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Wiesbadener

Ns. 89L. Montag den 14. December. L8S8.

Bekanntmachung.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, bei Aufstellung der Gemeinde- budgets pro 1869 zur Bestreitung der nächstjährigen Ausgaben des Pensions­fonds für Real- und Elementarlehrer einen Beitrag als Zuschuß vorzusehen, welcher einen Siebentheil des für Ausschlagung der Beiträge bestehender Anordnung gemäß, auf die 5jährige Periode von 1867 —1871 incl. zu Grund gelegten Steuerfußes gleich kommt.

Wiesbaden, den 9. December 1868. König!. Verwaltungs-Amt.

____________________________________________Naht._________

Bekanntmachung.

Es sind Unordnungen dadurch entstanden, daß die Gerichts-Executoren eiu- gezogene Forststrafantheile- und Schadenersatzgelder ohne Vorwissen der Bürger­meister an die Gemeinderechner abgeliefert haben, wodurch, falls der Gemeinde­rechner die Eintragung eines solchen Postens in seine Bücher verabsäumt, derselbe für die Gemeinde verloren geht, da leine Controle deßhalb stattsinden kann. —

Das König!. Appellationsgericht hat deßhalb die Executoren anweisen lassen, die Ablieferung von Straf- und Werthersatzgeldern aus Holzdiebitahlssachen an die Gcmeindekassen und nach vorheriger Anzeige bei den Bürgermeistern zu bewirken. * i

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, in vorkommenden derartigen Fällen sofort ein Einnahmemandat für die Gemeindekasse zu eriheilen und die Rechner dahin zu instruiren, daß sie die von den Executoren angebotenen Zah- langen von Geldern obiger Gattung nicht ohne ein solches Einnähmenmandat in Empfang nehmen, resp. quittiren dürfen.

Wiesbaden, den 9. December 1868. Königl. BerwaltungS-Amt.

_________x _______________________ Radt._________

Bekanntmachung.

Da in Gemäßheit der Bestimmungen in den §§. 7 und 29 des Gemeinde- verwaltungsgcsetzcs vom 26. Juli 1854 am Schlüsse jeden Jahres sowohl ein Drittel der Mitglieder des Gemeinderathes als auch ein Drittel der Mitglieder des Bürgerausschnsses aus dem Amte austreten und zwar am Schlüsse dieses Jahres die in der zweite« Abtheilung der Wähler ge­wählten Mitglieder benannter Körperschaften, so ist Termin zur Vornahme der erforderlichen Ersatzwahlen auf

Montag den 14. December 1. Js. Vormittags 9 Uhr bestimmt worden und werden demgemäß alle Wahlberechtigten der zweite«