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1870

Mittwoch gen 6. Juli

35Wmd ausnahmsweise vier bis fünf Jahren sind tut Bezirke bet Provinz Hessen-Kassel und den angrenzenden Bereichen für dreses ^Zahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt Äorden und zwar: ,

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Melsungen, Cassel.

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Polizei-Verordnuug.

2716 Auf Antrag des hiesigen Magistrats wird hiermit Grund der

5 und 6 des Gesetzes über die Einführung der Polizei- -"sÖTverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vsm 20. Sep- V^'tcmber 1867 verordnet, was folgt:

Bekanntmachung.

Donnerstag den 7. Juli d. I. Nachmittags 3 Uhr wollen die Erben der verstorbenen Frau Johann Regler 2r, Elisabeth, geb. Chollet von hier, nämlich Herr Karl Beckel von hier, Frau Johann Ohlbach, Karoline, geb. Fritz, von Rüdesheim und Frau August Bischoff, Pauline, geb. Beckel, aus Philadelphia ihre ge­meinschaftliche Hofraithe Ro. 5940, 5942, 5946 und 5947 deS Stockbuchs, bestehend in einem zweistöckigen Wohnhause 35' lg. 29' tf. nebst Hintergebäuden und 32 Rukhen 87 Schuhen Hof­raum und Garten, belegen in der Schachtstraße dahier zwischen Mathias Sänger Wittwe und Bernhard Unkelbach, in dem Rathhaussaale Hierselbst abtheilungShalber versteigern lassen.

Wiesbaden, 30. Juni 1870. Der Bürgermeister-Adjunkt. 13343 Coulin.

Bekanntmachung,

den Remonte-Ankauf pro 1870 betreffend.

-um Ankäufe von Remonten im Alter von vorzugsweise drei

Bekanntmachung.

Donnerstag, den 7. ds. Mts. Vormittags 11 Uhr will Frau August Kräckmann Wwe. von hier in ihrem Hause Nerostraße42 Hierselbst ein guter Zugpferd, ein Schneppkarrn, ein Pflug, eine Egge, eine Karrnscheere, Pferdegeschirr, Ketten und sonstige Oeconomiegeräthe rc. gegen gleich baare Zahlung versteigern lassen.

Wiesbadm, 5. Juni 1870. Der Bürgermeister-Adjunkt.

1 Coulin.

Bekanntmachung.

Zufolge Verfügung Königl. Regierung sollen folgende Domanial- Grundstücke in der Gemarkung Biebrich-Mosbach Freitag den 8. Juli, Morgens 10 Uhr beginnend, in dem Rathhause zu Mosbach öffentlich versteigert werden:

a) No. 733 der Zumessung: 1 Morgen 30 Ruthen 43 Schuh Acker im Rheinfeld 6. Gewann zwischen der Rheinhütten­gesellschaft und der Domäne;

b) 714 der Zumessung: Acker in der Untersalz zwischen dem Pfarracker und Wilhelm Schneider.

Bemerkt wird hierzu, daß um 12 Uhr neue Bieter nicht mehr zugelassen «erden und die Versteigerung nur unter Denjenigen fortgesetzt wird, welche bis dahin Gebote eingelegt haben.

Die weiteren Verkaufsbedingungen liegen dahier zur Einsicht offen.

Wiesbaden, 22. Juni 1870. Königl. Domänen-Rentant.

297 Reichmann.

10.

11.

12.

13.

15.

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Gericht anzumelden.

Wiesbaden, den 24. Juni 1870.

Königliches Amtsgericht V.

Marburg, Aiegenhai«, Rotenburg,

Wiesbadener Tagblalt

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

16. ,,

17.

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131 Die von der Militär-Kommission erkauften Pferd, werden arfyur Stelle abgenommen und gegen stempelpflichtlige Quittung lÄofort baar bezahlt.

Pferd«, deren Mängel den Kauf gesetzlich rückgängig machen, ind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der n griämmtlichen Unkosten zurückzunehmen. Der Verkäufer ist ferner 12i»erpstichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke, rindslederne krense mit eisernem zweckmäßigen Gebiß, eine starke Kopfhalfter »on Leder oder Hanf mit zwei, mindestens sechs Fuß langen 14 starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

111 Berlin, den 7. März 1870.

KWI Kriegs-Ministerium, Abtheiluug für das Remonte-Wesen. gez. von Schön. von Buddenbrock.

§. 1. Die Trinkhalle am Kochbrunnen und in der TaunuS- IZfftraße bleibt während der Kurzeit vom 1. April bis 30. Sep- "TTtem6er jeden Jahres in den Frühstunden von 6 bis 8 Uhr von - 'dem allgemeinen Verkehr ausgeschlossen und nur für diejenigen .^Personen reservirt, welche Brunnen trinken.

§. 2. Während der im §. 1 angegebenen Zeit darf in der n .Trinkhalle nicht geraucht werden.

.X §. 3. Übertretungen vorstehender Pharagraphen werden mit ^Geldbuße bis zu drei Thalern oder im Unoermögensfalle mit " .^entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.

io« Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

Wiesbaden, 30. Juni 1870. Königl. Polizei-Direction.

________________________________S-»s,i-d.

M Edictalladung.

fieber das Vermögen des PH. Schuhmacher zu Wiesbaden .ojiiift der Concursproceß erkannt worden.

Dingliche und persönliche Ansprüche daran sind Dienstag den -^19. Juli l. Js. Vormittag- um 9 Uhr persönlich oder durch nilie »einen gehörig Bevollmächtigten dahier geltend zu machen bei x H^Vermeidung der Rechtsnachtheils des ohne Bekanntmachung eine- 13669

Präklusivbescheids von Rechtswegen eintretenden Ausschlusses von der vorhandenen Vermögensmasse.

Wiesbaden, den 17. Juni 1870.

25 Königl. Amtsgericht IV.

Aufforderung.

Den Nachlaß des Joseph Rückert von Wiesbaden betr.

Behufs Richtigstellung des Inventars werden alle Diejenigen, welche Forderungen an de» Nachlaß des am 25. Februar d. I. hier verlebten Franz Joseph Rückert geltend zu machen haben, aufgefordert, solche binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten