Amtliches Organ fit? die Stadt Wiesbaden.
Rs. 305* Dienstag den 29. December. L8G8.
Einladung Mw Abonnement
auf das
Wiesbadener Lagblatt
pro I. Quartal 1869.
Das „Wiesbadener Tagblatt" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage in der bisherigm Weise.
Abounerneutspreis:
1) für Wiesbaden pro Quartal .... 35 kr. oder 10 Sgr.,
auf Wunsch der verehrlichen hiesigen Abon
nenten wird das Blatt in's Haus gebracht,
pro Quartal 9 kr. oder 2 Sgr. 7 Pf.,
2) für auswärts innerhalb des Preußischen
Staatsgebietes pro Quartal inet. Provision
und Stempelsteuer........ 38 kr. oder 10 Sgr. 9 Pf.,
außerdem wird von den Königl. Postanstalten
Bestellgebühr pro Quartal erhoben . . 121/* kr. oder 3 Sgr. 6 Pf., 3) außerhalb des Preußischen Staatsgebiets
pro Quartal ........38*/- kr. oder 11 Sgr.
Bestellgebühr pro Quartal auf dem Land . 15 kr. oder 4 Sgr. 3 Pf.
„ „ „ am Postort . . 12 kr. oder 3 Sgr. 2 Pf.
Inseraten werden in gewöhnlicher Schrift die Zeile mit 4 Kreuzer oder 1 Sgr. 2 Pf. berechnet.
Anzeigen, welche mehrmals nacheinander oder in kurzen Zwischenräumen ein- gerückt werden, genießen einen entsprechenden Rabatt.
Bestellungen auf das mit dem 1. Januar 1869 beginnende I. Quartal beliebe man in Wiesbadm in der Expedition, Langgaffe 27, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern oder den Landpostboten zu machen.
_______________L. Scheüeuberg'sche Hof-Buchdruckerei. Bekanntmachung.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, bei Aufstellung des Gemeindebudgets für das Jahr 1869 zur Bestreitung der nächstjährigen Ausgaben des Schullehrer-Wittwen- und Waisenfonds einen Betrag vorzusehen, welcher einem fünfundzwanzigsten Theil des für die Ausschlagung der Beiträge bestehenden Anordnung gemäß auf die 5jährige Periode von 1867 bis 1871 inet, zu Grund gelegten Steuerfußes gleichkommt.
Wiesbaden, den 23. December 1868. Königl. Verwaltungs-Amt.
Raht.
