Wiesbadener
Tagblat t.
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
Ro. 237. Donnerstag den 8. Oktober 1888.
Gefunden ein Portemonnaie mit Inhalt, ein Hausschlüssel, eine Pferdedecke, ein Buch (Kreuzer-Magazin).
Wiesbaden, btn 5. October 1868. Königl. Polizei-Direction.
__________________________________________ Seyfried.
Am 1. l. MtS. ist in der Röderstraße em Pferd eingefangen worden, dessen Eigenthümer bis jetzt nicht ermittelt werden konnte. Der unbekannte Eigen- thümer wird daher hierdurch aufgefordert, sich bei der unterzeichnete» Stelle zu melden.
Wiesbaden, deu 5. October 1868. Königliche Polizei-Direction,
. . ..______________________ Seyfried.
Bekanntmachung. j;;u
In Folge des Vorkommens eines tollen Hundes in h'estger Stadt wird hiermit verfügt, daß bis auf Weiteres vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an alle Hunde in hiesiger Stadt in verschlossenen Räumen eingehalten und nur zeitweise und zwar entweder angebunden oder mit einem woh'befestigten, das Beißen vollständig verhindernden Maulkorbe versehen (ein bloßer Nasenriemeu genügt nicht) ins Freie gelassen werden.
Contraventionen gegen diese Verfügung werden mit Geldstrafe von 5 bis 30 Gulden oder mit entsprechender Arreststrafe geahndet.
Wiesbaden, den 7. Octsber 1868. Königliche Polizei-Direktion.
_______________ Seyfried.________
Bekanntmachung.
Die anderweite Regulirung des Schul- geldeö betreffend.
ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung der Königlichen Regierung hrersilbst das Schulgeld für die städtischen Schulen vom 1. October d. I. an in folgender Weise anderweit regulirt worden ist.
I. Elementarschule.
1) Für alle Classen der Elementarschulen 1 Thlr. 22 Sar.
II. Mittelschule.
2) Für die drei Unterclaffen 3 Thlr.
3) Für die Oberclassen 4 Thlr.
4) Für den franMschen Unterricht 3 Thlr.
in. Borbereitungsschule.
5) Für alle Classen der Vorbereitungöschule 14 Thlr.
IV. Höhere Bürgerschulen
6) Für die Unterclaffen bis incL III. Clafse 20 Thlr.
7) Für die IL und I. Classe 24 Thlr.
8) Das Eintrittsgeld 4 Thlr.
