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Wiesbadener Tagblall.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

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1871.

Auszug aus den Beschiüffen des Gemeinderachs zu Wiesbaden.

Sitzung vow 6. Februar 1871.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath vollständig.

127. Z« dem Gesuche des Zimmermanns Wilh. Gail von hier um Gestattung der Errichtung eines Hintergebäudes in seiner an der Dotzheimerstraße No. 29 a belegenen Hofraithe soll Willfahrung unter den von Königlicher Kreis-Bauinspection vor- geschlagmen Bedingungen beantragt werde«.

128. Zu dem Gesuche des Zimmermanns Wilh. Gail von hier um Gestattung ber Aufstellung eines Reserve-Dampfkessels in seiner an der Dotzheimerstraße No. 29 a belegenen Hofraithe soll berichtet werden, daß gegen die Genehmigung desselben von hier aus nichts einzuwenden sei.

133. Die mit Jnscript Königlicher Polizei-Direction vom 28. v. M. zur Kenntnißnahme abschriftlich anher mitgetheilte Verfügung Königlicher Regierung, Abiheilung des Innern, dahier vom 19. December v. I., die Bebauung der Westseite der Ka­pellenstraße betr., worin mitgetheilt wird,

1) daß die Bebauung der Westseite der Kapellenstraße unter den von dem Gemeinderathe vorgeschlagenen Bedingungen, jedoch mit der Modification genehmigt worden ist, daß bei Bemessung eines 20fLßigen Abstandes der neu zu errichtenden Gebäude von der Straßengrenze der zur Anlage eines Trottoirs bestimmte Landstreifen von 6 Fuß nicht einge­rechnet wird, die Häuser daher von der jetzigen Straßen­grenze 26 Fuß abzurücken sind und

2) daß dem Gesuche der Bauluftigen, geschlossene Bauten zu errichten, mit Rücksicht auf den Character der Straße und im öffentlichen Interesse, den weitergehenden Anträgen der Bewohner der Ostseite der Kapellenstraße aber in Anbe­tracht der Bestimmimgen der Bauordnung vom 22. No­vember 1826 nicht habe entsprochen werden können, gelangt zur Kenntniß der Versammlung.

134. Desgleichen die mit Jnscript Königl. Polizei-Direction vom 27. v. Mts. zur Kenntnißnahme abschriftlich anher mitge­theilte Verfügung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, dahier vom 19. December v. I., die Neubauten des Hofrathes Dr. Pagenstecher dahier betr., worin Königliche Regierung hin­sichtlich der Bauten, welche an der Kapellenstraße errichtet werden sollen, auf den Erlaß gleichen Datums, die Bebauung der West­seite der Kapellenftraße betr., mit dem Bemerken Bezug nimmt, daß die Anlage eines Trottoirs lediglich in Folge der projectirten Bauten erforderlich werde und die bezüglich dieser Anlage von dem Gemeinderathe gestellte Bedingung daher gerechtfertigt er= scheine, daß dagegen für die Bauten an dem von der Kapellen­straße abzweigenden Pfade eine Erweiterung und anderweite Herrichtung des letzteren nicht nothwendig sei und das hierauf gerichtete Verlangen des GemeinderatheS dahier eine Berück­sichtigung nicht finden könne.

136. Auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters, die Communal- steuer-Erhebung pro 1871 betr., wird beschlossen, bei Aufstellung der dieslährigen Communalsteuer-Heberolle die ledigen Dienst- boten, ledigen Handwerksgesellen, einzeln stehenden Taglöhnerinnen, Nahennnen, Büglerinnen, Wäscherinnen, vorübergehend hier .in

Arbeit stehenden Taglöhner, sowie die Schüler und Zöglinge, welche 1 Thaler und weniger als 1 Thaler Klassenfteuer pro Jahr bezahlen, von der Comumnalsteuer frei zu lassen.

139. Die am 6. l. Mts. in dem städtischen Walddistrikte Langenberg abgehaltene Holzversteigerung wird auf den Gesammt- erlös von 1071 Thaler genehmigt.

Wiesbaden, den 14. Februar 1871.

Für diesen Auszug: _____Joost, Bürgermeiftertigehülfe.

Zur Zeit find in nachbenannten Straßen und Häusern die Pocken ausgebrochen:

Dotzheimerstraße 12, Helenenftraße 10 (Htrh.), Hochstätte 17, Langaafse 16, 43 (im abge­schlossenen 3. Stock),

Lehrftraße 8 (Hinterh., allein­stehendes Gartenhaus),

Ludwigstraße 2, 4, 7, 11, 12, Louisenstraße 35 (Hinterh.), Metzgergasse 4, 33, An Erkrankungen find zur An im Ganze« bis heute . .

Es starbm von dm angemeldet Es genasen bis jetzt . . .

Marktstraße 12 (Hinterhaus), 23 (Hinterh.),

Moritzstraße 4 (im abgeschlos­sene« 2. Stock),

Röderstraße 6,

Steingasse 31 (Hth. rechts).

Faulbrunnenstraße 3 (Htrh.), Schwalbacherstraße 45 sind von Pockeninfection frei.

ttdung gekommen 1 neuer Fall, .......191

! Personen. . 31

. . . . . 93 124

Bleibt Bestand an Kranken . . 67.

Wiesbaden, den 14. Februar 1871.

Der Kgl. Polizei-Director. Der Kgl. Kreis-Physikus.

____"Seyfried._____Dr. Bickel.__

Vorladung.

Die Adjudikation der consolidirte« Stadt- und Feldgemarkung Wies­baden betreffend.

Zur Adjudikarions-Berhandlung wird hiermit Termin auf Don­nerstag bett 2. März d. I. Vormittags 9 Uhr in dem Saale des hiefigen Rathhauses angesetzt.

Sämmtliche Guts- und Gebäude-Eigenthümer der Stadt- und Feldgemarkung Wiesbaden werde« unter Zustellung der Güter­zettel und der über die Gebäude, Hofraum und Gartenflächen besonders ausgefertigten Zeichnungen zu dieser Verhandlung vor- geladen, um dabei jede Beschwerde, welche auf die vollzogene Güter-Consolidation, oder die Stadt- und Wald-Bermeffung irgend wie Bezug haben mag, vorbringen zu können.

Bezüglich derjenigen Eigenthümer, welche in diesem Termine keine Beschwerden Vorbringen oder anmelden,. wird angenommen, daß sie der Ausführung der Consolidation und der Vermessung ihre Zustimmung geben, und daß sie die Lagerbücher, Karten, Güterzettel und das Verzeichniß über den Zuviel- oder Zuwenig- Empfang als richtig anerkennen.

Solche Interessenten, welche persönlich zu erscheinen verhindert find, können sich durch mit gerichtlich beglaubigten Vollmachten Versehene vertreten lassen.

Zu bat Güterzetteln wird erläuternd bemerkt, daß dieselben nach der gesetzlichen Vorschrift nur den Besitzstand enthalte«, wie