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Täglich Mttck.

Wiesbadener Tagblatt.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

Ji LS. Montag den 6> März 1871.

Auszug aus den Beschlüssen des GemeinderathS zu Wiesbaden.

Sitzung vom 20. Mebruar 1871.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath vollständig.

Zu den Gesuchen:

193. des Andreas Daniel Kimmel von hier um Gestattung der Erbauung eines Gartenhauses am Walkmühlwege,

194. des Metzgers Emil Heer von hier um Gestattung der Errichtung zweier russischen Kamine an Stelle eines be­stehenden Steigschornsteins in seinem in der Weber­gasse 36 belegenen Wohnhause,

195. des Adam Westenberger dahier um Gestattung der Er­richtung eines russischen Kamins in seinem auf der Hoch­stätte 25 belegenen Wohnhause und

196. des Schuhmachers Daniel Schüttig von hier um Ge­stattung der Vornahme verschiedener Bauveränderungen in seiner in der Ellenbogengasse 5 belegenen Hofraithe soll Willfahrung unter den von Königlicher Kreisbau-Jnspection vorgeschlagenen Bedingungen beantragt werden.

197. Des Gesuch des Hoftapezrrers Louis Dams von hier um Gestattung der Erbauung eines gedeckten Eingangs zu seiner aus dem neuen Friedhöfe belegenen Gruft wird genehmigt.

198. Die Baucommission erstattet Bericht zu dem Gesuche des Landwirths und Stadtvorstehers I. Schmidt von hier um Gestattung der Erbauung eines Wohnhauses in der Hellmund­straße und wird hierauf beschlossen, zu berichten, daß unter den von Königlicher Kreisbau-Jnspection vorgeschlagenen Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwen­den sei.

199. Weiter erstattet die Baucommission Bericht zu dem Ge­suche der Kaufmann Heinrich Schlachter Wittwe von hier um Gestattung der Vornahme verschiedener Bauveränderungen an dem Hinterhause in ihrer in der Langgasse 12 belegenen Hof­raithe, sowie der Lagerung von Baumaterialien auf dem alten Todtenhofe und der Schuttabfuhr über denselben und wird nach dem Anträge der Commission beschlossen, zu berichten, daß unter den von Königlicher Kreisbau-Jnspection vorgeschlagenen Bedin­gungen und unter folgenden weiteren Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung des Gesuches nichts einzuwenden sei:

1) die nach dem alten Todtenhofe anzulegenden Fenster find außer den eisernen Traillen noch mit feststehenden Draht­gittern zu versehen; die Gesuchstellerin wird hierbei jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Stadt­gemeinde den i nterea Theil des Todtcnhofes mit einem Badhause zu bebauen gedenkt und daß alsdann keine Rücksicht auf Nichtverbauung dieser Fenster genommen werden kann;

2) Schutt und Baumaterialien können wohl über den alten Todtenhof transportirt werden, jedoch dürfen dieselben nicht unnothrg lange daselbst lagern; Kalkgruben und das Be­reiten von Mörtel ist daselbst jedoch nicht gestattet;

3) di« Stadtgemeinde behält sich vor, die Wiederherstellung der Wege und Anlagen auf dem Todtenhofe, soweit sie durch das Bauwesen der Gesuchstellerin Roth leiden sollten, auf deren Kosten vorzunehmen.

200. Sodann erstattet die Baucommisfion Bericht zu dem Gesuche des Jacob Rath jun. dahier um Gestattung der Er­bauung zweier Landhäuser und des Grabens eines Brunnens auf seiner Baustelle in der Victoriastraße und wird nach dem Anträge der Commisfion beschlossen, zu berichten, daß unter den von Königlicher Kreisbau-Jnspection vorgeschlagenen Bedingungen und unter den weiteren Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden sei:

1) daß die beiden Häuser parallel mit der Victoriastraße ge­stellt werden und 10 Fuß von den Nachbarsgrenzen und das oberste Haus 30 Fuß von der Victoriastraße entfernt bleiben;

2) daß sich Gesuchsteller dahier zu Protocoll verpflichte, die sich auf sein Bauterrain berechnenden Kosten der Anlage eines Hauptcanals in der Victoriastraße der Stadtcasse zu vergüten, sobald von den zuständigen Behörden die Anlage eines solchen CanaleS verfügt und derselbe von der Stadr- gemeinde zur Ausführung gebracht sein wird, sowie die für die Erbreiterung der fortzusetzenden Victoriastraße vor seiner Baustelle liegende Grundfläche auf die Länge dieser Bau­stelle zu erwerben und vorbehältlich des Ersatzanspruchs an die gegenüber Bauenden für die jenseitige Hälfte der Straße unentgeldlich an die Stadtgemeinde abzutreten und

3) daß Gesuchsteller die Anlage dieser Straßenstrecke genau nach Vorschrift der städtischen Baubehörde auf seine Kosten bewirkt.

201. Weiter erstattet die Baucommisfion Bericht zu dem Gesuche der Frau Secretär Schellenberg Wittwe dahier um Ge­stattung der Anlage einer Wasserleitung aus der in der Hof­raithe des Hof-Friseurs G. A. Schröder in der Webergasse be­findlichen warmen Quelle in ihre in der Wilhelmstraße No. 18 belegene Hofraithe und wird nach deni Anträge der Commission beschlossen, diesem Gesuche unter folgenden Bedingungen zu willfahren: .

1) das warme Wafier aus der Mineralquelle in dem Hofe des Hof-Friseurs Schröder in der Webergafle kann von dem bestehenden Ablauf dieser Quelle, welcher dermalen noch in den Unterablauf des Brühbrunnens stattfindet, durch das Brühbrunnengäßchen, die Spiegelgasse, die kleine Burg­straße und das Herrnmühlgäßchen nach dem neuerbauten Badha is der Gesuchstellerin geleitet werden;

2) die Leitung soll in der Spiegelgasse und kleinen Burgstraße in ihrer Hauptrichtung dem warmen Bache folgen und auf die linkseitige Gewölbwange des Bachcanals zu liegen kommen, ohne jedoch die städtische Quellwasserleitung, noch auch be- steheude Privatleitungen oder Canäle rc. zu beeinträchtigen;

3) in ihrem Niveau soll dieselbe mindestens 2 Fuß unter der Straßenoberfläche liegen und in dem Herrnmühlgäßchen auch nicht so tief gelegt werden, daß ihre ausstrahlende Wärme den benachbarten Kellern nachtheilig werden könnte;

4) die Leitung ist aus 3 Zoll weiten Steingutröhren herzu­stellen und mit so viel gußeisernen Spundröhren zu ver­sehen, als zum bequemen Ausputzen erforderlich sein werden;

5) über den Ausputzspunden find gußeiserne Einfassungsrahmen von mindestens 7 Zoll Höhe aufzusetzen, welche nach dem jedesmaligen Reinigen der Leitung wieder ordnungsmäßig