Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
No. 2S21. Freitag den 16. Oktober 1868.
Bei der heute unter polizeilicher Controlle stattgehabten Verwesung eine- Stücks Seidenzeug zum Besten der hiesigen Paulinenstiftung hat die Loo-- nummer 130 gewonnen.
Der Gewinn kann in der Anstalt abgeholt werden.
Wiesbaden, den 15. October 1868. Königliche Polizei-Direction. _____________________________________________Seyfried.________
Bekanntmachung. . < i
Dienstag den 10. November b. Js. Morgens 10 Uhr werden die zur Con- eursmasse des Christian Plöcker von Sonnenberg gehörigen Immobilien, bestehend in einem zweistöckigen Wohnhaus und 8 verschiedenen Grundstücken (taxirt zu 3560 st.) in dem Rathhuise zu Sonnenberg öffentlich versteigert.
Wiesbaden, den 8. Octobcr 1868. König!. Amtsgericht IV. 523 Bekanntmachung.
Montag den 23. November l. I. Nachmittags 3 Uhr sollen die zur Con- cursmass- des Christian Rennwranz zu Wi sbaden in hiesiger Gemarkung gelegenen Immobilien, bestehend aus 5 Grundstücken, taxirt zu 960 fi., in dem hiesigen Rathhause öffentlich versteigert werden.
Wiesbaden, den 25. S-pttmber 18*8. König!, Amtsgericht IV. 523 Feldpolizeiliche Erinnerung. ——~—‘T
Diejenigen Grundbesitzer, deren Grundstück- an Chauffeeen und Wegen liegen, welche Odstbaum-Allceen haben, werden aufgefordert, die sich in diesen Alleren agf ihren Grundstücken befindlichen Lücken durch neue Pflanzung von geeigneten Bäumen zu ergänzen, widrigenfalls solches auf Grund der Verordnung vom 7. Januar 1812 (I. V. O. S. Sette 205 und 206.) auf ihre Kosten geschehen müßte.
Man hofft um so mehr, daß dieser Aufforderung gerne Genüge geleistet werden wird, als dermalen kein Mangel an zum Versetzen tauglicher Obstbäume vorhanden ist.
Wiesbaden, den 14. October 1868. Der Bürgermeister-Adjunkt.
____________________________________________ Coulin.__________
Bekanntmachung.
Dienstag den 20. d. M. Vormittags 9 Uhr soll die allgemeine Stuten- Musterung durch den Königlichen Gestüt-Vorsteher Herrn Schale aus Wickrath in Erbenheim vorgenommcn werden.
Die etwaigen Besitzer von Zuchtstuten werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, sich, für den Fall sie ihre Thiere bei dieser Musterung vorsühren wollen, sofort zum Eintrag in die Tabelle dahier zu melden.
