Wiesbadener Tagblatk.
IMk,ü| Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
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Dienstag den 26. Kli
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Wegen des Vutz- und BcttSgeS erscheint die nächste Nummer d. Bl. Donnerstag den 28. und beliebe man für diese Nummer bestimmte Jnse- r-lle gefl. im Lause des heutigen Vormittags acheben zu wollen. Die Expedition.
Der Königliche Oberförster, v. Witzl eben.
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3) bisher
eglidti tifdjt, 2ß
§: 1.^.unb §• 11 d!lses Gesetzes zu vergütlgK sobald und insoweit r.ttiwnt'^r'b Über 4 Meilen von ihrem Wohnorte
entfernt werden, b) t>te Handarbeiistage tnueryjlb Monatsfrist bftt zehnten 4.he:l ter Gesamnitbeoölkerung bvr aufaebot neu Gemeinte überstehen; c) die Gespannarbeiistage in derselben Frist über dte doppelte Zahl der vorhandenen Gespanne hinaus- gehen j
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ttr bte Emquartierung mit Verpflegung außer der gesetzlichen Enuchädigling von 5 Sgr. pro Mann und Tag keine wettere besondere Vergütung aus der Stadt. ka,se zu (eilten;
für Fuhren keine weitere Vergütung zu leisten als die gesetzliche und
bei den Einquartierungen der Offiziere und Chargen wie
u-s del: m . Gras-Versteigerung
Mi Du, Versteigerung der diesjährigen Crescenz von den Do-
I) D-nncrstag den 28. JuliVormittags 9 Uhr ‘ I anfaugend,
reift» i!P "n Dislnkten Müllertwies, Gickelsberg und Kessel.
WR.E"'U»lvlatz am Holzhack?rhäu§chen.
;(feuiw Freitag den 29. Juli c., Vormittags 9 Nhr 9it anfaugend,
Wl|eiM3^tCn ^ltenweiher, Entenpfuhl, Höllkund, Nabengrund, 2L an bfr deichtweißhoble.
-—'T den 30. Juli <•., Vormittags 9 Uhr «fli sämnu^n!??1?6-1'"; Schwarzb?chwiese und Johannjustewiese rc. Sberg ktwi.se. P'6 °Ur btr Nmburger Chaussee an ter Schwarz-
“rt'“in t,n ltOTi"'“ ”
tt«,« WWttH Fasanerie, den 18. Juli 1870.
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:c. 22.
.. 95 a . Bekanntmachung.
«^Äittmit h; ^nhberatbsbeschlusses vom 16. l. Mts. bringe ich ^jl, ^g; SL'Mltetenbcn BenimmnnM des Gesetzes vom VlCr^r Mgemei'n.n 'stenm^ß • ^^^^lciftungen und deren Vergütung 7, W h für* bt?<si*k’fC” ^folgt keine Dergütigung:
; SiitSrn® .^rui?d frs Naturalquartiers für Offiziere, mot K,T CL'K 0I,nid>afhn 1:nb Pferde, sowohl der „ -* «*» ™f «*«-
S ?C,tf»un9 tet erforderlichen Wegweiser, Boten, solche Untl, fcJI’"sl('r Tran-portmit'el, sofern . Fortichasfung der Bestände eines Magazins Gestellung l'cnu^ werden; ingleichen für die fotbfÄ;£ rum Wege- und Brückenbau und zu crforl.r|t;*',d?fm Arbeiten für vorübergehende Zwecke Doch fittb '-Nanuichiften und Gespanne.
auch diese Leistungen und zwar nach Vorschrift de-
3> sür die Ueberweisung von disponiblen oder leer stehenden Gebauten zur Anlegung von Magazinen und i'azarethen sowie Mienigcrt Räumlichkeiten, welche für Wachen' Haiitwerksstätten und zur Unterbringung von Militär^ e, ■ tCnOif?r0ltK’rli^ ,inb; ferner für die Gewährung freier Plätze und unbestellter Grundstücke — bis -ur > ^^^estellung — zu Lägern und BivouakS, zu den Uebungen der Truppe» und zur Aufstellung der G>schütze und Fahrzeuge. “
8 9. Für die Rati'.raloerpflegung an Offiziere, Militär- ^mIShrtlinD .Solt'atf.n'?,.e auf Märschen und in fian-onnirungen i «rx'n I"UB' ,n,o,oett b‘e Verpflegung nicht aus Maga« z neu stattfinden kann, wird den Gemeinden resp. Quaniirträ lern etne Ent chadigung gemährt, pro Kopf und Taa, 3
a) wenn das Brod aus den Magazinen in natura empfangen werden kann, von 3 Sgr. 9 Pf . Pl d “
b) wenn auch daS Brod vom Quartierträger verabreicht werden mutz, von 5 Sgr.
trowlS-1?' Stx ^Eitze wird gutgethan, wenn bei eiligen Marche», bei Bemchung dir Eisenbahn und ähnlichen Beran, las,ungen, nur cm 4.heil der Verpflegung, z. B. das Mirtaas« essen allein oder eine Abendmahlzeit und das Frühstück allein £?* «** b* »WH M für * „SS“ S benimmt, datz der Linquartterte — sowohl der Offizier und Beamte, als auch der toolbat — sich in der Regel mit dem ^.qche ,seines WtnHs zu begnügen bat. Bei etwa vorkominenden O^em^chch mutz demselben dasjenige gewährt werden, was er na« dem Berpflegungsregulano bet einer Verpflegung aus dem Magazine zu lotdern berechtigt sein würde.
. § ,l'f" Vorspann, soweit er nach §. 3 ad 2 nicht
"V“ *e9>fn iit-Jirtben tic für Fnedenszeiten gesetzlich bestehenden Vergüttgungs-Sätze Anwendung.
Sodann hat der Gemeinderath in seiner Sitzung vom 16 l M.
Wetter bechlossen: '
den StabSoffisier für 6 Mann,
„ Hauptmann „ 4
, Vieutenmt „ 3 , und
„ Feldivebel , 2
zu rechnen.
Wiesbaden, den 19, Juli 1870. Der Bürgermeister.
Lanz.
Diejenigen in hiesiger Stadt lebenden Familien eingezoqener Mm- und Landwehr Mannschaften, welche einen gewtzuchen An- auf Unterstützung machen zu können glauben,' wollen sich bet ter unterzeichneten Behörde melden.
LT| Wiesbaden, 25. Juli 1870. König!. Polizei-Direction.
______________________________ Seyfr ied.
