Wiesbadener Tagblalt
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden._________________________
HjoK Montag den lÄ. Seplember
1870.
Bekanntmachung.
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Bekanntmachung.
Säuimtliche der Herren Offiziere und Militär-Beamte, welche
Vereins-Lazarethe« oder Privat-Pflege befinden, haben sofort, spätestens bis Dienstag, als den 13. d. M, Vor-
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<\« Kaiserslautern ist die Rinderpest ausgebrochen.
5» ^olae dessen bringen wir hiermit folgende Vorschriften des ----. «Les-Gesetzes vom 7. April 1869 und der hierzu erlafienen raße & MMon vom 26. Mai 1869 behufs genauester Nachachtung
N allgemeinen Kenntniß und verordnen gleichzeitig wie folgt:
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Ist. Hei, 7. le.
1) Die Ein- und Durchfuhr
a, aller Arten von Vieh, .
b. aller vom Rinde stammenden thierischen Theile trt frpchem oder trockenem Zustande (mit Ausnahme von Butter, Milch oder Käse),
c. von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialten, von gebrauchtem Stallgeräthe, Geschirr und Lederzeug, . ., ~ , .. ,,,,
d. von unbearbeiteten (beziehungsweise lernet Fabrrkwäsche unterworfenen) Wollen, Haaren und Borsten,
e. von gebrauchten Kleidungsstücken für den Handel, über die Südgrenze des diesseitigen Regierungsbezirks von Aßmannshausen bis Frankfurt a. M.
ist unbedingt verboten.
2) Personen, deren Beschäftigungen eine Berührung mit Vieh mit sich bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Personal, dürfen die vorbezeichnete Grenze des diesseitigen Regierungsbezirks nur bei Frankfurt a. M., Hochheim, Biebrich und Rüdeshetm überschreiten und müssen sich dort einer Desinfection unterwerfen.
3) Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nut der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Ortspolizeibehörde behufs Untersuchung durch den Krers- Thierarzl und Mittheilung des Falles an den Landrath Anzeige zu erstatten.
Die Unterlassung schleunigster Anzeige hat für den Viehbesitzer selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kommen läßt, jedenfalls dm Verlust des Anspruchs auf Entschädigung für die ihm gefal-. lenen oder getödteten Thiere zur Folge.
4) Die Ortsbehörden werden hiermit augewiesen, sämmtliche, dm diesseitigen Regierungsbezirk passirende Viehtransporte einer sorgfältigen kreisthierärztlichen Untersuchung zu unterwerfen.
i , Wird hierbei die Rinderpest oder auch nur der Verdacht der- ielbm constatirt, so ist nach der angeführten Instruction zu ver- > ichren.
Aner thierärztlichen Untersuchung bedarf es nicht, wenn der Transporteur ein längstens 48 Stunden vorher ausgestelltes, M Gesundheitszustand des Viehes bescheinigendes Attest einer ' "Hörde eines Bundesstaats vorweist.
Wiesbaden, den 31. August 1870.
.___Königliche Regierung.
Krankenwärter können sich melden Schwalbacherstraße 2.
”L Königliche Lazareth-45ommission.
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407
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640
32 87
3) -
360
44 96
4) -
57 81
5) -
v. Sänger, Oberst.
Bekanntmachung.
Mittwoch den 14. September b. Js. Nachmittags 3 Uhr werden die dem Carl von Schultes von Meiningen, dermalen in Wiesbaden, gehörigen in hiesiger Gemarkung belegenen Grund
Heinrich Wintermeyer und Jacob Wilhelm Heus (tax. zu 500 ft);
Acker „Weidenborn* lr Gew. zw. Wilhelm Thon und und einem Weg, gibt 49 fr. 2 hll. Zehnt-Annuität (tax. zu 350 fl.);
Acker „Zweiborn" > 4r Gewann zw. Wilhelm Fuhr und Philipp Daniel Momberger, gibt 7 kr. Zehnt- Annuität (tax. zu 100 ft.);
Acker „Vor dem Ochsenstall* 3r Gew. zw. einem Weg und Friedrrch Brand, gibt 10 kr. 2 hll. Zehnt- Annuität (tax. zu 150 fl.);
449 Acker „Bei Erkelsborn* lr Gewann zw. Georg Ludwig Schweisguth und Friedrich Seilberger, gibt 33 kr.
2 hll. Zehnt - Annuität (tax. zu
mittags 10 Uhr, sich im Bureau des hiesigen Reserve-Lazareths, Schwalbacherstraße 2, schriftlich anzumelden.
Die Meldung muß enthalten:
Vor- und Zunamen, Charge,
Ta/des Eintreffens in Wiesbaden, Art der Verwundung, Name des beh. Arztes und genaue Bezeichnung der Wohnung.
Die resp. Quartiergeber werden gebeten, den Herren Offizieren und Beamten hiervon Kenntrnß geben zu wollen und bie neu eintreffenden Herren auf quasionirte Meldung aufmerksam zu machen.
Wiesbaden, den 10. September 1870.
Das Garmson-Commando.
stücke und zwar:
Laus. Mchengehalt. No. Beschreibung der Immobilie».
No. Mg. Rth. ®d). er88um^|t|c ^nter ter Wellritzmühle* 2r Gewann, südlich dem Bach zwischen SSeinridj Wintermeyer und Jacob
200 fl.), im Rathhause Hierselbst zwangsweise öffentlich meistbietend ver- ftClQCTt.
Wiesbaden, den 5. August 1870. n
27 Königliches Amtsgericht n
Edictalladung.
Ueber das Vermögen des Glasers Ferdinand Schmidt zu Wiesbaden ist der Concurvproceß erkannt worden.
Dingliche und persönliche Ansprüche daran sind Donnerstag den 6 Stober l. :J. Vormittags 9 Uhr persönlich oder durch
