Einzelbild herunterladen
 

Montag de« 3. April

1871

18.

350

III.

II.

1000

r

70

100

hren zur

>861

)eu-

zu

935

-siel, ver- .376

4 ten gen 110 '11,

igfeit 5302

find

8019

10'

6133

mfen 6308

Hft«

große

6257

hereS

6388

. .. Edelholz-

Zusammenkunft auf der Platter Chauflee am Adamsthaler Wegweiser.

Hopfenstangen III.

IV.

Polizei-Verordnung.

-lauf Grund der §§. 5 und 6 des Gesetzes über die Ein- ührung der Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landes­heilen vom 20. September 1867 wird nach Anhörung des kemeinderathes hiermit für die Stadt Wiesbaden verordnet, »as folgt:

reste

s.

S I § 1. Die Leichen von gefallenem, sowie getödtetem krankem - Sieh find, mit den nachstehend bemerkten Ausnahmen, nur auf em Schindanger und nur von der amtlich hierzu bestellten ßerson zu vergraben.

Prügelholz,

5 gemischtes

5 Nadelholz-

12775 Stück buchene Reiser-Wellen, 500 gemischte

8) Im Distrikt Rentmauer 1. Theilr ^5 Stück fichtene Gerüststangen I. El.,

31 Raummeter buchenes Scheitholz,

3 r - ~ -

oh- cets, 884

ner- 291

Wiesbadener Tagblatt

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

Fasanerie, den 30. März 1871.

Der Königliche Oberförster.

244 ____________________________ v. Witzleben.______

Bekanntmachung.

Dienstag den 4. April l. I., Vormittags 9 Uhr anfangend, sollen in dem hiesigen Rathhaussaale 30 Stück große und kleine, ovale und runde Spiegel, mehrere mit Cristallgläser, einige hundert Fuß Gold-, Politur- und Antique-Leisten, eine Parthie Photo­graphierahmen, sechs Dutzend Thürschoner, mehrere Glasfäßchen, 1 Schreibpult mit Glasaufsatz, eine Drehbank mit Schneidzeug ein Bleizug mit vollständigem Zugehör, eine Kittmaschine, zum Farbmahlen geeignet, ein Blechofen, eine Kloppsäge u. dgl., sowie ein neues zweiräderiges Karrnchen mit Federn und einige Stück Hausmöbel gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Wiesbaden, den 29. März 1871. Der Bürgermeister II.

16397_________________________ Coulin.______

Bekanntmachung.

Dienstag den 4. April l. I. und nötigenfalls den folgenden Tag, jedesmal Vormittags 9 Uhr anfangend, lassen die Erben des verstorbenen Herrn Ludwig Gangloff von hier die zu deffm Nachlaß gehörigen Mobilien, in Tischen, Stühlen, Schrän-

Dre im §. 1 genannte Person hat für das bezeichnete keschäft von dem Eigenthümer des Viehs folgende Gebühr zu beanspruchen:

1b5) für das Vergraben eines Pferdes, eines Ochsen oder einer J Kuh 1 Thlr.,

ff. b) für das Vergraben eines Schweines, einer Ziege, eines , Schafes 15 Sgr.,

v °) für das Vergraben von kleinerem Vieh für das Stück 10 Sgr § 3- Der Eigenthümer des Viehes ist gehalten, die Viehleiche den Schindanger bringen zu lassen und der im §. 1 benannten Person hiervon Anzeige zu machen und zwar Beides längstens Innerhalb sechs Stunden nach dem Verenden des Viehes.

« Die Grube, in welcher die Viehleiche verscharrt wird, tP WM tief anzulegen und müssen über derselben mindestens . wer Fuß Erde aufgetragen werden.

. §. 5. Die Leichen von Katzen und kleineren Hunden fallen ,-ücht unter vorstehende Bestimmungen und können von dem Mgmthümer auch an einem anderen, ihm zur Verfügung stehenden tiprte vergraben werden.

§ 6. Haut, Fleisch und sonstige Körpertheile dürfen von der n11 vergrabenden Viehleiche nur dann zurückbehalten werden, venu hrerzu der Königliche Kreis-Thierarzt die schriftliche Er- ^ubnrß ertherlt hat.

it, § 7- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§. 1, 'A* Geldstrafe bis zu drei Thalern oder mhaltmßmäßrger Gefängnrßstraße geahndet.

so! Wiesbaden, 23. März 1871. König!. Polizei-Direction.

b-» _________________ ________Seyfried.

rst Edictalladung.

-^Urber das Vermögen des Bäckers Philipp Kleber zu estiebnch ist der Concursproceß erkannt wordm.

- Dingliche und persönliche Ansprüche daran find Dienstag dm «pnl l. I. Vormittags 9 Uhr persönlich oder durch cmen gehörig Bevollmächtigten dahier geltend zu machen bei Rechtsnachtheils des von Rechtswegm eintretenden utusschluffes von der vorhandenen Vermögensmasse.

er Wiesbaden, den 28. März 1871.

Königliches Amtsgericht IV,

> , Gymnasium zu Montabaur.

Das hiesse vollberechtige Progymnafium soll zu Ostern d. I. 59*? Genehmigung des Herrn Dtinisters, laut Mu-Berf. vom 619^»wMr?werden^ Errchtmg der Prima zum Gymnafium Die freundliche und gesunde Lage der Stadt läßt die Anstalt

auch für den Besuch auswärtiger Zöglinge als geeignet erscheinen. Dieselben finden bei hiesigen Bürgern ein gutes und billiges, von den Lehrern wohl überwachtes Unterkommen.

Lv^-April? beginnt am Donnerstag de«

Der unterzeichnete Rektor der Anstalt nimmt Anmeldungen neu eintretender Schüler für alle Gymnasialklassen entgegen und ist bereit, auf gefl. briefliche Anfragen weitere Auskunft zu ertheilm.

Montabaur, dm 27. März 1871. Dr. Pähler. 100

Holzversteigerung.

«m Mittwoch den 5. AprilVormittags 9 Uhr anfangend, sollen nachstehend bezeichnete Hölzer aus den Staatsforften der Oberförsterei Wiesbaden an Ort und Stelle, mit Ereditbewilligung bis zum 1. September c., öffentlich ver­steigert werden:

1) Im Distrikt Himmelswiesr

60 Stück kieferne Gerüststangen I. El., HO , II. /