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2643 ft. 2667 St. 2717
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Wiesbadener. Tagblatt.
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
Mittwoch den 3. Mai
1871
Nachstehendes Regulativ wird hiermit zur öffmtlichen Kennt-
für eine Person.........
für eine Familie von 2—4 Personen . .
Ramberg, eur Pa«
Hotel z»
Der Königliche Oberförster, v. Witzlebcn.
Thlr. I.
„ 2.
Der Bürgermeister. Lanz.
n t. S. - ffel dahier Seisenhem ich dahier ob Müller pril, dem
1 Ulmeu-Nutzstamm mit 0,46 Festmeter, 7 Raummeter gemischtes Prügelholz, 600 Stück gemischte Wellen.
Fasanerie, den 28. AprU 1871.
niß gebracht.
Wiesbaden, den 1. Mai 1871.
«. — Am Wilhelm der Walk- e. — Aw . Friedrich r Äontal pril, dem Dilhelmin pril, dem ine Marie Brömser eltn Ju»z iamrctk N. Nicolai
5 Schäfer Mhmacher 83 April, rger Don in Reifel- bergische» (• Wiegand . Winter, J 3?. 4 SR. phenbotea pril, die eit, «arl, )eik«, al!
Bäcke» y, ehl. T. i&. April, Ibach, °>t »es h. SB. pril, der 7. April, iartman» m unget. 8. April, fesselde»,
für eine Familie von mehr als 4 Personen . . „ 3.
Kinder und Dienstboten werden als zur Familie gehörend betrachtet und sind nach Maßgabe der oben angegebenen Sätze taxpflichtig.
Unbemittelte Curgäste sind von der Curtaxe befreit. Ebenso werden zur Curtaxe nicht herangezogen: Aerzte und Wundärzte, Verwundete, Militärpersonen ohne Ofstziersrang und alle bei verwandt.» und bekannten Familien in hiesiger Stadt Gastfreundschaft genießenden Fremden.
§. 2. Die Zahlung der Curtaxe berechtigt zur Benutzung des Kochbrunnens, der Trinkhalle und der städtischen Anlagen, befreit von Beiträgen zur Curmusik am Kochbrunneu, sowie von Collecten und Sammlungen für Wohlthätigkeits-Anstalten und Vereine der Stadt.
Die Stadtgemeinde übernimmt es, die Letzteren aus den Erträgnissen der Curtaxe in entsprechender Weise zu entschädigen.
§. 3. Die Erhebung der Curtaxe findet statt nach dem siebenten Tage der Ankunft des Curgaftes in hiesiger Stadt, den Tag der Ankunft eingerechnet.
§. 4. Die Erhebung der Curtaxe erfolgt auf Grund des Fremden-Meldezettels, welcher längstens innerhalb 24 Stunden nach Ankunft des Curfremden von dem betreffenden Quartier-- geber der Curtaxen-Erhebungsstelle zuzustellen ist.
Die erforderlichen Angaben in dem Meldezettel werden von den Curfremden selbst gemacht, eventuell unter Mitwirkung des Quartieroebers. Letzterer ist für rechtzeitige Ablieferung des Meldezettels und die Richtigkeit der gemachten Angaben, insofern er dieselben zu prüfen im Stande ist, verantwortlich.
Die Quartiergeber sind sodann verpflichtet, über etwaige Wohnungsveränderungen Fremder innerhalb der Stadt, sowie über deren Abreise binnen 24 Stunden der Curtaxen-Erhebungs- stelle durch schriftliche Abmeldezettel Mitthcilung zu machen.
§. 5. Die Einschätzung in eine oder die andere Classe der Curtaxe bleibt zunächst dem Curgafte selbst überlassen. Unterläßt der Curgast sich selbst einzuschätzen, so wird die Taxe von dem Vorstand der Curtaxen-Erhebungsstelle festgesetzt. Auch ist Letzterer offenbar unrichtige Ansätze zu rectificiren berechtigt.
§. 6. lieber die Zahlung der Curtaxe wird dem Curgafte eine Quittungskarte behändigt.
Die Erheber sind angewiesen, diese Karte in allen Fällen sogleich bei Zahlung der Curtaxe abzuliefern.
Gladdach" Samstag den 6.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns I. A. Reipert Mt zu Wiesbaden wohnhaft, jetzt mit unbekanntem Aufenthalte, Renmrod «bwesend, ist der Concursproceß erkannt worden.
1 Dingliche und persönliche Ansprüche daran find Dienstag den chier uni 16. Mai I. Js. Vormittags um 9 Uhr persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten dahier geltend zu machen bei Zickel bob Mmeidung des Rechtsnachtheils des von Rechtswegen eintretenden »er Franz lut'chlusscs von der vorhandenen Vermögensmasse.
c Ludwig Wiesbaden, den 12. April 1871.
M Königliches Amtsgericht iv.
Holzversteigerung.
Samstag den 6. Mai l. Js. Vormittags 10 Uhr sollen an ... Oit und Stelle bei der Fasanerie im Park und im Distrikt Hrnrieii, Fasanerie lr Theil, mit Creditbewilligung bis 1. September d. I., Wtlich versteigert werden:
m Ob«. ___A c.n_____
Heilen. Kgl. Polizei-Direction.
Wiesbaden, den 1. Mai 1870.__Seyfried.
"Gefunden eine Taschenuhr und ein Taschenmessers
Wiesbaden, 2. Mai 1871. König!. Polizei-Direction.
Seyfried.
Ausschreiben.
Den Concurs über das Vermögen des Heinrich Braun zu i Eltville bett.
iluf Antrag des Gläubiger-Ausschuffes werden Montag den lo. Mai l. IS. Vormittags 9 Uhr folgende zur Masse gehörigen Actw-Ausstände:
1) bei Daniel Müller zu Wiesbaden, dermalen in St. Petersburg, aus Abrechnung ein Betrag von 17,000 fl.,
2) bei Samuel Mandelbaum in Mainz aus Wechsel ein Betrag von 777 fl.,
8) bei Heinrich ZippeliuS zu Wiesbaden aus Wechsel und Darlehen ein Betrag von 1455 fl., sodann
4) das dem Cridar zustehende Viertheil an der Grube Bangerts- heck, Gemarkung Bleffenbach, Amts Runkel,
® bsm Amtsgerichtslocale dahier meistbietend versteigert.
Eltville, bett 26. April 1871. Königliches Amtsgericht I.
tö9 Schlichter.
U Marx. Ä 103 i'arz, btm ------
R. Isidor
9 eine t, Zufolge Anordnung des Königl. Kriegsministeriums soll genaue Xn,cr -08 ßcherche nach dem Verbleibe aller etwa noch in französischer triegsgefangenschaft befindlichen Angehörigen der preußischen irmte und eventuell ihre Freilaffung bewirkt werden.
In hiesiger Stadt wohnende Verwandte solcher der preußischen ilmee angehörigen Osficire u. Mannschaften, Aerzte, Beamten rc. »erben zu diesem Zwecke hiermit aufgeforderr, die ihnen über dieselben zugegangenen Nachrichten schleunigst und zwar längstens dir zum 8. d. M. der rmterzeichneten Behörde attsführlich mit-
Regulativ für die Erhebung der Curtaxe in Wiesbaden.
§. 1. Die Curtaxe zerfällt in zwei Claffen. Dieselbe beträgt: in Claffe I., für bemittelte Curgäste
für eine Person...........Thlr. 2.
für eine Familie von 2—4 Personen .... „4.
für eine Familie von mehr als 4 Personen . . „6.
in Classe II., für minderbemittelte Curgäste
