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Wiesbadener

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Amtliches OrgM fü? die Stadt Wiesbaden

Rs. 307. Donnerstag den 31. December. L8G8.

Des Neujahrsfestes wegen erfcheiul das nächste Blatt am Samstag.

35 kr. oder 10 Sgr.

2 Sgr. 7 Pf.

9 kr. oder

10 Sgr. 9 Pf.

3

Sgr. 2 Pf.

1

11

4

3

Sgr. 6 Pf., Sgr.

Sgr. 3 Pf.

und Festtage in der bisherigen Weise.

Avonnemeutspreis

1) für Wiesbaden pro Quartal .... auf Wunsch der verehrlichen hiesigen Abon­nenten wird das Blatt in's Haus gebracht, pro Quartal

2) für auswärts innerhalb des Preußischen Staatsgebietes pro Quartal incl. Provision

Einladung mm Abonnement

auf das

Wiesbadener Tagblatt

pro I. Quartal 1869.

Das „Wiesbadener Tagblatt" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn-

und Stempelsteuer . . .....38 kr. oder

außerdem wird von den Känigl. Postanstalten Bestellgebühr pro Quartal erhoben . . 121/* kr. oder

3) außerhalb des Preußischen Staatsgebiets

pro Quartal 38»/, kr. oder

Bestellgebühr pro Quartal auf dem Land . 15 kr. oder

„ „ „ am Postort . . 12 kr. oder - Tl-

Jnseraten werden in gewöhnlicher Schrift die Zeile mit 4 Kreuzer oder Sgr. 2 Pf. berechnet.

Anzeigen, welche mehrmals nacheinander oder in kurzen Zwischenräumen ettt- gerückt werden, genießen einen entsprechenden Rabatt.

Bestellungen auf das mit dem 1. Januar 1869 beginnende I. Quartal be­liebe man in Wiesbaden in der Expedition, Langgasse 27, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern oder den Landpostboten zu machen.

L. Schellenberg'sche Hof-Buchdruckereu

Bekanntmachung.

Die Verordnung, betreffend die Ordnung für die auf den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt Wiesbaden zum Dienste des Publicums ausgestellten, mit besonderen Erkennungszeichen versehenen Personen, vom 20. Februar 1867, wird hiermit aufgehoben. ,, m ,

Wiesbaden, den 30. December 1868. Königliche Polizei-Direction.

Seyfried.