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Dienstag den 8. December.

1868

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2UDteinhauerarbeit, 3) Schreinerarbeit, 4) Schlosserarbeit, 5) Glaserarbeit, 6) Spenglerarbeit, 7) Tüncherarbeit,

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Amtliches Organ fiir die Stadt Wiesbaden.

No. S8M

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Bekanntmachung.

Die Verfügung der Königl. Polizei-Direction vom 5. November c., betreffend die Maßregel, wonach die in's Freie gelassenen Hunde mit Maulkörben ver- sehen sein müssen, wird hiermit aufgehoben.

Wiesbaden, den 7. December 1868. Königl. Polizei-Direction.

Seyfried.

Bekanntmachung.

Die Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten an dem Amtscivilgefängniffe zu Wiesbaden:

1)^Maurerarbeit, veranschlagt zu 29 Thlr. 7 Sgr. ls/7

sollen im Wege der Submission vergeben werden.

Uebernehmungslusttge wollen ihre Offerten verschlossen unter der Aufschrift: „Submission auf Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten an dem Amtsctvilgefängniß zu Wiesbaden"

bis längstens zum 11. l. Mts. Vormittags 10 Uhr einzusenden, da auf später eingehende Offerten keine Rücksicht genommen werden w rd. — Der Etat kann in dem Bureau des unterzeichneten Amts eingesehen werdm.

Wiesbaden, den 3. December 1868. Königl. Verwaltungs-Amt.

Raht.

Widerruf.

Die auf Freitag den 11. December l. Js. Vormittags 10 Uhr in das RathhauS zu Biebrich anberaumte zwangsweise Versteigerung der Immobilien der Henriette Stahl von Biebrich, dermalen in Darmstadt, findet auf An­trag des Klägers nicht statt.

Wiesbaden, den 5. December 1868. König!. Amtsgericht V. 524 Bekanntmachung.

Mittwoch den 9. December l. Js. Nachmittags 3 Uhr lassen die Erben des Heinrich Feix zu Wiesbaden ihre Hierselbst belegenen Immobilien, be­stehend in:

1) einem zweistöckigen Wohnhaus«, einem zweistöckigen Flügelbau, einem zweistöckigen Holzstall, einem zweistöckigen Seiten« und einem ein­stöckigen Hinterbau nebst Hoftaum und Garten, belegen an der Ecke