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Wiesbadener Tagblatt.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

M 17. Freitag den 21. Januar 1870.

Auszug aus den Beschlüssen deö GemeinderathS zu Wiesbaden.

Sitzung vom 12. Januar 1870.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Glaser und Vigclius. (Letzterer durch Umvohlseiu entschuldigt.)

43—47. Die Verträge mit den Eheleuten Johann Conr. Wintcrmever 4r und Elisabeth, geb. Wintermeyer, Friedrich Adolph Rossel und Henriette, geb. Feix, Friedrich Wilhelm Jzsiadt und Elisabeth, geb. Hvnsack, Philipp Heinrich Krieger 2t und Christiane, geb. Rossel, und mit Johann Konrad Hohler Witnvc, Catharine, geb. Wtntermayer, sämmtlich von Dotzheim, die käufliche Erwerbung von Wiesenparzcllcn, belegen in den Dislrictcn Stockwiese, Gehren, unteren Gehren und Rabcnnest, für die Stadtgcmeinde belr., werden genehmigt.

50. Zu dem Gesuche des Wagners Philipp Brand von hier um Erthcilung der Erlaubnis zur Erbauung eines Gartenhauses (Wohnhauses) in seiner in der Friedrichstraße No. 28 belegcnen Hefraithe soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbau-Jnspection vorgeschlagenen Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden sei.

51. Zu dem Gesuche des Eisengießerei-Besitzers Julius Zint- grass von hier um Erthcilung der Erlaubniß zur Ausführung einiger Bauvcrändcrungen in seiner an der Dotzheimcrstraße belegenen Hefraithe, sowie zur Aufstellung eines neuen Dampfkessels daselbst soll berichtet werden, daß unter den vou Königlicher Hochbau- Znspcction vorgeschlagcncn Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwendcn, jedoch wegen der Dampfkessel-Aufstellung Königliche Wegbau-Jnspcction noch zu hören sei.

52. Zu dem Gesuche des Zimmermetsters Anton Seib von hier um Erthcilung der Erlaubniß zur Errichtung einer Arbeiter- Hütte, zum Graben eines Brunnens und zur Fabrikation von Fcldbacksieinen auf dem Joh. Secl'schen Acker am Ecke der Karl- und Adelhaidstraße soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbau-Jnspection vorgeschlagcncn Bedingungen und unter dem Vorbehalte, daß bei späterer Expropriation des frag­lichen Ackers zur Straßenanlage für den Brunnen eine Ent­schädigung nicht beansprucht werden dürfe, von hier aus gegen die Genehmigung des Gesuches auf Widerruf nichts einzu- wcndcn sei.

Zu den Gesuchen:

53. der Philipp Christmann Wittwe von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauuug einer Scheuer, sowie zur Vornahme verschiedener Bauvcrändcrungen iit ihrer in der Wellritzstraße No. 14 belegenen Hefraithe und

54. des Schlossers Gustav Panthcl von hier um Erthcilung der Erlaubniß zur Vornahme verschiedener Bauverände­rungen in seiner in der Friedrichstraße No. 35 belegenen

_ Hosraithe

iou der ästet werden, daß unter den von Königlicher Hochbau- ZNipcction vorgeschlagcncn Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung derselben nichts einzuwendcn sei.

Zu dem Gesuche des Schlossers Heinrich Fausel von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Errichtung eines Rcmtscn- uild StallgebäudcS bei seinem in der Blumenstraße erbauten

Landhause soll berichtet werden, daß unter den von Königl. Hoch- bauinspcction vorgeschlagcncn Bedingungen und unter der weite­ren Bedingung von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwendcn fct, daß die Dachgcsimse nicht in fremdes Eigcnthum hincinragcn dürfen.

56. Die Baucommission erstattet folgenden Bericht zu dem Gesuche der Frau Marianne Lossen und des Cousuls Berthold Feldmann dahier, die Instandsetzung der Victoriastraße betr.:

„Die Victoriastraße wurde s. Z. von Herrn Stürcnbc-rg-Jung für einen öffentlichen Weg frei gelegt und chaussirt, womit der Besitzer des anliegenden Bautcrrains der Auflage, welche ihm damals von der Nassauischen Landesregierung gemacht wurde, nachgekommen war. Dieser Weg genügt nun, da Landhäuser an demselben errichtet werden, allerdings seinem Zwecke nicht, 1 tonn er widersteht wegen seinem schwachen Gesiick nicht einmal dem Fuhrwerk mit Baumaterialien, wie dies der Augenschein lehrt; ferner fehlen demselben gepflasterte Rinnen, gestickte oder ge­pflasterte Trottoire und insbesondere auch die Kanalanlage.

Alle diese zur Herstellung einer ordnungsmäßigen Landhaus­straße erforderlichen baulichen Anlagen wird die Stadtgemeinde zwar übernehmen, jedoch erst dann zur Ausführung bringen las­sen, wenn ihr der Ersatz der sämmtlichen dadurch entstehenden Kosten protocollarisch von den Interessenten zugcsichcrt worden ist, wie dies bei allen übrigen neuen Straßen, an welchen Gebäude errichtet werden, zu geschehen pflegt."

Es wird hierauf beschlossen, nach Maßgabe dieses Gutachtens zu dem Gesuche zu berichten.

57. Auf das an Königl. Regierung gerichtete Gesuch des Bau- rathcs a. D. I. W. Lossen und Genossen dahier, die Bebauung des Terrains zwischen der Nicolasstraße und dem Staatsbahu- hofe betr.. wird beschlossen, auf den in dieser Angelegenheit früher gefaßten Beschlüssen zu beharren und in dem zu erstattenden Be­richte die Motive hierzu näher darzulcgcn.

60. Auf den Antrag des Hrn. Meckel wird beschlossen, die obere Gaslaterne in der Garicnstraße am Böcking'schett Hause für die Folge als Richtungslatcrnc die ganze Nacht hindurch brennen zu lassen.

6 ’. Hr. Dr. Schirm bringt den Mißstand zur Sprache, daß von den Bdlkonen innerhalb der Stadt das Regen- und Schnee- Wasser auf die Passanten der engen Trottoire herabträufelt und wird hierauf beschlossen, Königl. Polizei-Direction ’u ersuchen, die Balkonbesitzcr anzuhalten, diees Wasser, soweit thuulich, ab;u- j leiten, namentlich aber den Schnee jeweilig von den Ballonen zu entfernen.

62. Das Gesuch des Schlossers Heinrich Fausel von hier, um Aufstellung zweier Gaslaterncn zur Beleuchtung der Blumeu­straße wird der Baucommission zur Prüfung uns Berichterstat­tung hingcwicsen.

72. Die am 12. l. Mts. stattgchabte Dcrgcbtmg der Hafer- und Streustrohlieferung für das nädtischc Fasselvieh wird den Letztbictcnden genehmigt, bezüglich der Streustrohlieferung unter dem Vorbehalte, daß nur Roggenstroh geliefert werden darf.

74. Auf die Eingabe mehrerer Bewohner von Clarcmhal, die Beerdigung der zu Clarcnthal Verstorbenen auf dem Fried- Hofe zu Wiesbaden bctr., wird beschlossen, diesen Gegenstand der 1 Friedhof-Commissionzur Prüfung und Bcrichtcrjtattmig'hinzuweisen