs

od»r Aufhörens eines Gewerbes unterläßt, verfallt tn Einen Thaler Strafe, wenn das Gewerbe mcht steuer-

2) werden Anfang eines steuerpflichtigen Gewerbes nicht an- 7 zeigt, erlegt neben der rückständigen, dem Gewerbe auf- ruerlegenden Steuer für die Unterlaflung der Anzeige eme Strafe, die dem vierfachen Betrage der einsahngen Steuer

■ sÄWittwe belegene Hofraithe, bestehend in einem zweistöckigen :ped. obnbawe einem zweistöckigen Anbau und Hofraum, taxtrt zu

80^10^2500 fl sowie weiter ei« in hiesiger Gemarkung auf dem Neuberg den ick^ener Äcker von 92 Rth. 96 Schuh, tarirt zu 170 fl., tn dem M LMathhause bierselbst zwangsweise öffentlich versteigert.

- „ 739 Wiesbaden, den 14. September 1871.

sur euii44o Königliches Amtsgericht V.

rmiethw. ßWnnnftti Arh:mn.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 12. October Nachmittags 41/* Uhr wird die diesjährige Kastanienernte aus der Plantage an der Platterflraye an Ort und Stelle versteigert.

Wiesbaden, 10. October 1871. Der Oberbürgermeister.

Lanz.

n Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, 7 zu dessen Beginne eine besondere volizeiltche Genehmigung (Concesfion, Approbation, Bestellung) erforderlich ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmigung unternimmt oder fort- setzt oder von dm tn der Geilehmtgung festgesetzten Bedin­gungen abweicht.

§. 148 der Bundes-Kew-rb,-Ordnung:

Mit Geldbuße bis zu 50 Thalern und im Falle des Unver­mögens mit Gefängnißstrafe bis zu vier Wochen wird bestraf.:

1) Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, ohne dasielbe vorschrtstS-

■ Weittr^mache^ ich darauf aufmerksam, baß nach bem Gewerbe- ' steuer-Gesetze vom 30. Mai 1820 und 19. Juli .86..

i P Y) Jeder, der drei oder mehrere mödlirte Zimmer ver-

8 2) ^d-r Handwerker, der mit zwei und mehr Gehülfen oder

1 ' einem Gehülfen und zwei Lehrlingen arbeitet oder «n

offenes Waarenlager hält.

,________________— ----------,--- ,«r Gewerbesteuerzahlung verpflichtet ist. x .

Bekanntmachung. ^Derartige Gewerbetreibende, welche noch Nicht besteuert find,

1- April Das An- und Abmelden steuerfreier ' werden daher bei Vermeidung der gesetzlich^» Sttnfe«

13887 »nd steuerpflichtiger Gewerbe bett. \ aufgefordert, sich sofort noch nachttäglich zur Gewerbei.euer

me Woh- Nachdem ich durch meine Bekanntmachungm vom 28. December i anzumelden. v . „

-s ber y ii. W5rz d. Js. und 11. Juni d. IS. wiederholt aus , Ueber die erfolgten An- und Abmeldungen werden Beiche ni 13557 gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der An- und Abmeldung gungen ertheilt.

------ » ” - - ----- ------ ---—' - ----** Wiesbaden, 10. Oktober 1871. Der Oberbürgermeister.

Lanz.

n guter steuerpflichtiger mtb steuerfreier Gewerbe aufmtrksam gemacht > 291 habe, sind in der letzten Zeit dennoch verschiedene Conttaventione« < 829 9e8£lt die Gewttbesteuergesetzgebung constatitt worden und haben .

'n Nero-Wc Einleitung von Untersuchungen gegen die betheiligten Personen - Karst veranlaßt. {

900 Ich bringe daher jene Bestimmungm nachstehend nochmals zur

5 2qi allgemeinen Kenntniß:

~ -a7A §. 19 des Gewerbepener-GesetzeS vom 30. Mai

> ^0 1820: Ä ■ I

i) Wer ein Gewerbe betteiben will, es mag steuerfrei oder

—- EH ^EU«uß der EoKMunalbehörde des Otts davon ** ES. v. M. Vormittags 11 Ahr werden

au eina Die Lieferung von 26 Stück Hofbänken, sogenannte eiserne NähereiGartenbänke, sollen dem Mindestfordernden überttagrn werden, V Stzwozu ein Submiifionstermin auf

; t . Samstag den 14. Cctobet c. Bormitlags 10 tlfjt ßE CC5im Geschäftslocale der unterzeichneten Verwaltung, Rhemstraße )st 3M0. 25, anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen emzu- ,BietK 'ÄiLdm. dm 8. EMOS« 1871.

älJ428 Königliche Garnison-Verwaltung.

Gebrtz ™ bet Königlichen Polizei-Direction find die Sub- , d-- p'° 1872 für di.

8 __

Z------- Bekanntmachung. !

c zu m Freitag den 13. October l. Js. Vormittags 10 Uhr werden die !

5' >en Conrad v. d. Heidt Eheleuten zu Frauenstetn gehortgen, i

Ifin dasigrr Gemarkung belegenenu^zu 90o fl. taxirten Jm«c^ , sbergs. »ilien bestehend in 8 Aeckern, 4 Wembergen und i Wtese, tn lundstravcm Rathhause zu Frauenstein zwangswene verstetg-rt.

V Wiesbaden, den 9. September 1871.

o n 41140 Königliches Amtsgericht

cped. 53i" " Bekarmtmachung.

Exp. 41! xreitaa den 27. October b. IS. Nachmittags 3 Uhr wirb die >4^1 vw Su xw .

-ei sch°den Valentin Roßbach Eheleuten in Wiesbaden gehortze, verhältnißmäßige^