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Wiesbadener TsgdlaiL.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

I a7 Dienstag den 3. Januar 1871.

Bekanntmachung.

Kapitalanlagen bei der Naffauischen Landesbank und Nassauischen Spar­kasse betr.

Mit dem 31. December d. I. hört die Annahme von zu 4'/«°/° verzinslichen Sparkasse-Kapitalien und von zu 4° o verzinslichen og. Darlehen auf kurze Zeit bei der Nassauischen Landesbank auf.

Dagegen werden bei unserer Hauptkasse nach den Bestimmungen ,es Regulativs vom 15. Juli d. I. über Verwaltung der Nas- auischen Landesbank u. Nassauischen Sparkasse vom 1. Januar k. I. 16 angenommen:

a) Sparkasse-Einlagen von 1 Thlr. bis 400 Thlr. zu 4°,» verzinslich, auf ein Sparkassebuch Lit. A.

b) Sparkasse-Einlagen von 1 Thlr. bis 10,000 Thlr., zu S°o verzinslich, auf ein Sparkaffebuch Lit. B.;

. c) Einzahflrngen zum Zwecke des Bezugs von zu 4 Wo ver­zinslichen (kündbaren) Obligationen der Naffauischen Landes- bank (Lit A.) in Appoints von 50, 100, 200, 500 und 1000 Thlrn.

d) Einzahlungen zum Zwecke des Bezugs von zu 5°/o ver­zinslichen Obligationen der Naffauischen Landesbank (Lit B.) in Appoints von 50, 100, 200, 500 und 1000 Thlrn.

Die halbjährigen Coupons der sub c und d erwähnten Obli­gationen werden am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres bei der Hauptkasse und sämmtlichen Agenturen der Nassauischen Landes­bank und diejenigen der 5°/otgen Obligationen (pos. d oben) außerdem in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild und Söhne daselbst, nach einem mit diesem Bank­hause getroffenen Uebereinkommen, eingelöst.

Sämmtliche Agenturen der Naffauischen Landesbank find ermäch­tigt, Sparkasse-Einlagm bis zu 400 Thlr. auf Sparkaffebücher Lit. A. und Einzahlungen bis zu 2000 Thlr. zum Zwecke des Bezugs 41/i°/otgei Obligationen der Landesbank (Lit. A.) gegen Aushändigung der vorschriftsmäßig aufgedrucktes Formular aus­zufertigenden Jnterimsicheine anzunehmen.

Wiesbaden, den 29. December 1870.

Direktion der Nassauischen Landesbank.

___Olfenius._________219

Bekanntmachung.

Auf Grund der Genehmigung des Herrn Handelsministers wird gemäß der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 26. November 1869, betreffend die Eichungsbehörden, zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, daß zu Wiesbaden vom 1. Januar 1871 ab ein Communal-Eichungsamt errichtet und demselben

1) die Befugniß ertheilt worden ist, Prüfungen, Berichtigungen und Eichungen von Längemaßen, Hohlmaßen, Handelsge­wichten und Waagen nach den Vorschriften der Maß- und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. Au­gust 1868, der Eichordnung vom 16. Juli 1869, der dazu erlassenen Instruktion vom 10. December 1869, der Eich- gebühren-Taxe vom 12. December 1869 und den zugehöri­gen Nachträgen, auszuführen und durch den Amtsstempel zu beglaubigen, sowie

2) die Rechte und Pflichten der seitherigen fiscalischen Eichstelle zu Wiesbaden in Betreff der Eichung und Stempelung

derjenigen Maße und Gewichte von dem bezeichneten Zeitpunkte ab zugefallen sind, welche bis zum 1. Januar 1872 in der bisherigen Beschaffenheit zulässig bleiben.

Die für Eichung von Längemaßen, Hohlmaßen, Handelsgewich­ten und Waagen Hierselbst bestandene fiscalische Eichstelle ist vom 1. Januar 1871 ab geschlossen. Auf die fiscalische aichstclle Hierselbst findet diese Bestimmung keine Anwenvung.

Wiesbaden, den 31. December 1870.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Communal-Eichamt Hierselbst mit dem heutigen Tage in Wirksamkeit tritt. Als Eich­meister ist der Mechanik»-; Nicolous Kilian hierselbstangenommen und verpflichtet worden; die Funktionen eines Vorstehers und Rendanten des Communal-Eichamts sind dem Bürgcrmcistcrei- Secretär Brockmann übertragen. Das Eichamtslokal befindet fich wie seither im alten Rathhause, die Zahlung der Eichgebühren hat in dem jetzigen Rathhause, Zimmer 'Nr. 17, zu erfolgen.

Wiesbaden, den 2. Januar 1871. Der Bürgermeister. ______Lanz.

Edictalladung.

Ueber das Vermögen des Jnstitütvorstehers Heinrich Lindner zu Wiesbaden ist der Concursproceß erkannt worden.

Dingliche und persönliche Ansprüche daran sind Dienstag den 24. Januar l. Js. Vormittags 9 Uhr persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten dahier geltend zu machen bei Ver­meidung des Rechtsnachtheils des von Rechtswegen eintretenden Ausschlusses von der vorhandenen Vermögensmasse.

Wiesbadm, den 17. December 1870.

28_______Königliches Amtsgericht rv.

Bekanntmachung.

Die dem Leihhause bis einschließlich 15. December 1870 ver­fallenen Pfänder werde« Montag den 16. Januar l. I., Morgens 9 Uhr anfangcnd, und nöthigenfalls die folgenden Tage in dem Rathhaussaale, Marktstraße 5 dahier, meistbietend versteigert und werden zuerst Kleidungsstücke, Leinen und Betten rc. ausgeboten und mit den Metallen, als: Brillanten, Gold, Silber, Kupfer, Zinn rc. geschlossen. Den 13. Januar können noch verfallene Pfänder ausgelöst oder die Pfandscheine über Metalle und sonstige dem Mottenfraße nicht unterworfene Pfänder umgeschrieben werden, indem vom 14. Januar bis nach vollendeter Versteigerung hierfür das Leihhaus geschloffen bleibt.

Wiesbaden, den 2. Januar 1871.

Die Leihhaus-Commission.

F. C. Nathan. _______________________________________vdt. Beyerle.

Bekanntmachung.

Die am 29. d. Mts. im Herzoglichen Park bei der Platte abgehaltene Holzversteigerung hat die Genehmigung erhalten. Die Ueberweffung des Holzes und Beginn der Abfahrt desselben erfolgt Mittwoch den 4. Januar 1871.

Platte, den 30. December 1870.

Der Herzogliche Oberförster. 199 Köpp.