Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
Rs. SSL. Donnerstag den 10. December. 1868. jiiumnnuii —iww n'wmiin . .....
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 4. v. Mts. I. A. 9331 davon abgesehen, daß gegen die Bürgermeister und Gemeinderechner, welche in den in Folge meiner Verfügung vom 20. Juli d. I. yngezeigten Fällen wegen (in Folge Unbekanntschaft mit den gesetzlichen Bestimmungen) unterlassener oder ungenügender oder auch nicht rechtzeitiger Stewpelverwendung zu Gemeindeverhandlungen (Bersteigerungs- und Verpachtungs-Protokollen, Verträgen, Quittungen rc.) zur Last fallenden Ordnungsstrafen verhängt werden.
ES wird dieses hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht und werden dieselben ersucht, in denjenigen Fällen, in welchen die Verwendung der gesetz- lichen Stempel noch nicht erfolgt ist oder eine unzureichende Stempelverwendung stattgefunden hat, das Nöthige nunmehr sofort zu veranlassen.
‘ Sollten noch weitere derartige Contraventionen vor meiner Verfügung vom 20. Juli b. I. vorgekommeu sein, so sind diese mir binnen 8 Tagen anzuzeigen.
Wiesbaden, den 7. December 1868. König!. Verwaltungs-Amt. __________ Naht.
Ausschreiben.
Zu Biebrich hat ein der Wuth verdächtiger fremder Hund mehrere Hunde gebissen.
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Biebrich-MoSbach Hundesperre angeordnet worden ist und die Eigenthümer dort frei umherlaufender Hunde Strafe zu gewärtigen haben.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses zu publiciren.
Wiesbaden, den 8. December 1868. König!. VerwattungS-Amt.
____________________________Naht.
Bekanntmachung.
Donnerstag den 10. d. MtS. Morgens 9 Uhr werden in dem Bureau der unterzeichneten Stelle 20 Säbel, 2 Degen, 13 Hüte mit Futteral, 2 Kuppel mit Schloß gegen gleich baare Zahlung öffentlich versteigert.
Wiesbaden, den 8. December.1868. Königl. Polizei-Directton.
__________________________________ Seyfried._______
Edictalladung.
lieber das Vermögen des Wilhelm Dörr zu Sonnenberg ist der Concurs- proceß erkannt worden.
Dingliche und persönliche Ansprüche daran sind Dienstag den 12. Januar 1869 Vormittags um 9 Uhr persönlich oder durch einen gehörig Vevollmäch- tigteu dahier geltend zu machen bei Vermeidung des Rechtsnachtheils des ohne Bekanntmachung eines Präklusivbescheids von Rechtswegen eintretenden Ausschlusses von der vorhandenen VermögenSmaffe.
Wiesbaden, dm 27. November 1868. «iinigl. Amtsgericht IV. 523
