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Wiesvadener

T a S b l a 1 t.

Amtliches Organ fik die Stadt Wiesbaden.

Ns. 293» Dienstag den 15, December. 1868.

Edictalladung.

lieber das Vermögen des Wilhelm Steinmetz zu Wiesbaden ist der Con- ! cursproceß erkannt worden.

Dingliche und persönliche Ansprüche daran find Donnerstag den 14. Januar 1869 Vormittags um 9 Uhr persönlich oder durch einen gehörig Bevollmäch­tigten dahier geltend zu machen bei Vermeidung des RechtSnachtheils des ohne Bekanntmachung eines Präklusivbescheids von Rechtswegen eintretenden Aus­schlusses von der vorhandenen Vermögensmasse.

Wiesbaden, de« 26. November 1868. Köuigl. Amtsgericht IV. 524 Bekanntmachung.

Mittwoch den 16. December l. I. Nachmittags 3 Uhr lassen die Erben der Engelhard Müller Wittwe von Wiesbaden ihre daselbst belegenen Im­mobilien, bestehend in

„einem zweistöckigen Wohnhause, einem zweistöckigen Anbau, einem ein stückigen Seitenbau nebst Hofraum und Garten",

belegen in der Steingasse zwischen Jonas Thon und Reinhard Weil, sowie 2 Grundstücke auf hiesigem Rathhause öffentlich fteiwillig versteigern.

Wiesbaden, den 5. December 1868. Königl. Amtsgericht V. 524

Die Stelle eines Werkmeisters für die Schlvsserwerkstätte unserer Anstalt, welcher zugleich auch die Wasserleitung zu besorgen hat, ist zu besetzen.

Es ist damit neben freier Verpflegung ein Jahresgehalt von 200 fl. verbunden.

Lusttragende mit Zeugnissen über ihre Oualification versehene, junge, unver- heirathete Schlosser werden hierdurch aufgefordert sich persönlich bei der unter­zeichneten Stelle zu melden.

Eichberg, den 11. December 1868.

151 ________________Die Direktion Köuigl. Heil- und Pflegeanstalt.

Feldpolizeiliche Erinnerung.

Diejenigen Grundbesitzer, deren Grundstücke an Chausseen und Wegen liegen, welche Obstbaum-Alleen haben, werden aufgefordert, die sich in diesen Alleen auf ihren Grundstücken befindlichen Lücken durch neue Pflanzung von geeigneten Bäumen zu ergänzen, widrigenfalls solches auf Grund der Verordnung vom 7. Januar 1812 (I V. O. S. Seite 205 und 206) auf ihre Kosten geschehen müßte.

Zugleich werden diejenigen Baumbesitzer, deren Bäume in solchen Alleen mit ihren Aesten zu weit über die Wege hinausreichen, wie besonders an dem Wege nach Dotzheim vielfach der Fall ist, ersucht, die fraglichen Aeste nach Erforder­niß ungesäumt zu entfernen.

Wiesbaden, den 9. December 1868. Der Bürgermeister-Adjunkt.

Coultn.