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Wiesbadener Tagblatt.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

1870.

Freitag den 7. Januar

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Auszug auö den Beschlüssen des Gemeinderaths zu Wiesbaden.

Sitzung vom 29. Deeember 1869.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Weygandt und Vizelins (durch Unwohlsein entschuldigt).

1982. Zu dem Gesuche des Gastwirths.Gottfried Behrens von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Errichtung eines Seitengebäudes mit Schlachthaus in seiner in der Langgasse 5 telegenen Hofraithe soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbau-Juspectiou vorgeschlagenen Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden sei.

1983. Zu dem Gesuche der Frau Amtssecretär Keck Wittwe dahier um Ertheilung der Erlaubniß zur Veränderung der Fa- cade an ihrem Neubaue am Leberberg soll berichtet werden, daß gegen die Genehmigung desselben von hier aus nichts einzuwen­den sei.

1984. Zu dem Gesuche der Holzhändler Gebrüder Baumann zu Bühlesthal im Großherzogthum Baden um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung eines Schuppens mit Comptoir und zur Errichtung einer Einfriedigung mit Einfahrt auf dem Acker des Andreas Daniel Kimmel an der Biebricher Chaussee soll be­richtet werden, daß dem Gesuche nach Einholung des Gutachtens Königlicher Wegbau-Jnspection wegen der Ueberfahrt durch die Allee und wegen Ueberbrückung des Chausseegrabens auf Wider­ruf zu willfahren sein dürfte.

Zu den Gesuchen:

1985. des Landwirths Jacob Mombcrger von hier um Er- thcilung der Erlaubniß zur Errichtung eines dritten Stockwerkes auf den Seitenbau in seiner in der Adel- haidstraße belegenen Hofraithe,

1986. der Geschwister Brenner von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung eines Holzstalles in ihrer in der Friedrichstraße Nr. 32 telegenen Hofraithe,

1987. des Schreiners Philipp Mayer von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung eines Wohnhauses und zum Graben eines Brunnens auf seinem Grundeigcn- thume im Nerothale,

1988. des Hotelbesitzers Carl Werminghoff von hier um Er­theilung der Erlaubniß zur Errichtung zweier Ballone an seinem in der Wilhelmstraße Nr. 10 belegenen Privathotel,

1989. des Kaufmanns Moses Wolf von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Veränderung der Facade an seinem in der Langgasse Nr. 26 telegenen Hanse, und

1990. des Bäckers Heinrich Pfaff von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Errichtung eines Backofens und einer Waschküche in dem Hinterhause in seiner an der Dotzheimerstraße Nr. 8 belegenen Hofraithe,

soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbau- Jnspection vorgeschlagenen Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung derselben nichts einzuwenden sei.

1991. Dte Bau-Commission erstattet Bericht zu dem Gesuche des Georg Walther und Genossen um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung von fünf Landhäusern auf der westlichen Seite der Kapellenstraße und wird nach dem Anträge der Commission be­

schlossen: die Bebauung des fraglichen Terrains statt mit fünf mit vier Landhäusern nach der blauschraffirten Einzeichnung zu befürworten.

1993. Auf das Gesuch der Michael Walther Wittwe und des Stadtbaumeisters A. Fach von hier, die Erwerbung einer 14 Schuhe haltenden städtischen Straßenfläche zu ihrem Bau­platze in der Kirchgasse betreffend, wird beschlossen: den Gesuch­stellern die begehrte städtische Straßenfläche zu der feldgerichtlichen Taxe von 3 fl. 30 fr. per Quadratschuh, gleich 49 fl., käuflich abzutreten.

1994. Auf die Anzeige des Flurschützen Wolf von hier vom 21. l. Mts., den Ausbruch der drei Eisweiher des Conditors Heinrich Wenz oberhalb der Leichtweishöhle betreffend, wird nach Anhörung des dazu erstatteten Gutachtens des Feldgerichtes be­schlossen: König!. Polizei-Direction zu ersuchen, dem Conditor Heinrich Wenz aufzugeben, seine Eisweiheranlage alsbald nach Angabe und unter Aufsicht der städtischen Baubehörde so umzu­gestalten, daß der Lauf des Wassers in dem städtischen Bachbett jederzeit unbehindert erfolgen kann und ihn ferner anzuhalten, die durch den Ausbruch der Eisweiher an dem städtischen Bach­bette im Nerothal und Altenweiher erfolgten Beschädigungen auf seine Kosten herzustellen, sobald das Wasser seinen normalen Stand wieder angenommen hat.

1995. Der Antrag des Feldgerichtes, dahin gehend, die Forst- behörde zu ersuchen, das Erforderliche Vorkehren zu wollen, daß die die Wiesen im ..Altenweiher" durch Ueberhängen beeinträch­tigenden Aeste des städtischen Waldes entfernt werden, wird ge­nehmigt.

2000. Die am 28. l. Mts. stattgehabte Vergebung der Liefe­rung des zur Unterhaltung der städtischen Bullen pro 1870 er­forderlich werdenden Hafers wird nicht genehmigt und soll eine anderweite Vergebung der Lieferung ausgeschrieben werden.

2001. Der Hr. Bürgermeister bringt das Resultat der be­züglich der Eröffnung von Bauquartieren auf der sog. Salz mit den betreffenden Grundbesitzern gepflogenen Verhandlungen zur Kenntniß der Versammlung. Hiernach hat der größere Theil keine Erklärung abgegeben und 8 der Betheiligten mit dem Vor­behalte, daß in den Bedingungen eine Abänderung dahin erfolgen möge, daß die betreffenden Grundbesitzer 'nicht die ganzen Kosten des Kanals in der Gartenfeldstraße, sondern nur die Halste die­ser Kosten zu übernehmen haben.

Nach eingehender Discussion wird hierauf beschlossen: sich damit einverstanden zu erklären, daß die Kosten der Kanalanlage in der Gartenfeldstraße nur zur Hälfte von den Grundbesitzern ge­tragen werden; im Uebrigen aber die gestellten Bedingungen aufrecht zu erhalten.

(Die Herren Meckel und G. D. Schmidt waren während der Berathung und Beschlußfassung über diesen Gegenstand abgetreten und traten sodann wieder ein.)

2002. Das Schreiben Königs. Polizei-Direction vom 27.1. M., worin rnitgetheilt wird, daß die vorgeschlagenen Tarif-Zusätze für den neuen Tarif der hiesigen Droschkenkutscher nachträglich bis auf die Fahrt nach dem Wartthurm, wohin von der Chaussee aus ein guter Weg fehle, aufgenommen worden seien, und daß die noch gewünschten Zusätze zur Polizei-Verordnung über das Droschkenfuhrwerk schon seit längerer Zeit Berücksichtigung in der