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Donnerstag, 1. Oktober 1814.

lkli^Mderpflichtete doch nicht ohne weiteres von dem Ver- »itzlc' sondern zunächst ist er nur gegen die Folgen der btutiu Tägigen Lieferung geschützt. Es kann also keine Kon- bftL«Jfrafe und kein Berzugsschaden von ihm verlangt ff ^ ' s? lange das Hindernis besteht (8 286 BGB.). Sobald ^seitigt ist, ist er zur Lieferung verpflichtet, ohne iitjljjv **»«& ob sich die Transport- oder Produktionskosten ^ u fer ' er ^ t haben. Diese Gefahr trägt eben der Ver­di, ' Erweist sich das Hindernis aber als ein hsjch, j- 0 dies die Befreiung von der Lieferungs-

^ E Sief Ut ^° Ise (§ 275 BGB.). Das gleiche gilt dann, wenn dez« lerung zu einem bestimmten Termin als Bedingung ^UiJ» Q ®^. galt. Eine dauernde Behinderung, also Er- d»r^ «-Unmöglichkeit, liegt nur dann vor, wenn in abseh- d»

eE Seit Olt:

an die Erfüllung überhaupt nicht mehr gedacht wer-

tit versteht sich von selbst, dag in diesem Fall auch

!«k «^aleistung, also beim Kaufvertrag die Verpflichtung iill^^'^ahlung, wegfällt (§ 323 BGB.). Bei teilweiser Er- tteHpg ^Möglichkeit tritt prozentuale Kürzung des Kauf-

e ,n.

^Utio E'^chten ist aber in allen diesen Fällen, daß die Er- ^»hen , E 'ner rein tatsächlichen Behinderung mu fe- Sie ist also namentlich dann keine entschuld- to ctln de lediglich auf dem Fehlen von Geldmitteln be- also der Verkäufer aus diesem Grund keine Ware V , ^nn, selbst wenn die Geldknappheit als unmittel- lih des Kriegszustands eintritt. Aus diesem Grund hh WM nicht rechtzeitiger Zahlung von Geldschulden ^istiscl Verzug des Schuldners ein, das heißt: Im

nhum ' öinn ^ Nichtzahlung, so entschuldbar sie wirt- moralisch sein mag, nicht entschuldigt. Eine bDtl Geldschulden ist daher nur durch ein besonderes ^ekl'x solches ein Moratorium einführt, möglich. An le ifeir e,ne§ Moratoriums, dem neben manchen Vorzügen °t auch schwere Nachteile anhaften, hat die Bundes- vom 7. August d. I. den sogenanntenge- Zahlungsaufschub" gesetzt. Der Unterschied vom lebe & r J Utn besteht darin, daß der Zahlungsaufschub nicht e 4° erun 8 unterschiedslos von selbst ergreift, sondern nur Vig h^berungen, hinsichtlich deren ein ausdrücklicher An- 8 hverklagten oder nichtverklagten Schuldner bei Ge- " bet ^ lvird. Der einleuchtende Vorteil dieser Regelung k ^ bie Anregung zur Nichtzahlung fülliger Schulden, ' Ot «to Ö ° n durchaus zahlungsfähigen Personen aus einem dnj. E uim entnommen würde, hier wegfällt. Auch der 8 SU .?^leil für den späteren Kredit des Schuldners, der ^iss^?°bagang zum Gericht macht, um sich den Zahlungs- 5gv verschaffen, sollte nicht zu sehr überschätzt werden. Simn ° ercit§ erwähnt, trifft die Gefahr der veränderten mr lediglich den Käufer.

Für den Detaillisten und den Grossisten,

Warenbestellungen gemacht hat, gibt es kein Mittel, Aufträge wegen Entwertung oder Unver- e* des Artikels (3. B. Luxus- und Modewaren) zu !t|| §tet Cen ' ! ®' cit der Verkäufer sich auf die Lieferung ein- d ^ Und bietet er dem Käufer die Ware an, so muß die- U, ubriehmcn, während andererseits der Lieferant nach - Gesagten gegen Schadensersatzansprüche des Be- ' ist, mcnn er infolge des Kriegs an der Liefc-

- tili--

^uuchlich behindert ist. Dieser Rechtszustand ist aller-

ein --an welchem letzten Endes

tz?.'m»oerpsuchtung vangen bleibt, hart; indes erscheint

Detailhandel gegenüber, ^se n-x ^-Verpflichtung hängen b

dem Gesetzgeber wirtschaftlich immer noch als das ^oiliig ^drl. Der Gesetzgeber nahm wohl an, daß beim immer noch eine relative oder spätere Verwer- '°»sfc^'chkeit für die Mare gegeben sein werde, welche für °kllkif"°kckanten oder Grossisten nicht besteht. Eine Risiko- sich?? zwischen, dem Lieferanten und dem Besteller, welche VJ 1 ?'!) erscheinen könnte, ist im Gesetz nicht vorgesehen;

x darf man hoffen, daß aus Gründen der Kulanz ?%{&<? Lieferanten in der jetzigen Zeit keineswegs gleich- UtttHj Fortsetzung der späteren Geschäftsverbindung die E ung zahlreicher Aufträge auf Grund beiderseitiger r^kst-ss.rständigung sich ohne große Schwierigkeiten wird I>^«bo lassen. Selbstverständlich bleiben vertragliche 'e, jungen, welche eine anderweite Gefahrverteilung vor- > %,'l^n für Streik, Krieg, Waagonmangel) unberührt, tzxg drm oben Gesagten (§ 323 BGB.) fällt bei dauern- ^ngsunmöglichkeit die Verpflichtung zur Gegen-

Ausnahme besteht jedoch für daS Mictrecht.

,f ( biiM, ^wähnten Grundsatz wurde z. B. ein Mieter, wel- ^'uberufung zum Heer (oder als Ausländer durch ^ QlI§ dem Festungsbezirk) an dem Einzug oder b Wohnung verhindert ist, von der Verpflichtung tp Ayz,?^hlnng befreit sein. 8 652 BGB. statuiert aber C^iete n e zugunsten des Vermieters: Der Mieter mutz v '§ni *°Hcn, auch wenn er schuldlos an der Ausübung "wehenden Gebrauchsrechts verhindert ist. Der Ver- üch lsdiglich das anrechnen lassen, was er durch

v ^r^ E ?uch der 'Mietsräume an Aufwendungen erspart Verwertung erlangt. Auch das beson-

K ^"sisrecht aus 8 570 BGB. ist den zum Kriegs- > °lls"vn Militärpersonen nicht gegeben, wenn die ">cht mit einem Garnisonswechsel verbunden ist, als Voraussetzung für dieses außerordentliche welches übrigens auch Beamten zusteht, eine iÄn verlangt. Ist andererseits der Vermieter durch ^ Beschlagnahme der Mietsache im Krieg zur Er- "siz ^erstände, so fällt auch die Verpflichtung des V. 1 Zahlung des Mietzinses weg. sSchlutz folgt.)

Deutsches Neich.

BundcSratsbeschlüsse. Berlin, 30. Sept.

t *it re| V n cer heutigen Sitzung des Bundesrats wurde S-i\ Gattung des Jahresberichts der Gewerbeaufsichts- ^0t^ E l0l4 Beschluß gefaßt und dem Entwurf einer J Utl0, betreffend Zahlungsverbot gegen England, ^teilt.

h ni * 0,i#n des Bischofs von Osnabrück. In Osna-

j, vorgestern die feierliche Inthronisation und Kon- \>i«hr fl ^° f§ Berning statt.

Vit ^ c *Ufi r _ l| 5 c Staatsangehörige vom Schulunterricht in '. 8^ dst "^'geschloffen. Wie derStaatsanzeiger" hört,

Württembergische Unterrichtsverwaltung ange-

krj. ??8chörige der mit Deutschland und Österreich, ^ütex^^v^den Staaten von dem Besuche der öffent- >E>t ^^hlkanstalten und ebenso von jeder Unterrichts- ^ k^^sen Schulen während des Krieges ausge-

Mresbadener TagdiaiL. __

Bon einer Sozialpolitik des Vertrauens spricht mit Recht die vom Professor Francke herausgegebeneSoziale Praxis": Zu den mancherlei Vorgängen, die bekunden, daß das Wort von der Einheit des deutschen Volkes über alle alten Parteiunterschiede und Klassengegensätze hinaus kein leerer Schall geblieben ist, sondern tatsächlich der Geist nationaler und sozialer Verständigung mehr und mehr durchdringt, ge­sellen sich ständig neue Belege. Es schießen tausend junge, zarte Fäden hin und her zu eineni neuartigen Gewebe von Empfindungen, in denen sich nationale Emheitsgefühle, sozia­les Vertrauen und das Verlangen nach innerpolitischer V e r- ständtgung trotz verschiedenariiger Grundanschauungen verheißungsvoll mischen.

Ku§ Ztaöt und Land.

WLssbadener

EinTcrgblatt"-Jubilar.

Heute vor 45 Jahren ist Herr Karl Rötherdt, der Lokalredakteur desWiesbadener Tagblatts", in dve L. Schellenbergsche Hofbuchdruckerei cingetreten. Die Schrift- lertung verehrt in fotvx Jubilar, bet einer der äilteften und b.e- währtest«» Mitarbeiter des Verlags ist, ihren Senior, der wie kaum ein zweiter die Stadt Wiesbaden seine Vaterstadt kennt, mit der er gewissermaßen groß wurde. Wenn wir Jünge­ren in dieser oder jener lokalen Frage im Dunkeln tappen, so brauch.en wir uns nur an die hervorragende Ortskennt­nis und das fabelhafte, nie versagende Gedächtnis unseres Herrn Rötherdt zu wenden: er weiß Bescherd. In seiner Eigenschaft als Lokalredakteur desWiesbadener Tagblatts ist "der Jubilar eine der bekanntesten Persönlichkeiten Wies­badens geworden; in den weitesten Kreisen der Bevölkerung, vor allem derechten Wiesbadener", mit denen er sich beson­ders innig v-erwachfen fühlt, erfreut er sich der größten Be­liebtheit. Uns ist er ein lieber und geachteter Kollege, mit dem Seite an Seite zu arbeiten eine Freude ist. Leider er­krankte Herr Rötherdt vor einiger Zeit; da er sich aber auf dem Wege der Besserung befindet, dürfen wir hoffen, ihn dem­nächst wieder in unserer Mitte zu sehen.

Da Eiserne llreuz.

Mit dem Eisernen Kreuz wurden ausgezsichnet: der Sohn der hier lebenden Witwe Frau Major Buschmann, Leutnant Frisi B u s ch m a n n, der eine schwere Küsten->MörserL.atterr>e befehligt; der Leutnant Müller tut Feldartillerie-Regi- me,nt 63, Sohn des hier wohnenden Generals Müller, der das Eiserne Kreuz von 1870/71 besitzt; der Hauptmann im Garde- Jägerbataillon Graf Rhoden, welcher im Hause der Frau Prinzessin Elisabeth zu Schaumburg-Lippe in Wiesbaden aus gewachsen ist und verwundet im Kriegslazarett des Garde korps zu Laon liegt; der Hauptmann und Batteriechef Ritter und Edler v. O e t i ri g e r in Brandenburg, ältester Sohn der Frau v. Oetinger in Weilburg; der Offizierstellvertvete. Georg Schneider aus Usingen; der Leutnant im Jnfan tcrie-Reoiment Nr. 87 Max e^ie g e und der Leutnant in. Infanterie-Regiment Nr. 91 Emil Stege, Söhne des Ober försters Stege in Braunfels; der Leutnant Fmedrick Pfeffer v. Salomou aus Wiesbaden; der Lehrer Wil Helm Schumann aus Herborn; der. Unteroffizier de- Reserve Karl Friedlieb, -rahn des ,Santtätsrats Dr Friedlicb in Homburg v. d. H.

Iungden^chland.

In allen Orten des Landkreises Wiesbaden versammeln sich Sonntagnachmittags und an manchen Wocksentagabenden die jungen Leute über 16 Jahre. Sie tragen schwarzweihe Armbinden, und ehemalige Unteroffiziere, Gefreite und Turnlehrer, die Armbinden in den deutschem Farben tragen, erteilen ihnen den ersten militärischen Unterricht. Sie sind dem Ruf des Köntgl. Kammerherrn und Landrats v. Heim- b u r g, der die Oberleitung über die militärische Jngendaus- bildumg im Landkreis Wiesbaden übernommen hat, gefolgt und stellen sich willig in den Dienst des Vaterlands. Die Ausbildung geschieht jetzt noch in Korporalschaften. diese wer­den später zu Zügen und Kompagnien vereinigt, um zuletzt in Felddienstübungen ihre Kviegsfertigkeit zu zeigen. Da hauptsächlich auf Geländeübungen, Entfernungsschätzen (Feld­wacht- und Gefechtsübungen) Wert gelegt wird, sind^ die Übungen für die Jugend ungewöhnlich interessant. Damit sie sich an das Gewehrtragen gewöhnen, erhalten die Teilnehmer Holzgewehre. Die Übungen bieten, abgesehen von der sitt­lichen und körperlichen Kräftigung der Jugend, einen beson­deren Vorteil: nach ?lbschluß der militärischen Vorbildung er­halten die Teilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Be­scheinigungen, die ihnen bei späterem Eintritt in das Heer oder die Marine als Empfehlung dienen. Die im Verlauf des jetzigen AushebnnAsgeschäfts Zurückgestellten werden durch die" Ersatzkommission darauf aufmerksam gemacht, in ihrem eigenen Interesse an diesen Übungen teilzunehmen.

_Der Besuch der Gewerbeschule. Die ungelernten

Arbeiter, wie Hausburschen, Lauffungen, Zettnngsträger, Liftjungen, Kommissionäre, Radler, Fuhrleute, Eisträger, Fabrikarbeiter und dergleichen, sind jetzt ebenso fortbll- dungsschulpflichtig wie die Handwerkslehrlinge und die Lehrmädchen der Damenschneidere-i und Putzmacherei. Eine ganze Reihe von Geschäften sind mit der Anmeldung die­ser Schulpflichtigen noch im Rückstand, ebenso wie es fort­gesetzt unterlassen wird, ausgetretene Arbeiter vechtzeitig a b- zumelden. Ebenso ist vielfach die irrige Meinung vertre­ten, daß eingetretene Stellenlosigkeit die Verpflich­tung des Schulpflichtigen bezügl. Weiterbesuchs der Fortbil­dungsschule aufhebe. Dem ist nicht so. Da mit Rücksicht auf die "vielfach offensichtliche Lässigkeit in der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen die Verhängung von Geldstrafen nicht mehr länger zu vermeiden ist, so erinnert die Schulver­waltung daran, daß jeder in einen gewerblichen Betrieb ein­tretende jugendliche Arbeiter (auch die nur vorübergehend be­schäftigten) binnen sechs Tagen bei der Fortbildungsschule an­zumelden und ebenso der Austritt binnen drei Tagen rnitzu- teilen ist-

Rckrutcn-Emstcllnng. Wie wir erfahren, gelangt nur ein Teil der Ilekruten Anfang Oktober zur Einstellung. Der übrige Teil wird erst im Lauf der nächsten Monate einge­zogen. Bis zum Schluß des Jahres 1914 werden dann sämt­liche Rekruten eingestellt sein.

Kontrollvcrsammlungen. Es haben zu erscheinen: Morgen Freitag, den 2. Oktober 1914, vormittags 8 Uhr: Die Unteroffiziere und Mannschaften des aus­gebildeten Landsturms der Garde-Kavallerie und ProvinWal- Kavallerie der Jahvesklassen 1889 bis 1892 (EiTrstellungsjahr).

Morgen-Ausgabe. Erstes Blatt. Seite 6.

Nachmittags 3 Uhr: Die Unteroffiziers und Mannschaften des ausgebildeten Landsturms der Garde-Feldartillerie und Provinzial-Feldartillerie der Jahresklassen 1893 bis 1900 (Eim- stellungsjahr). Leute, die bis zum 1. August 1914 das 46. Lebensjahr vollendet hatten, haben n i ch t zu erscheinen. Die Kontrollverfammlungen finden im Hof des Bezirkskomman­dos, Bertrnmstraße 3 statt.

Die Zurückziehung von Privatbclcidigungsklagen ist

bereits zu Beginn des Kriegs in verschiedenen Blättern emp­fohlen worden. Das Amtsgericht H a n g e r s b e r hat, wie dieMünch. N. N." mitterlen, an die Parteien in Privat­beleidigungssachen ein Schreiben gerichtet, in dem es heißt: Es entspricht dem Ernst der jetzigen Zeitlage, daß klein­liche Zwistigkeiten aufgegeben, bedeutungslose Feindseligkeiten vergessen werden. Beleidigungen, di° ohne Überlegung oder in aufgeregtem Zustand begangen worden sind und ohne Nachteil für das Ansehen und den gutm Ruf ungestraft bleiben können, sollten unter solchen Umständen nicht zur gerichtlichen Aburteilung gebracht werden. Es wird daher zur Erwägung anheimgegeben, ob nicht auch in jenen Fällen, in denen die Klage jetzt weiter behandelt werden kann, hierauf verzichtet werden will."

Das Rote Kreuz (Ilbteilung 3) ersucht uns, mitzutei- len, daß in den hiesigen Teillazaretten noch großer Mangel an W a s s e r k i s s e n besteht. Möglichst baldige Zusendung von Wasserkissen wäre sehr erwünscht.

Gewerbeschule. Schüler der Tagesfachklassen an der Gewerbeschule, so weit sie in noch fortbildungsschulpflich­tigem Alter stehen, sind vom Besuch der gewerblichen Fort­bildungsschule befreit.

Personal - N-cch'ichten. Dem Kaiseril. RechnungsnU Moulin wurde anläßlich seines Übertritts in den Ruhestand der Cbarakter als Geheimer NechnnngÄat verliehen.

Kleine Notizen. In der S t e n 0 g r a p h i e s ch u l e St c)lz e- Schsr e h Wewerbeschmlaebäude) hat der Untac«, richt (Dienstags und Freitags von 8 bis 0 Uhr) begonnen. Die ülbunIen (Fortbildung: Mittwochs von 8 brs 9 Uhr,

Diktat: Dienstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr) werden bei entsprechender Beteiligung auch wiedse ankgerw>inmen.

vorberichte IM»«* Kj.mSt, uttb Verwandtes.

* Königliche Schauspiele. JnfolgeErkxankung des Fräuleins Engls th mußten die ersten beiden Abonnmnentsvorstellungen babin abgeändert> den. daß am Donnerstags im Abonnement A (an Stelle vonSiegfried") die OperHoffmanns Erzäh­lungen" und am FreitagSiegfried" im Abonnement 6 rn Szene geht. Die gelösten Karten behalten^ ihre Gultigkert InHoffmanns Erzählungen" sind die Gestalten desCyoche- nille"Pitichinaccio irnd des DienersFranz" mit He rn Haas neu besetzt. ImSiegfried" wird derWanderer' von Herrn de Garmo, derMime" von Herrn Haas und dieB.un- bilde" von Fräulein Äiglerth erstmalig gesungen.

* Sinfoniekonzerte der Königlichen 51apclle. Wie alljähr- ch findet das erste dieswinteiliche Konzert am 18. Oktober tatt Durch die Kriegslage bedingt mußte für diese Saison eon einem Engagement teurer, auswärtige Künstler Abstarrd .enommen werden, doch ist bierfür vollwertiger Ersatz ge- Anffen indem die ersten Kräfte unserer Opc>- sich in. und,gen» iitziger Weise bereit erklärt haben, den Konze. ten ihre Mit-

ivirkung »u leiben. Das lehr reichhaltige P ogramm enthält . a als Erstaufführung für Wiesbaden Mozarrs unsterbliches Reguiem" und bietet so die beste Gewähr dafür daß die Kon- ,erte sich auf derselben künstlerischen Höhe bewegen, wie dies ei diese,' Kunststätte seit Jabren üblich ist. Die Abonnements- binladungen an die voriährigen Abonnenten gelangen in iesen Tagen zur V:rsendung.

* Kurhaus. Am Sonntag, 8 Uhr abends, veranstaltet die sUrrverwaltung im großen Saale ein Wvhltätigkeitskonzerr (um Bellen der duch den Krieg in Not geratenen Ostvreußen und Mässer DaS Vrogramm verspricht reiche Abtvechslung md eine große Ausivahl künstlerischer Genüsse.

Kns dem Landkreis Wieskaden,

Biebrich, 30. Sept. Lie städtische Sparkasse ,n Biebrich hat im Interesse des Publikums die Geschäfts- stunden für die Zeit vom 1. bis einschließlich 9. Oktober 1914 vormittags von 8 bis 12 y 2 Uhr und nachmittags von 2y 2 bis 6 Uhr festgesetzt.

Biebrich tt. Nh., 30. Sept. Herr Oberstenersekvetär L i n d e n a u, stiellvertretender Oberrevisor des Königi. Zoll­amts Hierselbst, ist morgen 25 Jahve in Biebrich tätig. Er wurde am 1. Oktober 1889 von Wiesbaden hierher versetzt.

88 Erbenheim, 29. Sept. Der hierorts gegründete Frauen­oereinKriegsfürsorge" zahlt wschentüch ca. 240 M. an unterstützungsbedürftige Familien, deren Ernährer im Feld stehen. Unsere evangelische Kirchengemeinde steuert Isierzu wöchentlich 100 M. bei. Da unsere Gemeinde 10 000 Mark für Kriegsfürsarge zur Verfügmrg gestellt hat, wurde beschlossen, durch ein Gesuch dahin zu wirken, daß von dieser Summe ebenfalls 100 M, per Woche zur Auszahlung kommen. Zum Schluß wurde beschlossen, den im Feld stehenden und auch in Lazaretten befindlichen hiesigen Kriegern Liebesgaben zugehcn zu lassen. Ans der hiesigen Bahnmeisterei sind am vergangenen Sonntag die Hikfswärter Habtg und Schäfer, Martin (Wiesbaden) und Christ (Wildsachsen) so­wie vom hiesigen Bahnhof der Unterafsistent Fiedler zum Bahndienst nach Belgien abgereist.'

Nrovinz HMen-Nassau.

Regierunnsvstirkr Wiesbaden.

Weinlese im Rhcingau.

FC. AsimannShausen. 29. Sept. Die Lese in der hiesi­gen Gemarkung hat am 28. September begonnen, mit Aus­nahme in den Weinbergen der Königl. preutzifchen Domäne woselbst am 5. Oktober sie ihven Anfang nimmt.

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WC. RübcSheim, 30. Sept. In der heutigen Sitzung des Uesbadener Bezirksausschusses wurde auf ein« tage der Ortspolizeibehörde Rüdesheim>er den Gast- irt Hermann Hülskötter zu Rüdesheim wegen Entziehung r Erlaubnis zum Betrieb der Gastwirtschaft verhandelt. Der ntrag stützt sich auf ein H. wegen Kuppelei in 1 Monat Ge- ingnis nehmendes Strafkammerurteil sowie die in diesem rozeß getroffenen Feststellungen, aus welchen der Schluß ge­igen wird, daß er der zur Führung des Gastwirtsgewerbes -forderlichen Zuverlässigkeit ermangele. Der Kvcisausßhuß it der Klage entsprochen. Heute wurde die Berufung weder efes Urteil zurückgewiefen.

Höchst a. M., 29. Sept. Ein tödlicher Anto­ns a l l ereignete sich gestern mittag um 12 Uhr auf der öchster Strotze in Nied. Das 2i/xjährige Töchievchen des rn >r Luisenstraße 2 wohnenden Arbeiters Jakob Schlimm urde an der Straßenkreuzung Höchster Straße-Feldberg- raße von dem Begleitauto eines mikitärischen Lastautozngs rfaßt und überfahren. Das Kind starb nach kurzer Zeit.