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Wiesbadener TaZblaü.
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
M'TÖtT «s«tag -e« 8. ~ 18T1.
Auszug aus den Beschlüffen des GemeiuderachS zu Wiesbaden.
Sitzung vom 17. April 1871.
(Schluß an» No. 105.)
488. Auf Schreiben des Königlichen Oberförsters Herrn von Wtzleben auf der Fasanerie vom' 14. l. M., betreffend die Aus- Pflanzung der Lücken und der Wegränder im städtischen Wald- biflrikte Reroberg mit Weymuthskiefern-Pflänzlingcn, wird be- sjlosien, unter den von dem Herrn Oberförster von Witzleben ^geschlagenen Bedingungen mit dem Holzhauermeister Karl höhn dahier Vertrag über den Transport und die Auspflanzung bet Pflänzlinge abzuschließen.
489. Das Gesuch des Vorstandes des Turnvereins dahier um pachtweise Ueberlassung des Platzes in der Lehrstraße neben dem Pfanhause als Sommerturnplatz wird der Baucommission zur Prüfung und Berichterstattung hingewiesen.
490. Das Schreiben des ärztlichen Vereins dahier vom 14. l. M., betreffend den projektirten Hospitalbau, worin derselbe mittheilr, bag er der Ansicht fei, daß das Pavillonsystem das beste und | vollkommenste sei, daß er es dabei für zweckmäßig erachte, wenn bie Wohnung des Verwalters und die Küche in einen Bau zu liegen kommen, und daß er wünschen müsse, daß der Gemeinde- mh, wenn es sich demnächst um die Feststellung der inneren Einrichtung des neuen Hospitalbaues handeln, in gleicher Weise mt ihm in Verbindung treten wolle, gelangt zur Kenntniß der Versammlung.
491. Auf Schreiben des Herrn Schulinspectors Rector Holack basier vom 14. l. M., den Tod der Jndustrielehrerin Anna tiffert zu Clarenthal betr., wird beschlossen, diese Stelle, welche mit einem jährlichen Gehalte von 25 fl. verbunden tft, zur Wie- bnbesetzung auszuschreiben.
492. Auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters, betr. die von Lönigl. Domänenrentamt dahier ausgeschriebene Versteigerung der Enindparcelle aus den Curanlagen dahier, zwischen der Parkftraße und Mathias Hölterhofs belegen, von 21 Ruthen 17 Schuh, wird im Interesse der Jntacthaltung der Curanlagen und um zu verhindern, daß die letzteren an dem hier fraglichen Platze durch Erbauung von Landhäusern beeinträchtigt werden, bn'chlsssen, vorbehältlich der Zustimmung des Bürgerausschusses, bei der Versteigerung jener Grundparcelle städtischerseits zu concurriren und sieselbe um jeden Preis anzukaufen.
493. Die in voriger Sitzung bestellte Finanzcommission erstattet Bericht, die Anleihe von 216,000 Thaler betreffend, und wird nach dem Anträge der Commission beschlossen:
1) die Anleihe in folgenden Stücken auszugeben:
Littr. A. No. 1 bis 720 ä 100 Ttzlr. = 72,000 Thlr.,
„ B. „ 1 „ 360 ü 200 „ = 72,000 „
„ C. „ 1 „ 180 Ä 400 , ---- 72,000 „
Obligationen: 1260 Anleihe: 216,000 Thlr.
2) die Tilgung durch Ausloosung nach 10 Stillftandsjahren
beginnen zu taffen, so daß sie am 1. Juli 1881 zum ersten und am 1. Juli 1906 zum letzten Male erfolgt durch Verwendung von 2°/o der Anleihe unter Zuwachs der Zinsenersparniß für ansgelooste Obligationen und
3) al« Fälligkeitstermine für die ZinScoupons dm 1. Mai
tmb 1. November anzugeben und zu beftimmm, daß bei der Cm- mission der Darleiher 6°/o Zinsen vom 1. Mai 1871 bis zur Einzahlung des Capitals zu erlegen hat, wogegen der erste ZinS- coupon am 1. November 1871 fällig wird.
Die weiteren Vorschläge der Commission (pos. 4 bis incl. 9 des Berichts) werden ebenwohl genehmigt.
508. Das Gesuch des Spenglers Philipp Christian Ferdinand OchS von Walsdorf, Amts Idstein, dermalen dahier, um Aufnahme als Bürger in die hiesige Stadtgemeinde zum Zwecke seiner Verehelichung mit Elisabeth Philippine Adelhaid Berger von hier wird genehmigt.
509. Desgleichen das Gesuch des Franz Petmecky von hier um Gestattung des Antritts des angeborenen Bürgerrechtes in hiesiger Stadtgemeinde.
510. Herr Beckel legt ein Tuchmustrr zu den Pferdedecken für die Begräbnisse in' zweiter Stoffe vor. Die Pferdedecken werden sich nach diesem Muster incl. der Anfertigung auf 72 Thaler stellen und wird hierauf beschlossen, den Herrn Beckel zu autortftren, für diesen Betrag die Decken herstellm zu lassen.
Für die Aufbewahrung der Decken soll eine bessere Localität beschafft werden und erhält diesrrhalb Herr Stadtbaumeister Fach Auftrag.
Wierbadm, 27. April 1871. Für diesen Auszug:
Joost, Bürgermeistereigehülfe.
Die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, hirrselbst hat unter dem 29. März c. bezüglich der diesseits ertaffenen Polizei-Verordnung über das Bergrabm der Thierleichen verfügt:
1) daß zur Verscharrung der Cadaver von größeren Hunden, Ziegen, Schafen und anderen Thieren gleicher Größe Gm- ben von 4 Fuß Tiefe nach medicinischen Erfahrungen ausreichend sind;
2) daß zur Vermeidung von Streitigkeiten die Gebühr für das Verscharren eine« Esels anzugeben fei.
Demnach lautet die am 25. v. und 3. d. MtS. publicirte Verordnung verändert so:
Polizei - Verordnung.
Auf Grund der §§. 5 und 6 des Gesetzes über die Einführung der Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen k vom 20. September 1867 wird nach Anhörung des Gemeinde- ? rarstes hiermit für die Stadt Wiesbaden verordnet, was folgt 1 §. 1. Die Leichen von gefallenem, sowie getödtetem kranken Vieh find, mit den nachstehend bemerkten Ausnahmen, nur aus dem Schindanger und nur von der amtlich hierzu bestellten Person zu vergraben.
§. 2. Die im §. 1 genannte Person hat für das bezeichnete Geschäft von dem Eigenthümer des Viehs folgende Gebühr zu beanspruchen:
a) für düs Vergraben eines Pferdes, eines
Esels, eines Ochsen oder einer Kuh 1 Thlr. — Sgr. b) für das Vergraben eines Schweines,
einer Ziege, eines Schafes ... — „ 15 „
c) für das Vergraben von kleinerem Vieh — „ 10 „
§. 3. Der Eigenthümer des Viehes ist gehalten, die Viehleiche aus den Schmdanger bringen zu lassen und der im §. 1 be-
