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Wiesbadener

- Amtliches Organ? die Stadt Wiesbaden.

No. 22«-. Mittwoch den 23. September I8«8.

Bekanntmachung.

Control-Versammlungen pro 1868 betr.

Die diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen für die beurlaubten Mann­schaften, sowohl der Reserve als Landwehr des Stadtkreises Wiesbaden finden im Hofe der Jnfonterie-Caserue, wie folgt statt:

am 23. October er. Nachmittags 3 Uhr

für diejenigen, deren Vatersnamen mit dem Buchstaben A. bis einschließlich F. anfängt;

am 24. Oktober er. Vormittags 9 Uhr

für diejenigen, deren Vatersnamen mit den Buchstaben G. b i s einschließlich 0. anfängt;

am 24. Oktober er. Nachmittags 3 Uhr

für diejenigen, deren Vatersnamen mit dem Buchstaben P. bis einschießlich Z.

anfängt......*".?-----------------

Die zur Disposition ihres Truppentheils Beurlaubten oder zur Disposition der Ersatz-Bebörden Entlassenen müssen ebenfalls erscheinen.

Besondere Ordre für jeden Beurlaubten der Reserve und Landwehr, um zu diesen Control-Versammlungen zu erscheinen, erfolgt nicht, sondern dient diese Bekanntmachung als Befehl für jeden Einzelnen.

Wiesbaden, den 14. September 1868. Königliche Polizei-Direktion.

Seyfried.

. Nassauische

Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 14 des Betriebs-Reglements B für die Preußischen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen vom 3. September 1865 haben wir vom 1. October d. Js. ab auf den Stationen: Wiesbaden, Ems, Diez, Limburg, Weilburg und Wetzlar zum An- und Abfahren der per Bahn zu versendenden und per Bahn ankommenden Güter besondere Roll- Fuhr-Unternchiner bestellt.

Die Taxe für die dem i^ollfuhr-Unternehmer zu zahlende Gebühr wird in den betreffenden Güter-Expeditionen zur Einsicht aushängen. Dicjenigm Empfänger, welche sich ihre Güter selbst abholen, oder sich anderer, als der von uns bestellten Fuhr-Unternehmer bedienen wollen, habm dies der betreffen-