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S Wiesbadener Taablatt.

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Amtliches Orgau für die Stadt Wiesbaden.

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Königliches Amtsgericht V.

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Bekanntmachung.

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Freitag den 12. Mai l. I. Nachmittags 3 Uhr werden die ta Karl Groß zu Wiesbaden gehörigen, in dafiger Gemar- tag belegenen und zu 1870 fl. taxirten Immobilien, bestehend in S Aeckern, in dem Rathhanse Hierselbst zwangsweise öffentlich ersteigert.

Königliches Gymnasium zu Wiesbaden.

Die Anfnakmepriifunge« werden Mittwoch den 19. d. Vormittags 8 Uhr vorgenommen. Anmeldungen zu denselben, »eiche unter Vorlage eines Geburtsscheines und eines Zeugnistes über den seitherigen Unterricht erfolgen muffen, wird der Unter­zeichnete an den beiden vorhergehenden Tagen in den Vormittags­stunden entgegenzunehmen bereit fein.

Wiesbaden, den 8. April 1871.

219 Oberschulrath Dr. Schwartz.

Wiesbaden, den 29. März 1871.

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Gymnasium zu Montabaur.

Das hiesige vollberechttge Progymnastum soll zu Ostern d.J. mit Genehmigung des Herrn Ministers, laut Mm-Verf. vom 11. März c., durch Errichtung der Prima zum Gymnasium erweitert werden.

Die freundliche und gesunde Lage der Stadt läßt die Anstalt auch für den Besuch auswärttger Zöglinge als geeignet erscheinen. Dieselben finden bei hiesigen Bürgern ein gutes unb billiges, von den Lehrern wohl überwachtes Unterkommen.

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Bekanntmachung.

Zufolge Auftrags König!. Amtsgerichts von hier sollen Mitt­woch den 12. April d. I. Nachmittags 3 Uhr in hiesigem Rath­hause folgende Mobilien, nämlich: 3 Schränke, 8 Kanape's, 1 Kaunitz, 6 gepolsterte Stühle, 2 Kommoden, 2 Consols, 2 Tische, 6 gewöhnliche Stühle, 1 Sessel, 1 Spiegel, 5 Bilder versteigert werden.

Wiesbaden, den 12. April 1871. Der Gerichts-Executor. 432 Klug.

Die Eltern, Pfleger oder sonstigen Angehörigen aller in der zeit vom 1. April 1869 bis ebendahin 1870 geborenen, noch M geimpften Kinder in hiesiger Stadt werden hiermit auf- -ifordert, dieselben den hiesigen Jmpfärzten in den nächsten vier in jedem Mittwoch stattfindenden Impfterminen zur Impfung lorzuführen, widrigenfalls gegen dieselben die in der Verordnung « vormaligen Landes-Regierung vom 30. August 1820 ange- kohte Strafe festgesetzt werden wird.

Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die privatim «impften Kinder am siebenten bis vierzehnten Tage nach gc-, jhehmer Impfung den Jmpfärzten in den Impfterminen zur iantrole und behufs Erlangung des nöthigen Impfscheins vor- Mhren find und das hierin Versäumte jetzt sofort nachzuholen ist.

Das Local und die Tageszeit für die Impftermine wird jedesmal « Tagblatt vorher bekannt gemacht werden.

Königliche Polizei-Direction.

;________________________________Seyfried._______

Edictalladuug.

lieber das Vermögen des Gastwirths Georg Barbieux ju Wiesbaden ist der Concursproceß erkannt worden.

Dingliche und persönliche Ansprüche daran sind Donnerstag den 20. April l. Js. Vormittags 9 Uhr persönlich oder durch einen -Hörig Bevollmächtigten dahier geltend zu machen bei Ber- Mibung des Rechtsnachtheils des von Rechtswegen einttetenden Ausschlusses von der vorhandenen Vermögensmaffe.

Wiesbaden, den 29. März 1871.

Das neue Schuljahr beginnt am Donnerstag de« 20. April c.

Der unterzeichnete Rektor der Anstalt nimmt Anmeldungen neu eintretender Schüler für alle Gymnasialklasien entgegen und ist bereit, auf gefl. briefliche Anfragen weitere Auskunft zu ertheilen.

Montabaur, den 27. März 1871. vr. Pähler. 100

Feldpolizeiliche Bekanntmachung.

Das gesetzliche Verbot, «ährend der Saatzeit die Tauben nicht ausfliegen zu lassen, wird in Erinnerung gebracht und sind die Taubenschläge bei 2 Thaler Strafe so lange geschlosien zu halten.

Zugleich werden die Eigenthümer von sonstigem Geflügel darauf aufmerksam gemacht, daß sie bei Vermeidung von gleicher Strafe solches zurückzuhalten haben, damit von denselben in Gärten und Feldern Anderer kein Schade geschehe.

Wiesbaden, den 6. April 1871. Der Bürgermeister II. _______________Coulin.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 20. d. M. Nachmittags 3 Uhr will Frau Christian Hennemann Wittwe dahier ihr in der Häfner- gasse zwischen Arnold Berger und dem Bach belegenes zwei­stöckige Wohnhaus zum zweiten- und letztenmal in dem hiesigen Rathhause versteigern lassen.

Wiesbaden, den 8. April 1871. Der Bürgermeister II. 812 _____________ Coulin.

_ Bekanntmachung.

Die dem Leihhause bis einschließlich 15. März l. I. verfalle­nen Pfänder werden Montag den 17. April l. I., Vormittag« 9 Uhr anfangend, und nöthigenfalls die folgenden Tage in dem Rathhaussaale, Marktstraße 5, dahier meistbietend versteigert, und werden zuerst Kleidungsstücke, Leinen und Betten k. ausgeboten und mit den Metallen, als: Brillanten, Gold, Silber, Kupfer, Zinn ic., geschlossen. Den 14. April können noch verfallene Pfänder ausgelöst oder die Pfandscheine über Metalle und sonstige dem Mottenfraß nicht unterworfene Pfänder umgeschrieben wer­den, indem vom 15. April bis nach vollendeter Versteigerung hierfür das Leihhaus geschloffen bleibt.

Wiesbaden, den 1. April 1871.

Die Leihhaus-Commission.

F. C. Nathan. ___________________________vdt. Beyerle.

Impfung.

Heute Mittwoch von 11—12 Uhr Fortsetzung der öffentlichen Impfung für ««geimpfte Kinder in der Schule auf dem Michrlsberg. vr. Mäckler. vr. Seyberth.